Europäische Union (EU) - Kurzvorstellung der Europäischen Union

Schlagwörter:
Vertrag von Maastricht, EU, EG-Mitglieder, Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg, institutioneller Ursprung, Europäische Freihandelsassoziation, Europäischer Binnenmarkt, Europäischer Gerichtshof, Referat, Hausaufgabe, Europäische Union (EU) - Kurzvorstellung der Europäischen Union
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Referat

Europäische Union

Europäische Union, Abkürzung EU, auf Grundlage des Vertrags von Maastricht am 1. 11. 1993 von den 12 EG-Mitgliedern Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg(1967), Großbritannien, Irland, Dänemark(1973), Griechenland(1918), Portugal, Spanien(1986) gebildete überstaatliche Organisation, die den institutionellen Rahmen für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, für die Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik sowie für die bisherigen Europäischen Gemeinschaften (EG) (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Europäische Atomgemeinschaft) bildet. (1995: Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens)

Ihren institutionellen Ursprung hat die EU in der 1951 von der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und den Benelux-Staaten gebildeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Diese 6 Staaten unterzeichneten 1957 die Römischen Verträge, die 1958 zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) führten. Der EWG-Vertrag definierte als Hauptziel, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik eine harmonische Entwicklung zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Um einen freien Warenverkehr für sämtliche Erzeugnisse der beteiligten Staaten zu ermöglichen, wurden die mengenmäßigen Beschränkungen der Ein- und Ausfuhr aufgehoben. Für landwirtschaftliche Produkte wurde ein gemeinsamer Agrarmarkt geschaffen. 1967 wurde die EWG zusammen mit der EGKS und der Euratom integrierter Bestandteil der Europäischen Gemeinschaft (EG). 1968 bildeten die Mitgliedstaaten eine Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzolltarif gegenüber anderen Staaten. 1970 erfolgte die Koordinierung der Außenpolitik im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ). Großbritannien, Irland und Dänemark traten 1973 der EG bei. 1981 wurde Griechenland EG-Mitglied, Portugal und Spanien folgten 1986. 1987 trat die Einheitliche Europäische Akte in Kraft, die die Errichtung eines Europäischen Binnenmarktes (seit 1. 1. 1993) festlegte. 1992 wurde der Maastrichter Vertrag über die EU unterzeichnet. Im gleichen Jahr vereinbarten die EG und die EFTA die Bildung eines Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 1994 konnten mit Finnland, Norwegen, Österreich und Schweden Beitrittsverhandlungen zur EU abgeschlossen werden.

Die wichtigsten Organe der EU sind der Europäische Rat, der Rat der EU, die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Europäische Kommission), ein beratender Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EUGH) sowie das Europäische Parlament. Die 567 Abgeordneten des Parlaments werden in den Mitgliedsländern direkt gewählt. Sie haben v. a. kontrollierende und beratende Funktionen. Zukünftige Zielsetzungen der EU sind u. a. die stufenweise Errichtung einer Wirtschafts- - und Währungsunion, die Gründung einer Europäischen Zentralbank sowie die Verwirklichung einer politischen Union.

Assoziierte Staaten der EU: Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn. Malta, die Schweiz, Türkei und Zypern haben Beitrittsanträge gestellt. 69 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) werden im Rahmen des Lomé-Abkommens durch die Entwicklungspolitik der EU gefördert.


Europäische Freihandelsassoziation, englisch European Free Trade Association, Abkürzung EFTA, 1960 gegründeter handelspolitischer Zusammenschluss der Länder Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Schweiz; 1970 wurde Island, 1986 Finnland und 1991 Liechtenstein Mitglied. Großbritannien und Dänemark wurden 1973 Mitglieder der EG. Portugal folgte 1986. 1994 trat ein Abkommen mit der EU zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Kraft (ohne Schweiz). Im gleichen Jahr wurden die Beitrittsverhandlungen zwischen Finnland, Norwegen, Österreich, Schweden und der EU abgeschlossen.


Europäische Gemeinschaften, Sammelbezeichnung für die Europäische Gemeinschaft, Euratom und Montanunion, die über gemeinsame Organe verfügen; 1993 in Europäische Union aufgegangen.


Europäischer Binnenmarkt, 1993 neu geschaffener Wirtschaftsraum, in dem der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital zwischen den 12 EU-Staaten verwirklicht sein soll. Die Schaffung des Binnenmarktes wurde in der Einheitlichen Europäischen Akte (1987) festgelegt.


Europäischer Gerichtshof, Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Abkürzung EUGH Europäische Union.


Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Gerichtshof der Europäischen Union, seit 1959 bestehendes Organ des Europarats.


Europäischer Wirtschaftsraum, Abkürzung EWR, 1994 neu geschaffener Binnenmarkt für das Gebiet der Mitgliedstaaten der EU und der EFTA (ohne Schweiz), der die Grenzen für Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital überwinden soll.


Europäisches Währungsabkommen, EWA, Abkommen über ein System des multilateralen Zahlungsausgleichs bei freier Konvertibilität der verschiedenen Währungen; wurde 1955 von den Mitgliedern der OEEC abgeschlossen und trat Ende 1958 anstelle der Europäischen Zahlungsunion (EZU) in Kraft; 1973 durch eine neue Vereinbarung abgelöst.


Europäisches Währungssystem, EWS, Währungssystem der EU, 1978 beschlossen (1979 in Kraft getreten), mit dem Ziel einer stabilen Währungszone in Europa. Bezugsgröße ist die Europäische Währungseinheit (European Currency Unit, ECU). 

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