Rechtsformen von Unternehmen

Schlagwörter:
Einzelunternehmung, OHG, Stille Gesellschaft, Aktie, Rendite, Risikokapital, Referat, Hausaufgabe, Rechtsformen von Unternehmen
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument behandelt verschiedene Rechtsformen von Unternehmen. Es wird erklärt, dass es viele unterschiedliche Unternehmensformen gibt, und welche Faktoren bei der Wahl der Rechtsform eine Rolle spielen, unter anderem Haftung, Leitungsbefugnis, Erfolgsbeteiligung, Finanzierung, Steuerbelastung, Aufwendungen der Rechtsform und Publizitätszwang. Es wird erklärt, dass es öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Unternehmungen gibt, die jeweils unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen. Im Detail werden Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) beschrieben, ihre Merkmale, Vorteile und Nachteile erläutert und ihre Eignung für bestimmte Unternehmenstypen diskutiert. Das Dokument gibt wertvolle Informationen für Unternehmer, die eine Entscheidung über die Wahl der richtigen Rechtsform für ihr Unternehmen treffen müssen.
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Auszug aus Referat
Rechtsformen 1 übersicht Bei der Gründung und auch während der Führung eines Unternehmens treten Fragen auf wie: Woher nimmt man das notwendige Kapital? Soll man das Unternehmen allein oder mit anderen gründen? Welche Rechte soll man den Partnern einräumen? Wer haftet für die Schulden des Unternehmens?Jede dieser Fragen kann auf verschiedene Arten gelöst werden. Es gibt daher viele unterschiedliche Unternehmensformen. 2 Bestimmungsfaktoren für die Rechtsform Die wichtigsten Entscheidungskriterien für die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens sind: 2.1 Haftung Die Haftung des Unternehmens im Insolvenzfall (z.B.: Konkurs) muß festgelegt werden. Art und Umfang der Haftung sing maßgebend für das persönliche Risiko des Unternehmers. Man unterscheidet zwischen unbeschränkter (solidarischer) Haftung, bei der der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens haftet, und beschränkter Haftung, bei der der Unternehmer nur mit seiner Kapitaleinlage (d.h. mit der vereinbarten Summe seiner Beteiligung) für die Schulden der Gesellschaft geradestehen muß. 2.2 Leitungsbefugnis Mit der Leitungsbefugnis wird festgelegt, wer berechtigt ist, innerhalb des Unternehmens Entscheidungen zu treffen oder für das Unternehmen nach außen hin aufzutreten. Gesellschafter ohne Leitungsbefugnis haben ein Kontrollrecht, z.B. durch Einsicht in die Geschäftsbücher oder durch Mitbestimmung im Rahmen des Jahresabschlusses. 2.3 Erfolgsbeteiligung Mit Erfolgsbeteiligung meint ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
3083
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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