Personenrecht

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Personenrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Thema Personenrecht und unterscheidet zwischen Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit. Rechtsfähig sind natürliche und juristische Personen, während die Handlungsfähigkeit die Fähigkeit ist, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. Die Geschäftsfähigkeit bezieht sich auf die Fähigkeit, rechtlich relevante Willenserklärungen abzugeben, während die Deliktsfähigkeit die Fähigkeit ist, durch eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten schadenersatzpflichtig zu werden. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich, wenn eine Person nicht voll geschäftsfähig ist. Natürliche und juristische Personen haben einen Namen, der geändert werden kann. Eltern oder ein Vormund sind für Kinder zuständig, während Sachwalter für geistig behinderte oder psychisch kranke Personen zuständig sind. Das Dokument gibt einen prägnanten Überblick über ein sehr umfangreiches Thema. Beispiele würden es jedoch noch veranschaulichen.
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Auszug aus Referat
PERSONENRECHT: 1. Allgemeines: Man unterscheidet zwischen Personen und Sachen. Die Sachen sind Objekte des Handelns uns es kann über sie verfügt werden. Während den Personen von der Rechtsordnung, Rechte und Pflichten zugeteilt werden. Daher sind Personen rechtsfähig. Weiters unterschiedet man zwischen Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit 1.1. Rechtsfähigkeit: Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähigkeit haben: Natürliche Personen (das sind alle Menschen) und juristische Personen (das sind Körperschaften zB. der Bund oder eine AG) Handlungsfähigkeit:Die Handlungsfähigkeit, ist die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. Nicht alle die rechtsfähig sind, sind auch handlungsfähig. Zum Beispiel kann kein Säugling einen Erbvertrag unterschreiben. Die Handlungsfähigkeit wird weiters unterteilt in: Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit. 1.2.1. Geschäftsfähigkeit: Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich erhebliche Willenserklärungen abzugeben und somit selbst Geschäfte abzuschließen. Bei der Geschäftsfähigkeit hat das Alter die größte Bedeutung (siehe oben). Wer nicht (oder nicht voll) geschäftsfähig ist, braucht zu Rechtsgeschäften die Zustimmung seines gesetzliche Vertreter (siehe Punkt 2). 1.2.2 Deliktsfähigkeit: Die Deliktsfähigkeit oder Zurechnungsfähigkeit besteht darin, durch eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten schadenersatzpflichtig zu werden, z.B. durch Einwerfen ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
329
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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