Kollektives Arbeitsrecht

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Kollektives Arbeitsrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument behandelt das kollektive Arbeitsrecht in Österreich. Es beschreibt die gesetzlichen Interessenvertretungen wie die Arbeiterkammern und die freiwilligen Berufsvereinigungen wie den österreichischen Gewerkschaftsbund. Außerdem geht es darauf ein, was ein Kollektivvertrag ist und unter welchen Bedingungen er zustande kommt. Das Dokument erklärt auch die Betriebsverfassung und die Rolle des Betriebsrats. Es beschreibt, welche Aufgaben und Befugnisse der Betriebsrat hat und welche Rechte Betriebsratsmitglieder haben. Das Arbeitskampfrecht wird ebenfalls behandelt und es wird erklärt, welche Mittel den Verbänden bei Verhandlungen zur Verfügung stehen. In Österreich werden jährlich mehrere hundert Kollektivverträge neu abgeschlossen. Der österreichische Gewerkschaftsbund hat mehr als 1,5 Millionen Mitglieder und ist die wichtigste freiwillige Berufsvereinigung auf Arbeitnehmerseite. Der Betriebsrat hat die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb auf wirtschaftlichem, sozialem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet wahrzunehmen und hat verschiedene Befugnisse und Informationsrechte. Betriebsräte sind in allen Betrieben zu errichten, in denen dauerhaft wenigstens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Auszug aus Referat
Kollektives Arbeitsrecht Gesetzliche Interessenvertretungen (Kammern) Sie sind ausnahmslos durch besondere Gesetze geschaffen, haben Pflichtmitgliedschaft und einen durch Gesetz festgelegten Wirkungskreis. Zur Finanzierung ihrer Bedürfnisse heben sie Umlagen ein. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auf der Arbeitnehmerseite sind die wichtigsten Kammern: Die Kammern für Arbeiter und Angestellte: Für jedes Bundesland ist eine eigene Arbeiterkammer eingerichtet. Sie sind zusammengeschlossen in der österreichischen Bundesarbeiterkammer. Den Arbeiterkammern gehört die überwiegende Zahl aller Arbeitnehmer an. Ihre Aufgabe ist die Vertretung der wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer. Die Landarbeiterkammern als Interessenvertretung der Land und Forstarbeiter haben ähnliche Aufgaben wie die Arbeiterkammer. Gesetzliche Interessenvertretungen auf Arbeitnehmerseite sind: Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft Die Kammer für Land und Forstwirtschaft Die Kammern der freien Berufe (ärzte, Rechtsanwälte, Architekten,...) Die freiwilligen Berufsvereinigungen Es handelt sich um Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes. Sie beruhen auf freiwilliger Mitgliedschaft. Ihr Aufgabenbereich wird in erster Linie von ihren Vereinsstatuten (ihrer Satzung) bestimmt. Sie werden durch Beiträge ihrer Mitglieder finanziert. Auf Arbeitnehmerseite ist die wichtigste freiwillige Berufsvereinigung Der österreichische Gewerkschaftsbund (öGB) Der öGB hat ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1610
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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