Gesellschaftsformen (Wirtschaftl.)
Referat, Hausaufgabe, Gesellschaftsformen (Wirtschaftl.)
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Beschreibung / Inhalt
In dem vorliegenden Dokument geht es um verschiedene Gesellschaftsformen und deren Merkmale. Es werden die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft, die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erläutert. Für jede Gesellschaftsform werden die Pflichten und Rechte der Gesellschafter erörtert.
Die OHG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die eine Einlagepflicht, Mitarbeitspflicht, Haftungspflicht und das Beachten des Konkurrenzverbots haben. Die Rechte umfassen das Recht auf Geschäftsführung, Vertretung nach außen, Anteil am Gewinn, Privatentnahmen, Ersatz von Aufwendungen, Kündigung und Anteil am Liquidationserlös.
Die KG hat einen oder mehrere Komplementäre, die unbeschränkt haften, und Kommanditisten, die beschränkt haften. Die Pflichten und Rechte entsprechen weitgehend der OHG.
Die stille Gesellschaft besteht aus einem stillen Gesellschafter und dem Eigentümer des Handelsgeschäfts. Der stille Gesellschafter hat keine Haftungspflicht und ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt, es sei denn, es handelt sich um einen unechten stillen Gesellschafter oder einen atypischen stillen Gesellschafter.
Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Die Kontrollrechte sind jedoch begrenzt.
Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt sind und nicht persönlich für Verbindlichkeiten haften. Die Gesellschaft kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden, außer für Versicherungen.
Insgesamt bietet das Dokument einen Überblick über verschiedene Gesellschaftsformen und gibt einen Einblick in deren Pflichten und Rechte der Gesellschafter.
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Auszug aus Referat
WBRS REFERAT GESELLSCHAFTSFORMEN (Teil 2) 1. Die offene Handelsgesellschaft (OHG) Plichten der Gesellschafter: (bei einer OHG, mit zwei Gesellschaftern) Einlagepflicht, Mitarbeitspflicht, Haftungspflicht, Beachtung des Konkurrenzverbots 1) Einlagepflicht: ... wird im Gesellschaftsvertrag gerelgelt. Die Einlage kann bestehen aus Geld, materiellen Gütern, immateriallen Gütern (Forderungen, Lizenzen). Es ist auch möglich, Gesellschafter ohne Einlage von Geld, materiellen oder imateriellen Gütern an der OHG zu beteiligen. Diese Personen bringen dann ihr Wissen und ihre Arbeitskraft ein (z.B. Beteiligung eines Erfinders). 2) Mitarbeitspflicht: Gesetzlich sind alle Gesellschafter zur Mitarbeit verpflichtet. Diese Mitarbetispflicht ist ein wesentlicher Punkt der gesetzlichen Regelungen. Durch Gesellschaftsvertrag kann jedoch die Geschäftsführung einem oder mehreren Gesellschaftern übertragen werden. 3) Haftungspflicht: Die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und solidarisch. Neueintretende Gesellschafter haften für sämtliche Schulden der Gesellschaft, auch wenn diese vor dem Eintritt in die Gesellschaft entstanden sind. Ausgeschiedene Gesellschafter haften noch durch fünf Jahre für jene Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens vorhanden waren. 4) Beachtung des Konkurrenzverbots (Wettbewerbsverbots): Kein Gesellschafter darf im selben Geschäftszweig wie die Gesellschaft für sich Geschäfte machen oder als persönlich haftender Gesellschafter an einer anderen ...
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Sonstiges
facharbeiten gesellschaftsformen
1218
Fachbereichsarbeit
Deutsch
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