Personenrecht

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Personenrecht
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Referat
PERSONENRECHT: 1. Allgemeines: Man unterscheidet zwischen Personen und Sachen. Die Sachen sind Objekte des Handelns uns es kann über sie verfügt werden. Während den Personen von der Rechtsordnung, Rechte und Pflichten zugeteilt werden. Daher sind Personen rechtsfähig. Weiters unterschiedet man zwischen Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit 1.1. Rechtsfähigkeit: Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähigkeit haben: Natürliche Personen (das sind alle Menschen) und juristische Personen (das sind Körperschaften zB. der Bund oder eine AG) Handlungsfähigkeit:Die Handlungsfähigkeit, ist die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. Nicht alle die rechtsfähig sind, sind auch handlungsfähig. Zum Beispiel kann kein Säugling einen Erbvertrag unterschreiben. Die Handlungsfähigkeit wird weiters unterteilt in: Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit. 1.2.1. Geschäftsfähigkeit: Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich erhebliche Willenserklärungen abzugeben und somit selbst Geschäfte abzuschließen. Bei der Geschäftsfähigkeit hat das Alter die größte Bedeutung (siehe oben). Wer nicht (oder nicht voll) geschäftsfähig ist, braucht zu Rechtsgeschäften die Zustimmung seines gesetzliche Vertreter (siehe Punkt 2). 1.2.2 Deliktsfähigkeit: Die Deliktsfähigkeit oder Zurechnungsfähigkeit besteht darin, durch eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten schadenersatzpflichtig zu werden, z.B. durch Einwerfen ...

Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
338
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
Diese Hausaufgabe wurde bisher 2 mal bewertet. Durchschnittlich wurde die Schulnote 5 vergeben.
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