Sozialrecht

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Sozialrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt das österreichische Sozialrecht und befasst sich vor allem mit der Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ist in verschiedene Zweige aufgeteilt, wie Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie Arbeitslosenversicherung. Die Organisation der Sozialversicherung erfolgt durch öffentlich-rechtliche Körperschaften, die als Versicherungsträger agieren und autonom sind. Es wird auch auf die Rechtsquellen eingegangen, wie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsmarktservicegesetz.

Die Krankenversicherung erfasst nahezu die gesamte Bevölkerung und umfasst Leistungen wie ärztliche Hilfe, Anstaltspflege und Heilmittel. In der Unfallversicherung sind Dienstnehmer und selbständige Gewerbetreibende versichert, wobei Leistungen wie Unfallheilbehandlung und Versehrtenrente zur Verfügung stehen. Die Pensionsversicherung sichert im Versicherungsfall das Alter, geminderte Arbeitsfähigkeit und Tod ab und bietet Leistungen wie Alterspension, Invaliditätspension und Hinterbliebenenpension an.

Die Finanzierung der Sozialversicherung erfolgt durch Beiträge der Versicherten und ihrer Dienstgeber sowie des Bundes und wird nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen. Das Verfahren in der Sozialversicherung unterscheidet sich je nach Versicherungszweig, jedoch müssen in der Kranken- und Pensionsversicherung Leistungsansprüche geltend gemacht werden. In Streitfällen entscheidet der Versicherungsträger, danach der Landeshauptmann und Angelegenheiten der Versicherungspflicht aufgrund einer Berufung der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Gegen Entscheidungen ist eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof möglich.

Die Arbeitslosenversicherung ist ein eigener Zweig der Sozialversicherung und sichert Krankenversicherte Dienstnehmer ab. Leistungen umfassen Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Karenzgeld und Sondernotstandshilfe.

Insgesamt stellt das Dokument einen Überblick über das österreichische Sozialrecht und die Sozialversicherung dar, mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Versicherungszweigen, Leistungen und Verfahren.
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Auszug aus Referat
12 Sozialrecht 12.1 Sozialversicherung Die Sozialversicherung erfasst nahezu die gesamte österreichische Bevölkerung: Gliederung der Sozialversicherung Ein bestimmtes Ereignis im Leben des Versicherten, gegen dessen wirtschaftliche Belastung die Sozialversicherung Schutz bietet, heißt Versicherungfall. Die Sozialversicherung ist in verschiedene Zweige aufgeteilt. Krankenversicherung: für den Versicherungsfall der Krankheit einschließlich der dadurch bewirkten Arbeitsunfähigkeit sowie für den Fall der Mutterschaft Unfallversicherung: für den Versicherungsfall des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit Pensionsversicherung: für den Versicherungsfall des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit und des Todes Arbeitslosenversicherung: für die wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit Organisation der Sozialversicherung Die Stellen, die sich mit der Durchführung der Sozialversicherung befassen, heißen Ver-sicherungsträger. Sie sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die mit einer gewissen Autonomie (Selbstverwaltung der Versicherten und ihrer Dienstgeber) ausgestattet sind. Die Zuständigkeit der Versicherungsträger richtet sich in der Krankenversicherung teilweise nach territorialen Gesichtspunkten im übrigen (besonders Unfall- und Pensionsversicherung) nach berufsständischen Gesichtspunkten. Rechtsquellen Die wichtigsten Sozialversicherungsgesetze sind: das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), für die Sozialversicherung der unselbständig Erwerbstätigen das ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1239
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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