Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Schlagwörter:
Arbeitnehmer, Gesellschaftsrecht, Gewerkschaften, Mitbestimmungsrechte, Betriebsrat, Referat, Hausaufgabe, Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Themengleiche Dokumente anzeigen

Beschreibung / Inhalt
Das Dokument befasst sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Deutschland. Das Gesetz regelt die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Unternehmen und das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Der Betriebsrat wird von den Arbeitnehmern gewählt und hat verschiedene Rechte und Pflichten, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Das Mitbestimmungsrecht ist abhängig von der Art des Themas und variiert zwischen zwingendem Mitbestimmungsrecht, Mitwirkungsrecht und Beratungsrecht. In sozialen Angelegenheiten hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht und ist in diesen Punkten der Betriebsleitung gleichberechtigt. In wirtschaftlichen Angelegenheiten muss der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichten und mit ihm beraten, aber letztendlich kann der Arbeitgeber allein entscheiden. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt für Unternehmen mit 501 bis 2000 Beschäftigten und erlaubt schon ab fünf ständig beschäftigten Mitarbeitern die Wahl eines Betriebsrats. Bei Betrieben mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern (außer Tendenzbetrieben) muss ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden, der in wirtschaftlichen Fragen beratend tätig ist. Das Betriebsverfassungsgesetz räumt den Arbeitnehmern eine wesentlich schwächere Stellung ein als andere Gesetze zur Mitbestimmung, da den Arbeitnehmern nur ein Drittel der Plätze im Aufsichtsrat eingeräumt wird und der Aufsichtsratsvorsitzende einer der Kapitaleigner sein muss.
Direkt das Referat aufrufen

Auszug aus Referat
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Das ursprüngliche Betriebsverfassungsgesetz stammt vom 11.10.1952, wurde jedoch von einem neuen Bundesgesetz vom 15.01.1972 abgelöst (Neufassung dieses Gesetzes 23.12.1988). Im 1.August 2001 traten dann änderungen ein, die das Gesetz erneut modernisierten. Das Betriebsverfassungsgesetzt räumt den Arbeitnehmern eine wesentlich schwächere Stellung ein, als die beiden anderen Gesetze zur Mitbestimmung. Sowohl das Mitbestimmungsgesetz als auch das. Montanmitbestimmungsgesetzt sehen eine gleichmäßige Besetzung des Aufsichtsrates mit jeweils zur Hälfte Arbeitnehmern und zur Hälfte Kapitaleignern. Das Betriebsverfassungsgesetz jedoch räumt den Arbeitnehmern nur ein Drittel der Plätze im Aufsichtsrat ein. Zudem muss der Aufsichtsratvorsitzende einer der Kapitaleigner sein. Bei Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (eGmbH) mit 501 bis 2000 Beschäftigten treffen die Verordnungen des Betriebsverfassungsgesetz zu. Nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes kann schon ab fünf ständig beschäftigten Mitarbeitern ein Betriebsrat gewählt werden. Seit diesem Jahr wird der Betriebsrat alle vier Jahre vorher alle drei Jahre- in der Zeit vom 1.März bis 31.März gewählt. Wahlberechtigt sind die Arbeiter und Angestellten des Betriebes Auch ist in Betrieben mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern (außer ...
Direkt das Referat aufrufen

Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
592
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
Diese Hausaufgabe wurde bisher 3 mal bewertet. Durchschnittlich wurde die Schulnote 5 vergeben.
Zurück