Abwesend hat man Unrecht von Heinrich Christian Boie

Abwesend hat man Unrecht. Eine Reise
Zwar von acht Tagen nur, riß aus Melissens Arm
Die er schon lange Zeit auf nicht gemeine Weise
Geliebt, den Kleon weg. Nichts gleichet ihrem Harm.
Sie kann den ersten Tag nicht schlafen und nicht eßen.
Am zweiten kömmt Philint, und - Kleon ist vergeßen.
Doch er kömmt wieder. »Ungetreue!
Spricht er, hast dus mit mir nur so gemeint?«
»Mein Freund, antwortet sie, mein guter Freund!
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Was du mir sagen kannst, hab ich verdient, bereue,
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Beklag es sehr, nur - mach geschwinde fort,
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Denn unter uns - der andre wartet dort.«
Arbeitsblatt zum Gedicht
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Details zum Gedicht „Abwesend hat man Unrecht“

Anzahl Strophen
1
Anzahl Verse
12
Anzahl Wörter
97
Entstehungsjahr
1744 - 1806
Epoche
Aufklärung,
Empfindsamkeit,
Sturm & Drang

Gedicht-Analyse

Der Autor des Gedichtes „Abwesend hat man Unrecht“ ist Heinrich Christian Boie. Boie wurde im Jahr 1744 in Meldorf geboren. Die Entstehungszeit des Gedichtes liegt zwischen den Jahren 1760 und 1806. Eine Zuordnung des Gedichtes zu den Epochen Aufklärung, Empfindsamkeit, Sturm & Drang, Klassik oder Romantik kann aufgrund der Entstehungszeit des Gedichtes bzw. der Lebensdaten des Autors vorgenommen werden. Bei Verwendung der Angaben zur Epoche prüfe bitte die Richtigkeit der Zuordnung. Die Auswahl der Epochen ist ausschließlich auf zeitlicher Ebene geschehen und muss daher nicht unbedingt richtig sein. Das 97 Wörter umfassende Gedicht besteht aus 12 Versen mit nur einer Strophe. Heinrich Christian Boie ist auch der Autor für Gedichte wie „Tafellied“, „Cythereens Fest“ und „Amors Amme“. Zum Autor des Gedichtes „Abwesend hat man Unrecht“ haben wir auf abi-pur.de weitere 101 Gedichte veröffentlicht.

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