Bundesverfassungsgericht - Hüter der Verfassung

Schlagwörter:
deutsche Verfassung, Grundgesetz, Verfassungsorgan, judikative Staatsgewalt, Staatsrecht und Völkerrecht, Referat, Hausaufgabe, Bundesverfassungsgericht - Hüter der Verfassung
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Referat

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (oder kurz: BVerfG) ist in Deutschland das Verfassungsgericht des Bundes. Als Hüter der Verfassung (also des Grundgesetzes) hat das Gericht eine Doppelrolle, einerseits als unabhängiges Verfassungsorgan und andererseits als Teil der judikativen Staatsgewalt auf dem speziellen Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Durch seine maßgeblichen Entscheidungen liefert es eine verbindliche Auslegung des Verfassungstextes.

Gliederung

  1. Definition
  2. Gesetzliche Grundlage
  3. Aufgaben
  4. Zuständigkeit + Antragsmöglichkeiten
  5. Organisation
  6. Richter des Bundesverfassungsgerichts

1. Definition

  • Unabhängig von allen anderen Verfassungsorganen
  • Ihre Entscheidung ist für alle Verfassungsorgane von Bund und Länder, sowie Behörden und Gerichte verbindlich
  • Gilt als wichtigste rechtliche Kontrollinstanz

2. Gesetzliche Grundlagen

  • Grundgesetz §1
    • (1) „Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes“

3. Aufgaben

  • „Hüter der Verfassung“
  • Machtbegrenzung und Machtverteilung zwischen den Gewalten
  • Hindert den Staat die Prinzipien des Rechtsstaates zu verletzen
  • Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates für alle Bürger

4. Zuständigkeit

  • Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig
  • ihr Urteil ist nicht anfechtbar
  • 4 unterschiedliche Beschwerden:
    1. Verfassungsbeschwerde
      • jeder Bürger kann eine detaillierte schriftliche Beschwerde einreichen
      • nachdem er den Rechtsweg erschöpft hat
      • wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten eingeschränkt fühlt
      • Verfahren ist kostenlos
      • keine Anwaltspflicht
      • Bei Missbrauch: hohe Geldstrafe
      • Beide Senate haben eine Stimme, bei 1:1 entscheidet das Plenum
    2. Verfassungsstreitigkeiten
      • Das BverfG entscheidet über Streitigkeiten zw. Bund und Länder und zw. den Ländern
      • Gründe: 
        • ->Unstimmigkeiten über Recht und Pflicht der Organen
        • ->Fragen zum Parteien-/Wahl-/Parlamentsrecht
    3. Normenkontrollverfahren
      • Kontrollfunktion gegenüber Gesetzgeber
      • Kontrolle der Gesetzesentstehung 
      • Kontrolle der Vereinbarkeit mit anderen Gesetzten
    4. Anklageverfahren
      • Prüfung von Gesetzwidrigkeiten innerhalb einer Partei
      • evtl. Abschaffung der Partei, z.B. Die NPD (mehrere Versuche sind gescheitert)

5. Organisation

  • 2 Senate mit je 8 Richter/innen
  • die hälfte jedes Senats wird durch eine 2/3 Mehrheit entweder vom Bundestag oder Bundesrat gewählt
  • 1. Senat= Grundrechtssenat –> Gleich
  • 2. Senat= Staatrechtsenat –> gestellt

6. Richter des Bundeverfassungsgericht

  • Mindestalter:40
  • Amtszeit: 12 Jahre
  • Nicht wiederwählbar
  • Rente spätestens mit 68
  • Politische Meinung nicht bedeutsam
  • Hohe fachliche Qualifikation
  • Dürfen nur Lehrer an einer Hochschule sein, sonst keine Nebenberufe
  • Unabhängig von allen übrigen Staatsorganen

 

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