Wechsel und Scheckrecht

Schlagwörter:
eigene Order, fremde Order, Solawechsel, Blankowechsel, Rektawechsel, Referat, Hausaufgabe, Wechsel und Scheckrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt das Wechsel- und Scheckrecht. Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das ein abstraktes Versprechen des Bezogenen an den Begünstigten enthält, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder zahlen zu lassen. Es gibt verschiedene Arten von Wechseln wie den Waren-, Deckungs- oder Finanzwechsel. Ein Wechsel besteht aus 8 gesetzlichen Bestandteilen, darunter die Bezeichnung als Wechsel, die Wechselsumme, der Name des Bezogenen und des Begünstigten, Fälligkeit und Unterschrift des Ausstellers. Wechsel besitzen strenge formelle und materielle Vorschriften. Der regelmäßige Wechselkreislauf beschreibt, was passiert, wenn der Bezogene den Wechsel annimmt und bei Fälligkeit bezahlt. Eine Störung im Kreislauf kann durch Insolvenz des Bezogenen oder Nichtzahlung entstehen. In diesem Fall muss der Begünstigte eine Wechselklage einreichen, um seine wechselrechtlichen Ansprüche nicht zu verlieren. Es gibt auch die Möglichkeit der Prolongation, wenn der Bezogene vorübergehend zahlungsunfähig ist. Eine Wechselbürgschaft kann zusätzliche Sicherheit bieten, falls der Bezogene nicht zahlen kann. In besonderen Fällen wie Verlust oder Wechselbetrug gibt es spezielle Verfahren, um den Wechsel für kraftlos zu erklären.
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Auszug aus Referat
WECHSEL- UND SCHECKRECHT Der Wechsel ist ein Wertpapier, ein Dokument, ein abstraktes Versprechen des Bezogenen an den Begünstigten an einem bestimmten Tag eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder zahlen zu lassen. Er erfüllt folgende Funktionen: Zahlungsmittel (Warenwechsel): ist historisch gewachsen, hat im Lauf der Zeit an Bedeutung verloren Sicherungsfunktion (Deckungswechsel) zur Besicherung von Krediten und Darlehen Kreditfunktion (Finanzwechsel): Bezogener hat kurzfristig flüssige Mittel zur Verfügung Er besteht aus 8 gesetzlichen Bestandteilen: Bezeichnung als Wechsel, in jener Sprache, in der der Wechsel ausgestellt wurde der zu zahlende Betrag in Worten und Ziffern die Wechselsumme in der entsprechenden Währung Name des Bezogenen (Trassat, der bezahlen soll) Name des Begünstigten (Remittent, an den gezahlt werden soll) Tag und Ort der Ausstellung (Tag, Monat, Jahr; Monat ist auszuschreiben) Zahlungsort Fälligkeit Unterschrift des Ausstellers (Trassant) Die Unterschrift des Bezogenen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber der Bezogene wird wechselrechtlich erst dann zum Zahlungspflichtigen, wenn er seine Unterschrift geleistet hat (Akzept). Bezogener und Aussteller müssen mit dem vollen Firmenwortlaut gemäß Eintragung im Firmenbuch angeführt werden, Privatpersonen mit vollem Vor- und Zunamen. Als Erleichterung für die Zahlung werden oft Zahlstellen angegeben. Das ist meist die Bank des Bezogenen. Arten des Wechsels Wechsel an eigene Order: (O e; e O) Aussteller ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1716
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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