Schritte einer Betriebsgründung

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Schritte einer Betriebsgründung
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt in erster Linie die Schritte zur Gründung eines Einzelunternehmens. Es wird erklärt, was ein Einzelunternehmen ist, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Arten von Gewerben es gibt. Der Fokus liegt auf der Gewerbeanmeldung und den dafür erforderlichen Unterlagen. Es wird auch aufgeführt, welche allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Gewerbe anzumelden. Dabei werden Themen wie die österreichische Staatsbürgerschaft, Ausschließungsgründe und die erforderliche Orts- und Gewerbsmäßige Zuverlässigkeit erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass es für bestimmte Branchen ein absolutes Nachsichtsverbot gibt und dass eine Nachsicht vom Befähigungsnachweis nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Die Arten von Gewerben werden ausführlich beschrieben und es wird erklärt, welche Gewerbeberechtigung für welche Tätigkeiten erforderlich ist. Insgesamt bietet das Dokument einen umfassenden Einblick in die Voraussetzungen und Schritte zur Gründung eines Einzelunternehmens in Österreich.
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Auszug aus Referat
Schritte einer Betriebsgründung Die fünf Schritte der Gründung eines nicht protokolierten Einzelunternehmens Was ist ein Einzelunternehmen? Inhaber des Einzelunternehmens ist eine einzige Person, die das Unternehmen betreibt. Inhaber bedeutet, daß die Person sowohl Eigentümer des Unternehmens als auch Pächter (betreibt das Gewerbe auf eigene Rechnung und auf eigenen Namen; er ist daher Gewerbetreibender und für die gewerbliche Tätigkeit voll verantwortlich) sein kann. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem privaten Vermögen für die Schulden seines Unternehmens. Dadurch, daß der Unternehmer das volle Risiko trägt, steht ihm auch der Gewinn alleine zu. Nicht protokolliert bedeutet, nicht ins Firmenbuch eingetragen. (Je nach Größe und Umfang eines Unternehmens ist die Eintragung ins Firmenbuch möglich. Das Firmenbuchgericht holt sich zur Klärung ein Gutachten der Wirtschaftskammer. Die Mindestvoraussetzung liegt in der Regel bei einem Jahresumsatz von ATS 5 Mio.) Die Führung einer Firma ist nur bei Eintagung ins Firmenbuch erlaubt, wobei der Inhaber ein Vollkaufmann ist. Ein nicht im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen hat seinen Vor- und Familiennamen zu verwenden. Er hat keine Firma, sondern tritt als Person auf. Gründungs-, Finanzierungs- und Rechtsberatung Gewerbeanmeldung Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Gewerbeberechtigung. Gewerbe sind Tätigkeiten, die selbständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht durchgeführt werden. Schon die bloße ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
5719
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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