Kosovo

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Kosovo
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument enthält verschiedene Themen. Zunächst wird die Situation von Flüchtlingen Ende 1997 in Jugoslawien und Kroatien aufgeführt. Es werden Zahlen zu den verschiedenen Gruppen von Flüchtlingen genannt.

Weiterhin wird auf die Verhandlungen in Rambouillet und die Forderungen der USA eingegangen. Es wird kritisiert, dass die gestellten Bedingungen für Serben nicht akzeptabel waren.

Das Dokument beschäftigt sich auch mit dem Thema der internationalen Arbeitsteilung und den Direktinvestitionen in Entwicklungsländer. Es wird aufgezeigt, dass der Unterschied zwischen reichen und armen Ländern sich seit den letzten Jahrzehnten verstärkt hat.

Es gibt auch einen Artikel über den Konflikt im Kosovo und die Optionen, die auf serbischer Seite in Betracht gezogen wurden. Es wird erörtert, ob ein bewaffneter Unabhängigkeitskampf der Albaner im Kosovo verhindert hätte werden können.

Schließlich wird auf Clintons neue Militärdoktrin und die Erhöhung des Verteidigungsetats eingegangen. Es wird aufgeführt, welche Maßnahmen geplant sind und welche Auswirkungen diese auf das Verhältnis zwischen den USA und China haben könnten.

Zusammenfassend befasst sich das Dokument mit verschiedenen politischen Themen und Konflikten in der Welt und deren Auswirkungen auf die Situation von Flüchtlingen, die internationale Arbeitsteilung und militärische Entwicklungen.
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Auszug aus Referat
Flüchtlinge Ende 1997 (Fischer Weltalmanach `99) Jugoslawien: 3.000 in Kroatien 750 in Ungarn 293.000 aus Kroatien 241.000 aus BH 16.000 andere Kroatien: 293.000 in Jugoslawien 40.000 in BH 1.550 in Ungarn 110.000 Binnenflüchtlinge 47.000 aus BH 3.000 aus Jugoslawien In Rambouillet gab es keine Verhandlungen, wie oft behauptet wird, sondern ein Ultimatum Henry Kissinger, früherer Außenminister der USA Die USA haben in Rambouillet militärische Bedingungen gestellt, die kein Serbe mit Schulbildung hätte unterschreiben können. (Rudolf Augstein, Herausgeber von Der Spiegel) Status der Multi-National Military Implementation Force Artikel 6 a) Die Nato genießt Immunität vor allen rechtlichen Verfahren - ob zivil-, verwaltungs- oder strafrechtlich. b) Die zur Nato gehörenden Personen genießen unter allen Umständen und zu jeder Zeit Immunität vor der Gerichtsbarkeit der Konfliktparteien hinsichtlich sämtlicher zivil-, verwaltungs-, straf- oder disziplinarrechtlicher Vergehen, die sie möglicherweise in der Bundesrepublik Jugoslawien begehen.Die Konfliktparteien sollen die an der Nato-Operation beteiligten Staaten dabei unterstützen, ihre Jurisdiktion über ihre eigenen Staatsangehörigen auszuüben.(...) Artikel 8 Das Nato-Personal soll sich mitsamt seiner Fahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und Ausrüstung innerhalb der gesamten Bundesrepublik Jugoslawien inklusive ihres Luftraumes und ihrer Territorialgewässer frei und ungehindert sowie ohne Zugangsbeschränkungen bewegen können.Das schließt ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1814
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
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