Europäische Union - Gründung, Entwicklung und Perspektive der EU

Schlagwörter:
EGKS, EWG, EG und EU, Zusammenschluss der europäischen Staaten, Maastrichter Vertrag, Amsterdamer Vertrag, Nizza Vertrag, Schwierigkeiten im Laufe des Einigungsprozesses, Folgen der EU-Osterweiterung, Referat, Hausaufgabe, Europäische Union - Gründung, Entwicklung und Perspektive der EU
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Referat

Gründung, Entwicklung und Perspektive der EU

Aufgaben:

  1. Stellen Sie anhand der Bezeichnungen „EGKS“, „EWG“, „EG“ und „EU“ den Fortgang des bisherigen Einigungsprozesses dar!
  2. Nennen Sie Gründe für die Notwendigkeit eines engen Zusammenschlusses der europäischen Staaten.
  3. Stellen Sie die grundlegenden Veränderungen zusammen, die von der Einheitlichen Europäischen Akte über die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza ergeben.
  4. Schwierigkeiten im Laufe des Einigungsprozesses
  5. Zeigen Sie positive und negative Folgen der EU-Osterweiterung auf.


1. Stellen Sie anhand der Bezeichnungen „EGKS“, „EWG“, „EG“ und „EU“ den Fortgang des bisherigen Einigungsprozesses dar!

EGKS

  • Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (=Montanunion)
  • 23.7.1952 in Kraft getreten
  • Unterzeichnerstaaten: Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und die Beneluxstaaten
  • Für 50 Jahre Schaffung eines gemeinsamen Marktes für die Kohle und Stahl erzeugende Industrie
  • Binnenzölle werden aufgehoben und Außenzölle werden angeglichen
  • nationale Hoheitsrechte werden erstmals auf eine supranationale Behörde übertragen
  • mit Inkrafttreten der EGKS endet in der BRD die internationale Kontrolle des Ruhrgebiets, deutsche Stahlproduktion nicht mehr beschränkt
  • Machtorgane
    • oberste Gewalt wird durch eine Hohe Behörde mit Sitz in Luxemburg ausgeübt
    • Bindeglied zwischen den nationalen Regierungen und der Hohen Behörde ist der Ministerrat (muss bei allen grundsätzlichen Entscheidungen gehört werden)
    • Gemeinsame Versammlung, das Parlament der EGKS, als Kontrollinstanz ( 78 Abgeordnete aus allen Mitgliedsstaaten)
    • Streitigkeiten innerhalb der EGKS sollen durch Gerichtshof (9 Richter) entschieden werden


EWG

  • Römische Verträge, Einigung Frankreichs, Italiens, der Beneluxstaaten und der Bundesrepublik auf die Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)
  • 25.3.1957 unterzeichnet, treten am 1.1.1958 in Kraft
  • vollständige Wirtschaftsintegration soll erreicht werden
  • Symbol werden 12 gelbe Sterne auf blauem Grund
  • Abbau von Zollschranken, gemeinsame Zolltarife gegenüber Drittländern, Freizügigkeit für Arbeitnehmer, Niederlassungsfreiheit für Unternehmer und eine schrittweise Annäherung der Sozial-, Wirtschafts- und Währungspolitik -> EWG soll dazu beitragen, dass Mitgliedsstaaten enger zusammenwachsen und regionale Unterschiede in den Lebensverhältnissen nach und nach ausgeglichen werden
  • Machtorgane
    • Parlamentarische Versammlung (Abgeordnete von nationalen Parlamenten entsandt) übt Beratungs- und Kontrollrecht aus.
    • supranationalen Entscheidungen der EWG werden durch Ministerrat getroffen (besteht aus den jeweils zuständigen nationalen Fachministern).
    • Einrichtung einer Kommission ( jedes EWG-Land entsendet ein Mitglied) zur Durchführung dieser Beschlüsse


EG

  • supranationale Organisation von seinerzeit 15 europäischen Staaten
  • ging aus der EWG hervor
  • Ziel war Errichtung eines Binnenmarktes und darauf aufbauend einer Wirtschafts- und Währungsunion
  • Zuständigkeiten in weiteren Politikbereichen (Verkehr, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Bildung, Kultur, etc.)
  • EWG und EGKS bestanden parallel zur EG fort -> Europäische Gemeinschaften
  • EG seit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht Europäische Union
  • Machtorgan
    • Europäische Kommission -> ausführendes Organ der EG mit Initiativ-, Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Aufsichts- und Kontrollbefugnissen
    • an Aufstellung des Haushaltsplans der EG beteiligt
    • 20 Mitglieder, die von Mitgliedsstaaten auf 5 Jahre ernannt werden
    • treffen Entscheidungen für die Gemeinschaft in völliger Unabhängigkeit von den Mitgliedsstaaten


EU

  • ging aus der Europäischen Gemeinschaft hervor
  • Vertrag von Maastricht: Gründung des Staatenbundes aus zunächst 15 Staaten am 1.11.1993
  • gemeinsame Ziele der Staaten im Bereich Wirtschaft und Politik
  • Ziel ist, die gemeinsamen Ziele nach und nach zu harmonisieren, um eine Union von Staaten mit gleichem Rechtssystem zu schaffen
  • in letzter Zeit Diskussion von Inhalten einer europäischen Verfassung, sowie europäischer Außenpolitik, Sicherheitspolitik und einer europäischen Armee
  • Rechte europäischer Institutionen werden gestärkt (Abstimmung, Mitentscheidung, Abschaffung von Vetos) -> Antinationalismus
  • wichtigstes Element des Maastricht-Vertrags Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (durch unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse bis zum Jahre 1999)
  • EU baut auf 3 Säulen auf, die ein Gerüst einer gemeinsamen Wirtschafts- Außen-& Sicherheits- und Innen- & Justizpolitik darstellen
  • Vollendung eines gemeinsamen Binnenmarktes, freier Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital
  • „opting out“- Klausel verhinderte die beabsichtigte Vollendung einer Wirtschafts- und Währungsunion in allen 15 Mitgliedsstaaten, machte die Schaffung der Euro-Währung aber überhaupt erst möglich „³ GB und Dänemark nehmen nicht an Währungsunion teil
  • Machtorgane
    • Ministerrat (Rat der Europäischen Union)
    • wichtigstes Entscheidungsorgan der EU mit halbjährlich wechselndem Vorsitz unter den Mitgliedsstaaten
    • zusammen mit dem Europäischen Parlament zentrales Gesetzgebungsorgan der EG
    • ihm obliegen die maßgeblichen Entschlüsse in allen 3 Säulen der EU
    • tagt als Allgemeiner Rat (Außenminister der Mitgliedsstaaten), als Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN-Rat), auch in Zusammensetzung der jeweiligen Fachminister der EU- Mitgliedsstaaten ( z.B.: Agrar- Rat, Umwelt- Rat)
    • Stimmen, über die Mitgliedsstaaten bei Beschlüssen des Rats verfügen, richten sich nach deren Größe
    • Beschlüsse müssen z.T. einstimmig getroffen werden, sonst mit qualifizierter Mehrheit


Fazit:
Zunächst diente die EGKS als reine Zweckgemeinschaft zur Förderung der Wirtschaft nach dem Krieg. Es gab keine Anzeichen von Antinationalismus und die Gemeinschaft zielte nicht darauf ab, europäische Staaten zu vereinen. Mit der EWG wurde ein wichtiger Schritt getan, um einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen großen Binnenmarkt zu schaffen. Über die EG und jetzt schließlich durch die EU bildet sich eine Vereinigung der europäischen Länder heraus, die selbst schon staatenähnliche Züge annimmt ( Ausarbeitung einer Verfassung) und in deren Geflecht die Staaten weniger große Rollen spielen als 1952. Europa wird geeint, nicht zuletzt durch Osterweiterung und Währungsunion. Der europäische Staatenbund vermittelt unter den einzelnen Staaten und nach und nach werden diese und deren Wirtschafts- und Justizsysteme an einander angeglichen.


2. Nennen Sie Gründe für die Notwendigkeit eines engen Zusammenschlusses der europäischen Staaten.

politisch:

  • Verbindung von Innen- und Außenpolitik der Mitgliedsstaaten
  • Beseitigung von innereuropäischen Konflikten
  • wirkt dem Nationalismus einzelner Staaten entgegen
  • Bildung eines Machtfaktors gegenüber Russland und den USA
  • auch militärische Stärke
  • Sicherung der Grenzen nach außen


wirtschaftlich:

  • Abschaffung der Binnenzölle, Bestimmung der Einfuhr- und Ausfuhrzölle„³ Preisregelung, z.T. positiv, aber auch negativ (Soll erfüllt – Vernichtung der Produktion, um Preisniveau zu halten)
  • freier Transit, freier Transport von Personen, Dienstleistungen, Kapital
  • Unternehmen können europaweit günstigsten Standort nutzen -> geringere Produktionskosten, aber auch Verlust von Arbeitsplätzen im Stammland des Unternehmens
  • Preisstabilität
  • Überweisungen innerhalb Europas gebührenfrei
  • Währungsunion -> keine Geldwechsel zu schwankenden Kursen mehr, Gebühren entfallen
  • Subventionen und Fördermittel der Eu fördern Wachstum, Investitionen


3. Stellen Sie die grundlegenden Veränderungen zusammen, die von der Einheitlichen Europäischen Akte über die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza ergeben.

Einheitliche Europäische Akte:

  • Völkerrechtlicher Vertrag, trat am 1.7.1987 in Kraft
  • Bis dahin umfassendste Änderung der Gründungsverträge der EGKS 1951 und der EWG und EURATOM 1957
  • Sah endgültige Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes bis Ende 1992 vor
  • Erneuerung der Aufgabenbereiche und Befugnisse der Gemeinschaft
  • Entscheidungsstruktur in der Gemeinschaft verbessert ( Wiedereinführung von Mehrheitsentscheidungen im Rat, Stärkung des europäischen Parlaments)
  • Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) im Bereich Außenpolitik
  • tatsächliche Verwirklichung des Binnenmarktes am 1.1.1993, Vertiefung der Vereinigung der nunmehr 12 Staaten
  • Überlegungen, dass Binnenmarkt nur funktionieren kann, wenn er in eine gemeinsame Wirtschafts- und Währungspolitik mit einer einheitlichen Währung(€) eingebettet ist –> Dreistufenplan
  • Zusammenarbeit von EP und Kommission bei Gesetzgebung


Maastrichter Vertrag:

  • Bisher weitgehendste Änderung der EG-Verträge
  • 12 Mitgliedsstaaten vereinbarten, Gemeinschaft in eine vollständige Wirtschafts- und Währungsunion umzuwandeln
  • schrittweiser Aufbau der Politischen Union mit gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik
  • Schaffung einer Unionsbürgerschaft
  • Schaffung der vollständigen Wirtschafts- und Währungsunion mit Einführung einer gemeinsamen Währung bis 1999
  • Ausbau der EG als Sozialgemeinschaft, Errichtung eines Kohäsionsfonds, um den ärmeren Ländern der EG den Einstieg in die Wirtschafts- und Währungsunion zu erleichtern
  • Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Rechts- und Innenpolitik ( Polizei, Asylpolitik)
  • Erweiterung der Rechte des Europäischen Parlaments
  • Zusammenarbeit von EP und Kommission, aber nun auch teilweise Mitentscheidung des EP
  • Amtszeiten von EP und Kommission fallen zusammen
  • Bei Bürgern der EU u.a. Gleichgültigkeit oder unterschiedliche Vorbehalte, u.a., da Vertrag kompliziert und verschachtelt (250 Seiten, 17 Protokolle, 33 Erklärungen)


Amsterdamer Vertrag:

  • sollte der europäischen Einigung den Weg ins 21. Jahrhundert zu weisen
  • bewegte sich im Spannungsfeld zwischen Vertiefung und Erweiterung
  • knapp 150 Seiten, enthält Veränderungen und Ergänzungen zum Maastrichter Vertrag
  • Erwartungen zu Konferenzbeginn: Europa soll stärker und verständlicher werden -> Resultat fällt uneinheitlich aus
  • Erster Säule wurde ein Beschäftigungskapitel zugefügt, um der Massenarbeitslosigkeit begegnen zu können und der EG in diesem Bereich mehr Kompetenzen einräumt (BRD wollte zunächst Verantwortlichkeit in Bezug auf Beschäftigung den Einzelstaaten vorbehalten)
  • Staaten sind angehalten, wirtschaftliche Daten zur Einführung der gemeinsamen Währung einzuhalten
  • In Außen- und Sicherheitspolitik lediglich Vereinbarung einer stärkeren Zusammenarbeit
  • Bemühungen, Institutionen der EU durchgreifend zu reformieren gescheitert, für EP wurden Bereiche, in denen Mitentscheidungsverfahren großen Einfluss hat, ausgedehnt, aber immer noch kein Anrecht auf Gesetzesinitiative oder auf Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission
  • „Flexibilitätsklausel“, ermöglichte es, dass nicht jeder weitere Schritt zur Integration von Staaten von allen Staaten gemeinsam getragen werden muss
  • wesentlicher Schritt zur Erweiterung der Union, 1998 Beitrittsgespräche mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern
    Ob durch diesen Vertrag das Ziel erreicht wurde, Europa den Bürgern näher zu bringen, ist äußerst fraglich. Die wenigen Reformen können dem Normalbürger durchaus als Luftballon auf dem Weg in die weitere Zukunft der EU erscheinen und damit eine eher abwartende Haltung auslösen.


Nizza Vertrag:

  • Vertrag zur Reformierung der EU - Institutionen
  • sollte Handlungsfähigkeit der EU verbessern
  • 26.2.2001: Staats- und Regierungschefs einigen sich auf weitere Reformen der EU
  • auch nötig, da Vorbereitung auf die EU- Osterweiterung, mit der die EU auf 25/27 Mitglieder wachsen sollte
  • neue Sitzverteilung im Parlament,
  • Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments (Sitzzahl wird auf 732 erhöht): Möglichkeit der Nichtigkeitsklage gegen Handlungen der Institutionen, Erweiterung des Anwendungsbereiches des Mitentscheidungsverfahrens
  • Stärkung der Befugnisse des Präsidenten
  • Neudefinierung der qualifizierten Mehrheit im Rat: 1. qualifizierte Mehrheit und 2. Mehrheit der Mitgliedsstaaten stimmt zu
  • neue Zusammensetzung der Kommission: jeder Mitliedsstaat entsendet einen Kommissar
  • Europäischer Rat ernennt nun den Präsidenten der Kommission mit Zustimmung des EP
  • gescheitertes Referendum in Irland am 7.6.01, daher zunächst nicht ratifiziert, wurde am 19.10.2002 nach Informationskampagne wiederholt, Vertrag wurde ratifiziert


4. Schwierigkeiten im Laufe des Einigungsprozesses
Mit der Gründung der EGKS begann 1951 der Einigungsprozess. Damals war jedoch nur eine wirtschaftliche Einigung beabsichtigt, was nach dem Krieg sehr vorteilhaft war, da durch die Abschaffung der Binnenzölle innerhalb der Montanunion die Wirtschaft gefördert wurde. Zudem schaffte es die Bundesrepublik so, aus der Isolation nach dem 2. Wk zu kommen und Anschluss an die westeuropäischen Staaten zu finden. Die EGKS und die EWG führten zur Integration der BRD und zu einer Annäherung Frankreichs und Deutschlands (1963 Elysée Vertrag). Weiterhin näherten sich die westeuropäischen Staaten an. Im Laufe des fortschreitenden Einigungsprozesses kam es zu Problemen, da die politischen, wirtschaftlichen und juristischen Systeme der Staaten sehr verschieden waren. Außerdem wollte keine Nation ihre eigenen nationalstaatlichen Befugnisse aufgeben und sich komplett einer supranationalen Vereinigung unterordnen. Während der Wirtschaftskrise in den 70er Jahren geriet der europäische Einigungsprozess in eine Krise, weil die Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft verstärkt dazu übergingen, wirtschaftliche Probleme im nationalen Alleingang zu regeln. Auch wenn sich in dem Bereich Anfang der 80er Jahre eine Trendwende abzeichnete, gab es weiterhin auch weitere Probleme. Die Bevölkerungen der Mitgliedsstaaten sind zum teil sehr patriotisch und nationalistisch, wie z.B. in Frankreich. In jedem der Staaten gab und gibt es Antiglobalisierungsbewegungen, deren Anhänger davon überzeugt sind, dass der Staat für sich, Probleme besser lösen kann und dass es allgemein besser ist, für sich zu wirtschaften. Man kann diese jedoch verstehen, da Unternehmen abwandern, um Produktionskosten zu sparen, indem sie in Länder umsiedeln, in denen z.B. Arbeitskraft weniger kostet. Bis in die 90er Jahre waren die beiden Machtblöcke ein Problem und die Vorstellung einer Ost- Erweiterung war undenkbar, erst mit der Wende, dem Zerfall der Sowjetunion und dem langsamen wirtschaftlichen Aufschwung in Osteuropa, konnte man über eine Integration der osteuropäischen Staaten in die EU nachdenken.


5. Zeigen Sie positive und negative Folgen der EU-Osterweiterung auf.

positiv:

  • wirtschaftlicher Aufschwung in Osteuropa
  • Exportpotential
  • Kaufkraft der osteuropäischen Bevölkerung, neuer Markt
  • für Unternehmen Standortvorteile (niedrige Löhne, billige Rohstoffe)
  • durch wirtschaftliche Integration auch politische Annäherung an die Demokratie
  • Schaffung demokratischer Verhältnisse (freie Wahlen, Pluralismus, Verfassung, etc.) als Vorraussetzung für Beitritt
  • Stabilität und Wohlstand wird auf neue Mitglieder ausgedehnt
  • Politischer und wirtschaftlicher Wandel in Osteuropa seit 1989 wird gestärkt
  • Stärkung der Sicherheit und Stabilität dieser Länder -> steigende Chancen für Frieden und Wohlstand in der EU
  • Union wird gestärkt, innerer Zusammenhalt wird gefestigt, Einfluss in der Welt wird vergrößert
  • Überwindung der Trennung Europas, Bestätigung der Grundwerte der EU
  • EU mit 450 Mio. Menschen größter Wirtschaftsraum der Welt
  • Erweitertes Angebot für Konsumenten, mehr Wettbewerb


negativ:

  • Abwanderung von Unternehmen -> Verlust von Arbeitsplätzen im Ursprungsland
  • Drücken der Preise
  • Sinkende Wettbewerbsfähigkeit gegenüber abgewanderten Unternehmen
  • billige Waren aus den Ostländern überschwemmen den Markt
  • keine Binnenzölle mehr, Tanken und Einkaufen im Nachbarland, Schädigung der Grenzbetriebe und -geschäfte
  • freier Personenverkehr, Gefahr von Menschenhandel, illegaler Einwanderung ( aber durch Übergangsfristen eingeschränkt)
  • BGS durch Verschiebung der Ostgrenze entlastet -> Personalabbau 

 

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