Deutschland - die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Schlagwörter:
Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesversammlung, Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Referat, Hausaufgabe, Deutschland - die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland
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Referat

Staatsorgane in Deutschland


Bundespräsident:

  • Staatsoberhaupt ohne tatsächliche Macht
  • Aufgaben (formal):
    • völkerrechtliche Vertretung
    • Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
    • Ausfertigung der Bundesgesetze
    • Verkündigung im Bundesgesetzblatt
    • Ernennung von Bundesrichtern (→ Einfluss auf Judikative)
    • Begnadigungsrecht
  • ist zur Neutralität verpflichtet
  • wird für 5 Jahre gewählt durch Bundesversammlung


Bundeskanzler:

  • auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt
  • vom Bundespräsidenten ernannt
  • Aufgaben:
    • Bestimmung der Richtlinien der Politik → Leitung
    • Ernennung und Entlassung der Minister
  • Ablösung des Bundeskanzlers durch:
    1. konstruktives Misstrauensvotum (1/3 des Bundestages muss den Antrag stellen, gleichzeitig muss ein neuer Bundeskanzler gestellt werden)
    2. Vertrauensfrage (stellt der Bundeskanzler selbst)
    3. Rücktritt


Bundestag:

  • 603 Mitglieder
  • Volksvertretung
  • Für 4 Jahre gewählt
  • Die Mitglieder sind unabhängig und nur ihrem Gewissen unterworfen.
  • Schutz der Unabhängigkeit:
    • Immunitätsschutz (Verfolgung von Abgeordneten)
    • Indemnitätsschutz (Verhalten im Bundestag → ein Abgeordneter kann wegen Äußerungen oder Handlungen im Bundestag nicht strafrechtlich Verfolgt werden, Ausnahme: bei wissentlich falschen Tatsachen)
  • Aufgaben:
    • Gesetzgebung
    • Wahl des Bundeskanzlers
    • Kontrollfunktion → Misstrauensvotum


Bundesrat:

  • föderatives Element
  • Ländervertretung (repräsentiert die Länder)
  • Jedes Bundesland hat mindestens 3 Stimmen.
  • Länder mit
    • Mehr als 2 Mio. Einwohner = 4 Stimmen
    • Mehr als 6 Mio. Einwohner = 5 Stimmen
    • Mehr als 7 Mio. Einwohner = 6 Stimmen
  • Die Mitglieder sind nicht frei, sondern weisungsgebunden.
  • Sie werden nicht gewählt, sondern von den Länderregierungen aus ihrer Mitte bestellt und abberufen.
  • Die Stimmabgabe erfolgt nur einheitlich.
  • Aufgaben:
    • Mitarbeit bei der Gesetzgebung (hat wie der Bundestag das Recht zur Gesetzesinitiative)
    • In der Bundesgesetzgebung hat der Bundesrat außerdem ein abgestuftes Mitwirkungsrecht.
    • Stellt die Hälfte der Vertreter der Bundesversammlung
    • Einspruchs- und Zustimmungsgesetz
    • Erlass von Verwaltungsvorschriften


Bundesregierung: 

  • besteht aus Bundeskanzler und den Bundesministern → diese werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag vom Bundeskanzler ernannt und entlassen
  • bilden zusammen das Kabinett


Bundesversammlung:

  • besteht aus Mitgliedern des deutschen Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Bundesländer gewählt


Bundesverfassungsgericht (BVerfG):

  • Oberster Hüter unserer Verfassung
  • Zuständigkeit: Verletzung des Grundgesetzes
  • Bürger: Verletzung von Grundrechten durch staatliche Stellen/Behörden
    → Verfassungsbeschwerde beim BVerfG
  • Parteienverbote
  • Normenkontrolle (konkrete und abstrakte) :
    • wenn ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt
  • Bundesverfassungsrichter können alle Rechts- und Staatsanwälte (Volljuristen) über 40 Jahre werden 

 

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