Genossenschaft - ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen
Referat
Genossenschaften
1. Geschichte:
- 1847 Erste Landwirtschaftliche Genossenschaft durch Raiffeisen gegründet
- 1849 Erste gewerbliche Genossenschaft durch Schultze – Delitsch gegründet
2. Begriff:
- Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl
- Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder
- Gemeinsame Geschäftsführung
- Nicht um Gewinnmaximierung sondern Selbsthilfe gegen Großbetriebe
3. Gründung einer Genossenschaft:
- Mindestens 7 Personen
- Aufstellen eines Statutes
- Eintragung ins Genossenschaftsregister
- Dadurch juristische Person
- Firma:
- Sachfirma mit Zusatz „eG“
- Organe:
- Vorstand:
- Leitendes Organ
- Mindestens 2 Mitglieder
- Vom Aufsichtsrat oder Generalversammlung gewählt
- Gesamtbefugnis für die Geschäftsführung
- Aufsichtsrat:
- Überwachendes Organ
- Mindestens 3 Mitglieder
- Von der Generalversammlung gewählt
- Aufgaben siehe Aufsichtsrat in der Aktiengesellschaft
- Generalversammlung:
- Beschließendes Organ
- Wählt den Aufsichtsrat und den Vorstand
- Beschließt über Jahresabschluss und Satzungsänderung
- Abstimmung erfolgt nach Köpfen und nicht nach Geschäftsanteilen
4. Anteile:
- Geschäftsanteile: Betrag bis zu dem sich ein Genosse an der Genossenschaft beteiligen kann
- Mindestanteile: Betrag, der mindestens einbezahlt werden muss, mindestens 1/10 des Geschäftsanteils
- Geschäftsguthaben: Summe der Einzahlungen und Gewinn – Verlust also der Betrag, mit dem der Genosse tatsächlich an der Genossenschaft beteiligt ist.
5. Arten einer Genossenschaft:
- Einkaufsgenossenschaft
- Produktionsgenossenschaft
- Verkaufsgenossenschaft
- Betriebsgenossenschaft
- Baugenossenschaft
- Kreditgenossenschaft
- Konsumgenossenschaft
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