Der gütige Vater und gerechte Richter von Susanne von Bandemer

Zaleûcus, der den Ehebruch so gern
Auf seinem Staat verbannen wollte,
Gab ein Gesetz hierüber seinen Lokriern,
Mit dieser Drohung, jeder Übertreter sollte
Geblendet werden. Doch zum Unglück übertrat
Sein Erstgeborner das Gesetz. Die Frevelthat
Erbitterte den Richter, seines Sohnes Bitten
Erweichten ihn. Der Vater und der Richter stritten. –
Und wer gewann in diesem Strauß?
 
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Wird sich der Richter Gunst, der Vater Streng’ erlauben?
11 
Der strenge Richter ließ dem Sohn ein Auge rauben,
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Das andre stach sich selbst der gute Vater aus.
Arbeitsblatt zum Gedicht
PDF (24.2 KB)

Details zum Gedicht „Der gütige Vater und gerechte Richter“

Anzahl Strophen
2
Anzahl Verse
12
Anzahl Wörter
82
Entstehungsjahr
1802
Epoche
Klassik,
Romantik

Gedicht-Analyse

Das Gedicht „Der gütige Vater und gerechte Richter“ stammt aus der Feder der Autorin bzw. Lyrikerin Susanne von Bandemer. 1751 wurde Bandemer in Berlin geboren. Die Entstehungszeit des Gedichtes geht auf das Jahr 1802 zurück. Der Erscheinungsort ist Berlin. Anhand der Entstehungszeit des Gedichtes bzw. von den Lebensdaten der Autorin her kann der Text den Epochen Klassik oder Romantik zugeordnet werden. Vor Verwendung der Angaben zur Epoche prüfe bitte die Richtigkeit. Die Zuordnung der Epochen ist ausschließlich auf zeitlicher Ebene geschehen und daher anfällig für Fehler. Das 82 Wörter umfassende Gedicht besteht aus 12 Versen mit insgesamt 2 Strophen. Die Dichterin Susanne von Bandemer ist auch die Autorin für Gedichte wie „An Karl Hadermann“, „An Madame Karschin bey Übersendung eines Blumenstrausses am 1. Dezember 1789“ und „An Madame Unzelmann“. Auf abi-pur.de liegen zur Autorin des Gedichtes „Der gütige Vater und gerechte Richter“ weitere 86 Gedichte vor.

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