Europäisches Parlament - das Parlament der Europäischen Union

Schlagwörter:
Europaparlament oder EU-Parlament, kurz EP, Parlament der Europäischen Union, Referat, Hausaufgabe, Europäisches Parlament - das Parlament der Europäischen Union
Themengleiche Dokumente anzeigen

Referat

Europäisches Parlament (EP)

Das Europäische Parlament (auch Europaparlament oder EU-Parlament genannt) hat seinen offiziellen Sitz in Straßburg. Es ist das Parlament der Europäischen Union (Art. 14 EU-Vertrag). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt. Damit ist das Europäische Parlament nicht nur das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union, sondern auch die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit.

Seit der Gründung des Parlaments im Jahre 1952 wurden seine Kompetenzen bei der EU-Rechtsetzung mehrmals deutlich erweitert. Vor allem durch den Vertrag von Maastricht 1992 und zuletzt durch den Vertrag von Lissabon 2007, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurden die Kompetenzen deutlich ausgeweitet.

Das Europäische Parlament ist ein multinationales Parlament:

  • Bestehend mit 785 Abgeordneten aus 27 
  • beschließt das Parlament zusammen mit dem Ministerrat Gesetze, die in allen Mitgliedstaaten der EU gültig sind.
  • Sitz des Parlaments ist Straßburg
  • In Brüssel finden Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen statt 
  • Luxemburg ist der dritte Arbeitsort des Europäischen Parlaments. Dort befindet sich ein Teil der Parlamentsverwaltung, des Generalsekretariats. 
  • Seit 1979 wird alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt

Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union (EU) unterschrieben. Darin wurde zum einen die Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen, die später zur Einführung des Euro führte;

Der Vertrag unterscheidet vier Entscheidungsverfahrungen:

  1. Anhörung: Meinung äußern und fragen an den Rat richten 
  2. Zustimmung: Benennung eines Kandidaten
  3. Zusammenarbeit: Rat und EP bei der Wirtschaftpolitik
  4. Mitentscheidung: Parlament und Rat sind gleichberechtigt an der Verabschiedung der Gesetze

EP hat weder die Gesetzgebungsinitiative noch die volle Gesetzgebungskompetenz, hat aber das Recht auf Mitwirkung.

  • Keinen Zugriff auf die politischen Gestaltungsorgane
  • Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt
  • Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:
    1. Gesetzgebung,
    2. Haushaltskontrolle und
    3. Kontrolle der Europäischen Kommission.

Eine wichtige Rolle spielt das Parlament auch bei der Berufung der Kommission

  • das Plenum des Parlaments (Plenum die Vollversammlung aller Mitglieder) der Benennung der Kommission zustimmen. 
  • Auch ernennt das Parlament den Kommissionspräsidenten nicht selbst, es kann lediglich den vom Europäischen Rat vorgeschlagenen Kandidaten bestätigen oder ablehnen. 
  • In der gleichen Weise müssen auch die Direktoren der Europäischen Zentralbank vor ihrer Ernennung vom Europäischen Parlament bestätigt werden.

Jeder europäische Bürger hat das Recht, beim Europäischen Parlament Petitionen einzureichen, die im Petitionsausschuss verhandelt werden.

Europäische Kommission und Europäische Rat

Die Europäische Kommission:

  • Durchführung der Ratsbeschlüsse oder die Anwendung der Vertragsbestimmung verantwortlich
  • Initiativs – und Vorschlagsrecht, mit dem die Entwicklung der EU vorangetrieben wird
  • Ein unabhängiges, überstaatliches Organ, verpflichtet auf die Interesse der Union
  • Übernimmt Aufgaben der Exekutive

Der Europäische Rat:

  • Zur Beratung und Beschlussfassung
  • Wichtigste Gremium der EU
  • Einstimmigkeit, für Beschlüsse
  • Stimmen sind so gewichtet, dass weder die kleinen noch die großen EU – Mitglieder übergangen wird.

 

Zurück