Schuldfähigkeit

Schlagwörter:
Schuld, Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit, Rechtsfolgen von Schulden, Schulden, Schuldarten, Referat, Hausaufgabe, Schuldfähigkeit
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument befasst sich mit dem Thema „Schuldfähigkeit“ im Strafrecht. Es definiert den Begriff „Schuld“ als persönliche und freie Entscheidung gegen das Gesetz und erläutert, dass eine Person schuldfähig ist, wenn sie zum Tatzeitpunkt in der Lage war, zwischen einem rechtmäßigen und rechtswidrigen Verhalten zu wählen. Weiter werden die verschiedenen Fälle der Schuldunfähigkeit beschrieben, wie zum Beispiel Kinder unter 14 Jahren oder Menschen mit krankhaften seelischen Störungen, Bewusstseinsstörungen oder anderen seelischen Abartigkeiten. Wer bewusst durch Alkohol, Drogen oder Medikamente in einen Zustand der Schuldunfähigkeit gerät, kann jedoch für sein Handeln verantwortlich gemacht werden.

Zudem wird auf die verminderte Schuldfähigkeit eingegangen, die vorliegt, wenn die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in §20 bezeichneten Gründe erheblich vermindert ist. In diesem Fall kann die Strafe gemildert werden.

Das Jugendstrafrecht wird ebenfalls behandelt. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind eingeschränkt strafmündig und können bei Verurteilung vor einem Jugendgericht Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und eine Jugendstrafe von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren erhalten. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren können sowohl nach dem Jugendstrafrecht als auch nach dem normalen Strafgesetz verurteilt werden, je nachdem, ob sie zur Tatzeit noch einem Jugendlichen gleichstanden oder ob es sich um eine Jugendverfehlung handelt.

Die möglichen Rechtsfolgen für schuldfähige Täter sind unter anderem Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Fahrverbot, Führungsaufsicht und Verlust der Amtsfähigkeit oder des Stimmrechts. Bei Schuldunfähigkeit kommt eine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus, eine Entziehungsanstalt oder eine sozialtherapeutische Anstalt in Frage, während bei Kindern unter 14 Jahren Erziehungsmaßregeln verhängt werden können.

Zusammenfassend beschäftigt sich das Referat mit der Definition der Schuld und Schuldfähigkeit im Strafrecht sowie den verschiedenen Fällen der Schuldunfähigkeit. Es erläutert auch das Jugendstrafrecht und die möglichen Rechtsfolgen für schuldfähige und schuldunfähige Täter.
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Auszug aus Referat
Schuldfähigkeit 1. Definition Schuld, Schuldfähigkeit Um den Begriff Schuldfähigkeit zu klären muß man zunächst einmal wissen, was Schuld im Strafrecht überhaupt bedeutet. Schuld ist eine persönliche und freie Entscheidung gegen das Gesetz. Schuldfähig ist eine Person dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat in der Lage war, kraft ihres Verstandes zwischen einem rechtmäßigen und rechtswidrigen Verhalten zu wählen. Daraus ergibt sich auch der Begriff der Schuldunfähigkeit. Menschen, die aus bestimmten Gründen unfähig sind, die Gebote des Rechts zu erkennen und ihre Willensentschließungen und Handlungen von ihnen bestimmen zu lassen kann man keinen Vorwurf machen, d.h. sie sind schuldunfähig. 2. Schuldunfähigkeit Kinder, die bei der Tat noch nicht 14 Jahre alt waren, sind grundsätzlich schuldunfähig ( 19 StGB).Gleiches gilt für Menschen, die bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer anderen seelischen Abartigkeit unfähig waren, das Unrecht ihrer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln ( 20 StGB). Es ist möglich, daß diese Menschen zwar einsehen, etwas Falsches zu tun, aber unfähig sind, ihr Handeln zu steuern. Wer sich allerdings bewußt in solch einen Zustand versetzt, z.B. mit Hilfe von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, ist für sein Handeln verantwortlich (actio libera in causa) Beispiel: Ein Mann betrinkt sich vorsätzlich, um dann einen anderen zu verprügeln. 3. ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1009
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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