Aktiengesellschaft (AG) - eine von drei Formen der Kapitalgesellschaft

Schlagwörter:
Gründung, Gesellschaftsvertrag, Grundkapital, Kapitalanteile, Inhaberaktien, Namensaktien, Haftung, Organe, Hauptversammlung der Aktionäre, Referat, Hausaufgabe, Aktiengesellschaft (AG) - eine von drei Formen der Kapitalgesellschaft
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Referat

Aktiengesellschaft (AG)

Gründung:

  • Mindestens 5 Personen
  • Gesellschaftsvertrag
  • Grundkapital mindestens 50.000 Euro (Bar- bzw. Sachkapital)


Firma:

  • Sach- oder Personenfirma mit Zusatz „AG“
  • Juristische Person


Kapitalanteile:

  • Aktienmindestbetrag 1,-€ höhere Nennbeträge laufen auf 50,-€, ihre Ausgabe darf nicht unter pari (100%) erfolgen


Kurswert:

  • Handelswert an der Börse


Nennwert:

  • Aufgedruckter Wert


Unterscheidung in:

  • Inhaberaktien: Übergabe durch bloße Einigung
  • Namensaktien: Sie laufen auf einen bestimmten Namen


Haftung:

  • Nach außen haftet das Vermögen der Gesellschaft, es müssen Rücklagen gebildet werden bezogen auf das Grundkapital


Organe:

  • Hauptversammlung der Aktionäre = beschließendes Organ
  • Aufsichtsrat = überwachende Organ
  • Vorstand = Geschäftsführendes Organ


Hauptversammlung:

  • Versammlung der Anteilseigner


Aufgaben:

  • Wahl der Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Entscheidung über Verwendung des Bilanzgewinns (Dividende = Gewinnausschüttung bezogen auf den Nennwert)
  • Wahl der Abschlussprüfer
  • Beschlüsse über Satzungsänderung
  • Beschlussfassung: Grundsätzlich einfache Mehrheit des anwesenden Aktienkapitals
  • Bei Satzungsänderung ist eine qualifizierte Mehrheit 75% erforderlich
  • Dem nach kann ein Aktionär der über 25% + 1 Aktie verfügt, Satzungsänderungen verhindern -> Sperrminorität

 

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