Das Fremdenrecht

Schlagwörter:
Schengener Informationssystem, Strafbestimmungen, Zwangsgewalt, Referat, Hausaufgabe, Das Fremdenrecht
Themengleiche Dokumente anzeigen

Beschreibung / Inhalt
Das Dokument ist eine Fachbereichsarbeit zum Thema Fremdenrecht. Es behandelt verschiedene Aspekte des Fremdenrechts, darunter Begriffsbestimmungen, das Schengener Informationssystem (SIS), das Fremdengesetz, Einreise und Aufenthaltstitel, Niederlassungsfreiheit, Aufenthaltsverfestigung, Aufenthaltsbeendigung, Strafbestimmungen, österreichische Dokumente für Fremde und die Zuständigkeiten der Behörden.

In der Arbeit werden Begriffsbestimmungen wie Fremder, Einreise, Ausreise, Durchreise, Reisedokument und EWR-Bürger eingeführt. Außerdem wird das Schengener Informationssystem (SIS) erklärt, ein EDV-gestütztes Erfassungs- und Abfragesystem zur Personen- und Sachenfahndung in den Schengener Staaten.

Der Hauptteil des Dokuments befasst sich mit dem Fremdengesetz und den verschiedenen Aspekten der Einreise und des Aufenthalts von Fremden in Österreich. Dazu gehören Aufenthaltstitel wie Visa und Niederlassungsbewilligungen sowie die Regelungen für verschiedene Personengruppen, unter anderem Führungskräfte, Selbständige, Schüler, Studenten, Saisonarbeiter, Grenzgänger und Pendler.

Des Weiteren wird das System der Quotenregelung vorgestellt, das festlegt, wie viele Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis in Österreich erhalten dürfen. Für das Jahr 1998 wurden sechs Quotenarten aufgeführt, darunter Führungskräfte und deren Familie, Drittstaatler in Erwerbstätigkeit und deren Familie, Private ohne Erwerbsabsicht, Jugendliche im Alter von 14 bis 19 Jahren, Familiennachzug für vor 1998 bereits im Land lebende Personen und Pendler. Insgesamt betrug die Gesamtquote für das Jahr 1998 in Niederösterreich 1.380 Personen.

Im weiteren Verlauf wird auf Versagungsgründe für Einreise- und Aufenthaltstitel eingegangen und dargelegt, wann und unter welchen Umständen Aufenthaltstitel verweigert werden können.

Zuletzt werden Strafbestimmungen im Fremdenrecht, österreichische Dokumente für Fremde und die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden im Bereich des Fremdenrechts erläutert.
Direkt das Referat aufrufen

Auszug aus Referat
Schuh Stefan WBRS-Fachbereichsarbeit FREMDENRECHT Inhaltsverzeichnis Allgemeines Begriffsbestimmungen Schengener Informationssystem SIRENE VISION Das Fremdengesetz Einreise und Aufenthaltstitel Niederlassungsfreiheit, Sichtvermerksfreiheit, Bleiberecht Aufenthaltsverfestigung Aufenthaltsbeendigung Bestimmungen betreffend Festnahme, Haft und Zwangsgewalt Strafbestimmungen österreichische Dokumente für Fremde Behörden und ihre Zuständigkeiten Allgemeines Begriffsbestimmungen Fremder ist, wer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt. Einreise ist das Betreten, Ausreise das Verlassen des Bundesgebietes. Durchreise ist das Durchqueren des Bundesgebietes samt den hierfür unerläßlichen Unterbrechungen. Reisedokument ist ein Reisepaß, Paßersatz oder ein sonstiges durch Bundesgesetz, Verordnung oder auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen für Reisen anerkanntes Dokument. Ausländische Reisedokumente genießen den strafrechtlichen Schutz inländischer öffentlicher Urkunden. 224 und 227 Abs. 1 StGB, BGBl. Nr. 60 1974 Ein Reisedokument ist gültig, wenn es von einem hierzu berechtigten Völkerrechtssubjekt ausgestellt wurde, die Identität des Inhabers zweifelsfrei wiedergibt, zeitlich gültig ist und sein Geltungsbereich die Republik österreich umfaßt. Die Anbringung von Zusatzblättern im Reisedokument muß bescheinigt sein. Schengener Durchführungsübereinkommen ( SDü ) ist das übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 ...
Direkt das Referat aufrufen

Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
4610
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
Diese Hausaufgabe wurde bislang noch nicht bewertet.
Zurück