Die Staatsgewalt

Schlagwörter:
Demokratie, Diktatur, Finanzminister, Bundesstaat, Staatenbund, Binnenmarkt, Referat, Hausaufgabe, Die Staatsgewalt
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument behandelt die Aufteilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung und Vollziehung. Es wird auf die verschiedenen Ebenen der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit eingegangen. Weiterhin wird das Prinzip der Gewaltenteilung erläutert und die verschiedenen Staats- und Regierungsformen vorgestellt.

Besonders ausführlich wird die Europäische Einigung behandelt. Es werden die Verträge und Erweiterungen der EU seit ihrer Gründung im Jahr 1952 dargestellt und die verschiedenen Organe der EU vorgestellt. Dabei wird auch auf die Wirkung des EU-Rechts auf nationaler Ebene eingegangen.

Insgesamt handelt es sich um ein informatives Dokument zur Staats- und Regierungsform sowie zur Europäischen Union.
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Auszug aus Referat
Die Staatsgewalt Besteht aus Gesetzgebung (Nationalrat: Bundesgesetzblatt; Landtag: Landesgesetze) und Vollziehung (Verwaltung: weisungsgebunden, Gerichtsbarkeit: unabhängig) Verwaltung: Finanzminister Finanzlandesdirektion Finanzämter oder Bundesministerium Landesregierung Magistrat BH Gerichtsbarkeit: Bezirksgericht (Villach) Landesgericht (Klagenfurt) Oberlandesgericht (Graz) Oberster Gerichtshof (Wien) Gewaltentrennung: Verteilung der Staatsgewalt auf Organe mit verschiedenen fachlichen Wirkungsbereich. Dadurch Kontrolle und Einschränkung der Teilgewalten Staatsformen:Republik: gewähltes Staatsoberhaupt, zeitlich beschränkte Amtszeit Monarchie: ererbt oder von wenigen gewähltes Staatsoberhaupt, zeitlich unbegrenzt Regierungsformen:Demokratie: Volk schafft Normen und herrscht unmittelbar (direkt) oder durch gewählte Vertreter (indirekt) Diktatur: Einer herrscht ohne Legitimation (ohne gesetzliche Grundlage) durch freie Wahl (Kuba, Nordkorea, Ex-DDR) Organisationsformen:Zentralstaat: eine einzige Gesetzgebung und Verwaltung für gesamten Staat (Frankreich, Ungarn) Bundesstaat: zwischen Oberstaat und Gliedstaaten Gesetzgebung und Verwaltung verteilt (Bundesstaat Bundesländer); Bundesstaat: aus mehreren unselbstständigen Gliedstaaten und Gesamtstaat (österreich, USA) Staatenbund: aus mehreren selbstständigen Staaten (EU, OSZE, Nato) Die Europäische Einigung: 1952: Gründung der EU, seither 4 Erweiterungsrunden und 3 große Vertragsreformen 1981: Einheitliche Europäische Akte: ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
672
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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