Die Gesetzgebung

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Die Gesetzgebung
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich hauptsächlich mit der Gesetzgebung in Österreich. Es wird zwischen der Gesetzgebung des Bundes und der Gesetzgebung der Länder unterschieden. Zur Gesetzgebung des Bundes ist der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat berufen. Der Nationalrat wird vom Volk gewählt. Es wird erläutert, wer das aktive Wahlrecht hat und wer zum Abgeordneten gewählt werden kann. Die Verhältniswahl wird genauer erklärt. Um sicherzustellen, dass die Zusammensetzung des gewählten Nationalrates möglichst vollkommen der Stimmenstärke der einzelnen wahlwerbenden Parteien entspricht, soll die Zahl der Mandate einer wahlwerbenden Partei sich zur Gesamtzahl der zu vergebenden Abgeordnetensitze so verhalten, wie die für diese Partei abgegebenen Stimmen zur Gesamtzahl der gültig abgegebenen Stimmen. Die Einteilung erfolgt in Landeswahlkreise, entsprechend der Bundesländer.

Es wird auch darauf eingegangen, welche Auswirkungen das Wahlergebnis auf die Regierungstechnik hat. Je nachdem ob eine Partei bei Parlamentswahlen die absolute Mehrheit erzielt hat oder nicht, wird das Regierungsprogramm unterschiedlich umgesetzt. Es gibt Konzentrations- und Koalitionsregierungen.

Weitere Themen im Dokument sind die Legislaturperiode, die Tagungen und Sitzungen des Nationalrats, Ausschüsse, Beschlußerfordernisse und die Bundesversammlung. Es wird erläutert, welche Aufgaben diese hat und worin ihre Zuständigkeit liegt.

Zum Schluss geht das Dokument noch kurz auf die Gesetzgebung der Länder ein. Die Gesetzgebung der Länder wird von den Landtagen ausgeübt und die Mitglieder der Landtage werden auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechts für die Dauer der Legislaturperiode gewählt.
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Auszug aus Referat
WBRS-REFERAT:Thomas Lieber 1. Die Gesetzgebung: Es wird zwischen der Gesetzgebung des Bundes und der Gesetzgebung der Länder unterschieden. Zur Gesetzgebung des Bundes ist der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat berufen. Sitz des Bundesrates ist in Wien.Dieser kann auch für außerordentliche Verhältnisse in eine andere Stadt verlegt werden. 1.1. GESETZESGEBUNG DES BUNDES: 1.1.1. Der Nationalrat: Der Nationalrat wird vom Volk gewählt. In den Bundesländern Steirmark, Tirol und Vorarlberg besteht für die Nationalratswahl wahlpflicht. Voraussetzug für die Ausübung des aktiven Wahlrechtes, d. i. das Recht, durch Stimmabgabe zu wählen, sind: der Besitz der ö. Staatsbürgerschaft die Erreichung des Wahlalters: Vollendetes 18. Lebensjahr vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl und das Fehlen von Wahlausschließungsgründen Wahlausschließungsgründe können sein: gerichtliche Verurteilung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe oder aus Mangel an Handlungsfähigkeit (geistige Behinderung) Dem aktiven Wahlrecht steht das passive Wahlrecht gegenüber, d.i. das Recht, zum Abgeordneten gewählt werden zu können. Dieses Recht steht allen ö. Staatsbürgern zu, die vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl das 19. Lebensjahr vollendet haben. 1.1.2. Die Verhältniswahl: Diese fordert eine Methode zur Ermittlung des Wahlergebnisses, die sicherstellt, daß die Zusammensetzung des gewählten Nationalrates möglichst vollkommen der Stimmenstärke der einzelnen wahlwerbenden Parteien entspricht: Die Zahl ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1604
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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