Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit den Prinzipien der Reichsverfassung von 1871, die zur Gründung des Deutschen Reiches führte. Zunächst werden die Begriffe Unitarismus und Föderalismus erläutert, bevor die Ausgangssituation und Form der Reichsgründung beschrieben werden. Obwohl die Gründung des Deutschen Reiches hauptsächlich auf Preußen zurückzuführen ist, stimmten auch die süddeutschen Fürsten zu. Die Bundesstaaten behielten trotz Gründung des Reiches ihre Staatshoheit über Teile wie Verwaltung, Justiz und Kultur, während das Reich Kontrolle über Streitkräfte, Zollwesen, Handel, Verkehr und Postwesen hatte. Der Bundesrat war das wichtigste Reichsorgan, da er Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen und zustimmen musste. Der Reichstag selbst hatte wenig Macht, da der Bundesrat zustimmen musste, jedoch hatte er das alleinige Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts. Das Staatsoberhaupt war der Deutsche Kaiser, der ohne Zustimmung anderer Organe Verträge abschließen konnte, über Krieg und Frieden entschied und das Bundesheer und die Reichsflotte kontrollierte. Der Reichskanzler war der höchste vom Kaiser ernannte Regierungsbeamte, der die gesamte Verwaltung des Reichs leitete. Einige Probleme der Verfassung waren das Fehlen einer echten Gewaltenteilung, fehlendes Mitspracherecht des Parlaments und das Aufkommen des Nationalismus aufgrund des fehlenden Minderheitenschutzes. Die Arbeiterschaft hatte aufgrund der schwachen Volksvertretung wenig Rechte und die Nationalismus breitete sich aus, da die Verfassung keine Minderheitenschutz vorsah. Eine wirtschaftliche Verbesserung wurde durch Vereinheitlichungen erzielt und es war ein starkes Bevölkerungswachstum zu verzeichnen.
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Auszug aus Referat
Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871 (Buch Seiten 115 119) Ausgangssituation: Bayern tritt Norddt. Bund bei Verfassung des Norddt. Bundes wird abgeändert 25 Einzelstaaten werden zu einem Bundesstaat: Deutsches Reich Ziel der Verfassung war eine Balance von Unitarismus und Föderalismus: Unitarismus: Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat. Föderalismus: Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt. Reichsgründung war nicht Erfolg des dt. Volkes, sondern Preußens allerdings stimmten süddt. Fürsten zu formales staatsrechtl. Verhältnis beruhte auf Verträgen Bundesstaaten behielten die Staatshoheit über eigene Verwaltung Justiz Kultur kleinere Staaten wie Bayern und Württemberg hatten Sonderrechte Recht auf Gesandtschaften Kriegsministerium Post und Bahnwesen Bundesstaaten hatten starkes Einwirkungsmöglichkeit auf die Reichspolitik über den Bundesrat beim Reich lag Verfügungsgewalt über Streitkräfte Zollwesen Handel Verkehr Postwesen außer Reservatrechte verboten dies Einkünfte daraus flossen Reich zu allerdings reichte dieses Geld nicht (v.a. für Streitkräfte), deshalb Matrikularbeiträge durch Bundesstaaten Bundesrat war wichtigstes Reichsorgan Preußen: 17 von 41 Stimmen 2 3 des Reichsgebietes und der Einwohner Vetorecht bei 14 Stimmen (Verfassungsänderung) Bayern, Württemberg und Sachsen zusammen auch Vetorecht Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
594
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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