Bundesorgane - Übersicht über die obersten Staatsorgane bzw. Bundesorgane in Deutschland

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Bundesrat, Bundestag, Kanzler, Regierung, Bundespräsident Horst Köhler, Referat, Hausaufgabe, Bundesorgane - Übersicht über die obersten Staatsorgane bzw. Bundesorgane in Deutschland
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Referat

Bundesorgane

Die verschiedenen obersten Bundesorgane arbeiten auf vielfältige Weise zusammen. Ein solches System, bei dem die Regierung vom Parlament gewählt wird und damit von ihm abhängig ist, nennt man „Parlamentarisches System”.

Die unterschiedlichen Bundesorgane

  • Bundestag
  • Bundesrat
  • Bundeskanzler
  • Bundesregierung
  • Bundespräsident

Bundeskanzler und Bundesregierung teilen sich die Macht und kontrollieren sich gegenseitig


1. Bundestag

  • BRD entschied sich im GG für die repräsentative parlamentarische Demokratie -> Bundestag höchste Vertretung des Volkes -> wird als einziges Organ direkt vom Volk gewählt
  • Aufgaben: -> Gesetzentwürfe beraten, Gesetze beschließen -> Bundeskanzler wählen -> Regierungskontrolle -> wählen die Hälfte der Verfassungsrichter
  • Sie Arbeiten in Arbeitskreisen und Ausschüssen


2. Bundesregierung + Bundeskanzler

a) Bundeskanzler
b) Bundesminister Kabinett

a) Bundeskanzler

  • Wird dem Parlament vom Bundespräsidenten zur Wahl vorgeschlagen
  • Parlament wählt Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit
  • Amtszeit, Legislatur- oder Wahlperiode beträgt 4 Jahre
  • Ist Vorsitzender der Bundesregierung
  • Schlägt dem Bundespräsidenten Minister vor


b) Bundesminister Kabinett

  • Werden vom Bundespräsidenten auf Kanzlervorschlag ernannt oder abberufen
  • Sind für ein bestimmtes Ministerium zuständig


Die 3 Prinzipien der Arbeitsweise der Bundesregierung

Kanzlerprinzip

  • Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt die volle Richtlinienkompetenz
  • Verantwortung für die Politik der Regierung


Resortprinzip

  • Innerhalb der Richtlinien leitet jeder Minister sein
  • Ministerium/ Ressort selbstständig in eigener Verantwortung


Kollegialprinzip

  • Regierung berät und beschließt u.a.
  • über alle Gesetzentwürfe und bei Streitfragen zwischen den Ministern


3. Der Bundesrat

  • Besteht aus Mitgliedern der 16 Bundesländer -> haben eigene Regierungen, Verfassungen, Gesetzgebungen
  • Ist als Ländervertretung föderatives Organ (Bündnis, Vertrag)
  • 2 Bedeutungen
    • bildet das Gegengewicht zum Bundestag und zur Bundesregierung
    • Er ist das Bindeglied zwischen den Ländern und dem Bund
  • Er ist an der Gesetzgebung beteiligt, dazu sind mehr als 50% der Länderstimmen notwendig
  • Bei Uneinigkeiten zwischen Btag und Brat wird der Vermittlungsausschuss angerufen
  • macht Lösungsvorschläge
  • sucht Kompromisse
  • wichtig für die Bundesregierung, welche Partei in den einzelnen Ländern regiert
  • Länder entsenden je nach Einwohnerzahl 3-6 Vertreter in den Bundesrat
  • Die Vertreter der der einzelnen Länder erden aus der Landesregierung bestellt und abberufen
  • Jeweils für ein Jahr ist der Ministerpräsident eines Bundeslandes Präsident des Bundesrates
    • er beruft den Bundesrat ein
    • er vertritt den Bundespräsidenten, falls dieser verhindert ist


Rechte des Bundesrates

  1. Einberufung auf Antrag eines Landes oder Landesregierung
  2. Recht auf Gesetzesinitiative
  3. Stellungnahme zu Gesetzesvorlagen der Bundesregierung innerhalb von 6 Wochen
  4. Beschlussfassung mit Stimmenmehrheit
  5. Die gesamte Ländervertretung wird als eine Stimme gewertet


4. Der Bundespräsident

  • Gilt als eigenständiges Verfassungsorgan mit Sonderstellung
  • Bekleidet das höchste Staatsamt
  • Wirkt unabhängig, überparteilich und ausgleichend zwischen unterschiedlichen Interessen
  • Ist mit weniger macht ausgestattet als z.B. der BPräsident der Weimarer Republik
  • Hat Einfluss durch seine persönliche Autorität
  • Lässt seine Parteizugehörigkeit im Verlauf seiner Amtszeit ruhen
  • Durch Gespräche und Gesten, Empfänge und Reden, Reisen und Ehrungen trägt er maßgeblich zu dem Bild bei, das man sich im Ausland von der BRD macht
  • Wird von der Bundesversammlung auf 5 Jahre gewählt
  • Nur eine einmalige Wiederwahl möglich


Aufgaben des Bundespräsidenten

  1. Er vertritt den Bund völkerrechtlich nach innen und außen, schließt im Namen des Bundes mit anderen Staaten Verträge ab
  2. Er ruft auf Beschluss des Bundestages den Verteidigungsfall aus
  3. Er überprüft, unterzeichnet und verkündet die Bundesgesetze
  4. Er trägt im Falle des Gesetzgebungsnotstandes zur Konfliktlösung zwischen Bundesregierung und Bundestag bei
  5. Er kann auf Vorschlag den Kanzler ernennen oder entlassen
  6. Er ernennt oder entlässt die Bundesminister auf Vorschlag des Kanzlers
  7. Er ernennt und entlässt die Bundesrichter, -beamte, -offiziere
  8. Er hat das Begnadigungsrecht


Bundespräsidenten seit 1949

  • Theodor Heuss 1949 – 1959 FDP
  • Heinrich Lübke 1959 – 1969 CDU
  • Gustav Heinemann 1969 – 1974 SPD
  • Walter Scheel 1974 - 1979 FDP
  • Carl Carstens 1979 – 1984 CDU
  • Richard v. Weizäcker 1984 – 1994 CDU
  • Roman Herzog 1994 – 1999 CDU
  • Johannes Rau 1999 – 2004
  • Horst Köhler 2004 - ???? 

 

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