AG, OHG und Genossenschaften

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, AG, OHG und Genossenschaften
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt verschiedene Arten von Gesellschaften und geht auf deren Merkmale ein. Es werden fünf Personengesellschaften vorgestellt, die OHG, KG, stille Gesellschaft, Gesellschaft nach bürgerlichem Recht und Genossenschaft, sowie die Kapitalgesellschaft AG.

Für jede Gesellschaftsform werden die Firma, Haftung, Geschäftsführung, Mitarbeit, Vorteile und Nachteile beschrieben. Bei der OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch, was ein Nachteil ist. Eine KG besteht aus Vollhaftern und Teilhaftern. Vollhafter haben die gleiche Haftung wie OHG-Gesellschafter, Teilhafter haften nur mit ihrer Einlage. Bei der stillen Gesellschaft haftet der stille Gesellschafter nicht Dritten gegenüber, jedoch bis zum Betrag seiner Einlage. Die Mitarbeit kann vertraglich ausgeschlossen werden. Bei der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht haften alle Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch.

Die Genossenschaft ist eine wirtschaftliche Vereinigung, die aus nicht geschlossenen Mitgliederzahlen besteht und sich auf die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder spezialisiert. Die Mitglieder haften beschränkt oder nur mit ihrem Geschäftsanteil und sind je nach Zweck der Genossenschaft zur Mitarbeit verpflichtet. Die AG ist eine reine Kapitalgesellschaft, bei der jeder Aktionär mit dem Betrag seiner Aktien haftet.

Der Text beschreibt auch die Organisation und Kontrolle der verschiedenen Gesellschaftsformen. Empfehlenswert ist dieser Auszug für Personen, die sich über gesellschaftsrechtliche Themen informieren möchten.
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Auszug aus Referat
OHG (Offene Handelsgesellschaft) (Gesellschafter haben Kaufmannseigenschaft) Art: Reine Personengesellschaft Firma: Personenfirma Haftung: Alle Gesellschafter sind Vollhafter (sie haften unbeschränkt u. solidarisch, und nach dem Austreten noch 5 Jahre für alle Schulden die bei ihrem Austritt bereits bestanden haben Geschäftsführung: Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet Mitarbeit: Jeder Gesellschafter ist zur Mitarbeit verpflichtet und berechtigt (kann aber imGesellschaftsvertrag anders vereinbart werden) Vorteile: volle Kontrollmöglichkeit aller UnternehmerArbeitsteilung möglich erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten Nachteile: Konkurrenzverbot (s BS 15)unbeschränkte, solidarische Haftung. Diese gilt sogar 5 Jahre nach dem Ausscheidenfür alle Schulden, die beim Austritt bestanden ) KG(Kommanditgesellschaft) (Komplementär hat Kaufmannseigenschaft, Kommanditist nicht) Art: Personengesellschaft Firma: Personenfirma Haftung: Die Vollhafter (Komplementäre) haften unbeschränkt u. solidarisch (wie OHG-Gesellschafter); sind am Wertzuwachs beteiligt Die Teilhafter (Kommanditisten) nur mit der Einlage sie sind nicht am Wertzuwachs beteiligt Geschäftsführung: Jeder Komplementär ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet(Kommanditisten nicht) Mitarbeit: Komplementäre sind zur Mitarbeit berechtigt bzw. verpflichtetKommanditisten haben nur bestimmte Kontrollrechte Vorteile: Komplementär: Verbreiterung der Eigenkapitalbasis, ohne die ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
773
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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