Die Gewerbeberechtigung

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Die Gewerbeberechtigung
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten der Gewerbeberechtigung, darunter die Erlangung, der Umfang und die Endigung dieser Berechtigung. Es werden auch Themen wie die Ausübung von Gewerben, die Ausbildung von Lehrlingen, die Genehmigung von Betriebsanlagen und einstweilige Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen behandelt.

Die Erlangung einer Gewerbeberechtigung erfolgt durch die Abgabe einer Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, die Entscheidung darüber erfolgt bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen. Bei bewilligungspflichtigen Gewerben muss ein Ansuchen um Bewilligung beim Landeshauptmann eingebracht werden.

Der Umfang der Gewerbeberechtigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Wortlaut des Gewerbescheins, den Arbeitsvorgängen und den in den beteiligten Kreisen bestehenden Vereinbarungen. Es werden auch bestimmte Tätigkeiten erlaubt, wie z.B. die Instanhaltung und Instandsetzung von Betriebseinrichtungen, das Erbringen von Leistungen verwandter Handwerke oder das Verkaufen und Vermieten von fremden Erzeugnissen gleicher Art.

Die Endigung der Gewerbeberechtigung erfolgt entweder durch Tod des Gewerbetreibenden oder durch frühzeitige Zurücklegung oder Entzug. Auch die Ausbildung von Lehrlingen wird behandelt, hier müssen Lehrberechtigte Betriebe und Berufsschulen die Ausbildung übernehmen.

Zudem müssen Betriebsanlagen genehmigt werden und es gibt Auflagen und Änderungen im Laufe der Zeit. Einstweilige Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen können ergriffen werden, wenn unzumutbare Belästigungen der Nachbarn oder Gefährdung von Menschenleben durch die Ausübung einer Tätigkeit vorliegt.

Insgesamt umfasst das Dokument wichtige Aspekte der Gewerbeberechtigung und gibt einen guten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Gewerbetreibende und Lehrlinge.
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Auszug aus Referat
Ich werde heute über die Gewerbeberechtigung, die Ausübung von Gewerben, das Ausbilden von Lehrlingen und die einstweilige Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen refferieren. Also gleich zu der Gewerbeberechtigung: Da gibt es drei Punkte: Die Erlangung, der Umfang, und die Endigung. Zur Erlangung ist zu sagen: Um einen Gewerbeschein zu erlangen, muß man bei der Beziksverwaltungsbehörde eine Gewerbeanmeldung abgeben. Für diese sind Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -Ort sowie Staatsangehörigkeit, die genaue Bezeichnung des Gewerbes und der Standort des Gewerbetreibenden anzugeben. Bei juristischen Personen sind auch der Familienname, Rechtsform, Sitz und Personaldaten der Organe bzw. Gesellschafter anzugeben. Außerdem müssen Nachweise der Personaldaten, über Bezahlung der Eintragungsgebühr an die Handelskammer, eine Strafregisterbescheinigung und ein Befähigungsnachweis anzuschließen. Die Entscheidung der Beziksverwaltungsbehörde erfolgt wenn alle Unterlagen vollzählig, und positiv zu bewerten sind, mit der Ausstellung des Gewerbescheins. Andernfalls wird die Ausübung des Gewerbes in diesem Bezirk untersagt. Um zu sehen wie so ein Gewerbeschein im Detail aussieht, bitte ich euch euer Buch auf Seite 90 aufzuschlagen. Bei bewilligungsplichtigen Gewerben, wie zum Beispiel xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx muß man das Ansuchen um eine Bewilligung an den Landeshauptmann richten. Dieser erteilt dann die Bewilligung oder auch nicht. Jetzt zum nächsten Punkt, dem Umfang: Welche ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1318
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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