Das Reisebüro

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Das Reisebüro
Themengleiche Dokumente anzeigen

Beschreibung / Inhalt
Das hier beschriebene Dokument behandelt die Anforderungen an ein Reisebüro-Gewerbe. Früher war dafür eine Bewilligung durch den Landeshauptmann notwendig, aber seit EWR-Beitritt 1994 ist das nicht mehr der Fall. Allerdings müssen bestimmte allgemeine und besondere Gewerbeantritts-Voraussetzungen erfüllt sein, wie Volljährigkeit, persönliche und wirtschaftliche Verlässlichkeit, EU-Bürgerschaft sowie ein Befähigungsnachweis und die Einhaltung der für das RB-Gewerbe geltenden Ausübungsvorschriften.
Direkt das Referat aufrufen

Auszug aus Referat
Das RB Gewerbe nicht bewilligungspflichtiges gebundenes (Anmeldungs-)Gewerbe Früher war das Reisebüro ein konzessioniertes, gebundenes Gewerbe, eine Bewilligung durch den Landeshauptmann war nötig. Durch den EWR Beitritt 1994 trat am 01.07.1993 eine Gewerberechtsnovelle in Kraft. Seitdem ist ein RB nicht mehr bewilligungspflichtig. Jedoch ist es an folgende allgemeine und besondere Gewerbeantritts Vorraussetzungen gebunden: Allgemeine Gewerbeantritts Vorraussetzungen Eigenberechtigung (Volljährigkeit, Mündigkeit) persönliche (polizeiliches Führungszeugnis) und wirtschaftliche (höchstens 1 Ausgleich, keinen Konkurs verursacht) Verläßlichkeit EU Bürgerschaft Besondere Gewerbeantritts Vorraussetzungen Befähigungsnachweis Einhaltung der (für das RB Gewerbe geltenden) Ausübungsvorschriften ...
Direkt das Referat aufrufen

Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
103
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
Diese Hausaufgabe wurde bislang noch nicht bewertet.
Zurück