Europäische Union - die Einführung des Euro

Schlagwörter:
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Referat

Die Einführung des Euro


Gliederung:

Einleitung

  1. Wirtschafts- und Währungsunion
  2. Das Übergangszenario
    1. Der offizielle Zeitplan
      - 2.1.1. Phase A
      - 2.1.2. Phase B
      - 2.1.3. Phase C
  3. Wer wird an der EWU teilnehmen?
  4. Der Euro-Umrechnungskurs
  5. Der rechtliche Rahmen
  6. Entscheidende Rolle der Behörden
  7. Banken und multinationale Konzerne als Vorreiter
  8. Umstellungen für Verbraucher
  9. Was bedeutet die Umstellung für den Einzelhandel?


Einleitung:
Am 1. Januar 1999 begann die Europäische Währungsunion (EWU). Der Euro wird zur amtlichen Gemeinschaftswährung und wird bis spätestens zum 1. Juli 2002 die nationalen Banknoten und Münzen der Teilnehmerstaaten ersetzt haben. Der Euro wird Wechselkursrisiken beseitigen, Effizienzsteigerungen erleichtern und die Betriebskosten senken, dies alles im Interesse einer besseren Wettbewerbsposition für europäische Unternehmen und die Europäische Union.


1. Wirtschafts- und Währungsunion:
Die Zielsetzung einer Währungsunion reicht zwar in der Tat bis weit in die europäische Geschichte zurück, demokratisch bestätigt wurde dieses Vorhaben jedoch erst durch die Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht am 7. Februar 1992. Die im Maastrichter Vertrag festgelegten Konvergenzkriterien, anhand derer die Länder bestimmt werden, die an der Währungsunion teilnehmen, sollen die langfristige Stabilität der EWWU gewährleisten.

Seit Maastricht haben die Staats- und Regierungschefs auch zur Feinabstimmung und Konsolidierung der verschiedenen Abläufe beigetragen, mit denen die Währungsunion verwirklicht und der institutionelle Rahmen für den Übergang zum Euro geschaffen wird. Zugleich haben sie die politische Verpflichtung aller Mitgliedsländer betont, den Vertrag fristgemäß umzusetzen.


2. Das Übergangszenario:
Der Europäische Rat nahm im Dezember 1995 in Madrid das Umstellungsszenario für die Einführung der Gemeinschaftswährung an. Der Rat beschloss auch die Namensgebung ”Euro“ und legte drei grundsätzliche Phasen A, B und C für den zeitlichen Ablauf der Einführung fest.


2.1. Der offizielle Zeitplan:

2.1.1. Phase A:
Phase A begann im Mai 1998, als der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs die Länder benannt hat, die ab dem 1. Januar 1999 an der EWU teilnehmen. Die Europäische Kommission und das Europäische Währungsinstitut haben im März 1998 dem Europäischen Rat dazu Empfehlungen auf Grundlage der realen Wirtschaftsdaten von 1997 ausgesprochen. Die Länder, die an der Währungsunion teilnehmen werden, sind: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Das Vereinigte Königreich und Dänemark haben sich in entsprechenden Klauseln vorbehalten, nicht zu den Teilnehmern der ersten Stunde zu gehören, selbst wenn sie die Kriterien erfüllen. Schweden hat seinen Beitritt von der Zustimmung des Parlaments abhängig gemacht. Griechenland konnte keine Erfüllung der erforderlichen Kriterien für das Jahr 1997 nachweisen. Dessen ungeachtet könnten Unternehmen aus diesen Ländern den Euro ab dem 1. Januar 1999 als Buchgeld einsetzen, und etliche haben bereits derartige Absichten bekundet. Touristen, Geschäftsreisende oder Einkäufer aus der EWWU-Zone werden den Euro voraussichtlich ebenso nutzen. Im Mai 1998 wurden auch die bilateralen Umtauschraten zwischen den Währungen bekannt gegeben, die ab dem 1. Januar 1999 an der EWU teilnehmen. Die Wechselkurse der nationalen Währungen gegenüber dem Euro werden jedoch erst am 1. Januar 1999 selbst bekannt gegeben. Zur Phase A gehört zusätzlich die Gründung der Europäischen Zentralbank im Juni 1998, die die Umstellung auf den Euro organisiert und überwacht.


2.1.2: Phase B:
Phase B beginnt am 1. Januar 1999 mit der Einführung des Euro als amtliche Währung der Wirtschafts- und Währungsunion. Die Umrechnungskurse der Teilnehmerwährungen zum Euro werden unwiderruflich festgelegt, die nationalen Währungen gelten von diesem Tag an als Ausdrucksform des Euro. Die Geld-, Kapital- und Devisenmärkte werden auf Euro umgestellt, der Devisenhandel mit EWWU-Teilnehmerwährungen wird eingestellt. Dennoch werden die Wirtschaftsakteure weiter entweder in Euro oder in ihren nationalen Währungen arbeiten können, gemäß dem für diese Phase verbindlichen Grundsatz ”Kein Zwang, kein Verbot“. Wer seine Transaktionen in Euro abwickeln möchte, kann dies bei Zustimmung der anderen Seite tun; andernfalls muss weiter in nationalen Währungen gerechnet werden. Der europäische Verbraucher wird von Anfang an mit dem Euro zu tun haben: An den Börsen wird nur noch in Euro notiert; den Aktienbesitzern wird der Wert ihrer Anteile in Euro mitgeteilt. Zahlungsinstrumente wie Schecks, Kredit- und Scheckkarten werden auf Euro lauten, wobei aber die auf nationale Währungen lautenden Zahlungsinstrumente vorerst weiter in Umlauf bleiben. Die Banken werden über den Euro informieren, und so mancher Verbraucher dürfte zu den neuen Zahlungsinstrumenten in Euro greifen. Dennoch wird die Mehrzahl der Handelstransaktionen wahrscheinlich zunächst weiter in nationaler Währung abgewickelt, bevor Euro-Noten und -Münzen eingeführt werden.


2.1.3. Phase C:
Phase C beginnt am Stichtag des 1. Januar 2002 und bedeutet die Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen. In dieser Phase tauschen die nationalen Notenbanken das nationale Geld in Euro um, gemäß den in den Mitgliedsländern geltenden Regelungen. Phase C dauert höchstens sechs Monate. An ihrem Ende werden alle Teilnehmer die Umstellung abgeschlossen haben, und der Euro wird die nationalen Währungen vollständig abgelöst haben.

Die Europäische Kommission und die nationalen Regierungen beraten laufend mit Wirtschaftsexperten über die Optimierung des Übergangsszenarios. Noch nicht abschließend geklärt sind dabei folgende Aspekte:

  • Die Länge des Zeitraums, innerhalb dessen Euro und nationale Währung gleichzeitig im Umlauf sind. Diese Übergangsperiode kann höchstens sechs Monate dauern. Jedes Mitgliedsland kann für sich über die exakte Zeitspanne entscheiden. Die Mehrzahl der Unternehmen befürwortet eine Verkürzung dieses Zeitraums auf wenige Wochen. Betreiber von Verkaufsautomaten bevorzugen eine längere Übergangsphase.
  • Der reibungslose Verlauf der Periode, während derer Euro und nationale Währungen parallel im Umlauf sind. Sinn dieser Phase ist es, möglichst rasch die nationalen Währungseinheiten aus dem Verkehr zu ziehen und Euro-Noten und -Münzen auszugeben. Dies ist ein enormer logistischer Aufwand: Immerhin müssen 13 Milliarden Banknoten und 80 Milliarden Münzen in Umlauf gebracht werden. Derzeit ist noch ungeklärt, ob für diese Zeit feste Regeln gelten sollen oder ob es den Einzelhändlern überlassen ist, flexibel zu reagieren. Bezahlt ein Kunde beispielsweise in nationaler Währung, muss er dann zwingend sein Wechselgeld in derselben Währung erhalten, oder kann der Ladenbesitzer entscheiden, jetzt nur noch in Euro herauszugeben? Banken wie Handel würden es jedenfalls vorziehen, dem Kunden nach dem Stichtag nur noch Euro-Banknoten und -Münzen auszuhändigen.
  • Die doppelte Preisauszeichnung in Euro und nationaler Währung wird zweifelsfrei eine wichtige Informationsquelle für Kunden sein. Es ist im Interesse der Händler, ihre Kunden mit den neuen Preissignalen vertraut zu machen, insbesondere im Hinblick auf Forderungen nach doppelter Preisauszeichnung seitens der Verbraucherverbände. Da jedoch eine systematische und generelle doppelte Preisauszeichnung mit beachtlichen technischen Schwierigkeiten verbunden ist und sehr kostenintensiv ist, hat die Europäische Kommission im März 1998 einen Bericht veröffentlicht, in dem sie Empfehlungen zu Vorkehrungen der doppelten Preisauszeichnung - wo immer auch möglich - auf freiwilliger Basis ausspricht. Die Preisauszeichnung ist nichtsdestoweniger Bestandteil der nationalen Gesetzgebung. Es ist wahrscheinlich, dass einige Länder eigene nationale Vorschriften erlassen werden, insbesondere wenn sich freiwillige Vorkehrungen als unzureichend erweisen.
  • Bankgebühren für die Umstellung von nationalen Währungen auf Euro. Es ist noch ungeklärt, ob die Banken hierfür Gebühren verlangen werden. Sollten derartige Gebühren überhaupt erhoben werden, wird wahrscheinlich der Wettbewerb dafür sorgen, dass sie niedrig ausfallen.


3. Wer wird an der EWU teilnehmen?
Die Konvergenzkriterien für die Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion verlangen von allen Mitgliedsländern, dass:

  • die durchschnittliche Inflationsrate im Jahr vor der Eintrittsprüfung nicht höher als 1,5 % über den drei best platzierten Ländern liegt.
  • die durchschnittliche Rendite langfristiger Staatsanleihen eines Mitgliedslandes im Verlauf eines Jahres nicht mehr als 2 % über der entsprechenden Rendite in den drei Ländern mit den niedrigsten Inflationsraten liegt.
  • das jährliche Haushaltsdefizit der Mitgliedsländer (inklusive ihrer Zentral-, Regional- und Kommunalregierungen) 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht übersteigt, es sei denn, es handelt sich um einen vorübergehenden Ausnahmefall.
  • die öffentlichen Gesamtschulden 60 % des BIP nicht überschreiten bzw. sich dem Referenzwert annähern.
  • die Währungen die normalen Schwankungsbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems einhalten, ohne während der zwei vorangegangenen Jahre ernste Spannungen oder Abwertungen zu verursachen.
  • Außerdem müssen die nationalen Zentralbanken unabhängig sein.


4. Der Euro-Umrechnungskurs:
Am 1. Januar 1999 werden die Umrechnungskurse der teilnehmenden Währungen unwiderruflich festgelegt. Dies wird der amtliche Umrechnungskurs sein. Dabei gilt:

Der Umrechnungskurs umfasst sechs signifikante Stellen. Das heißt, dass der Kurs - von links nach rechts gezählt und ohne Berücksichtigung des Kommas - über sechs Stellen verfügen muss. Ist die erste Stelle eine Null, so wird sie nicht mitgezählt. Der Kurs wird stets nur in einer Richtung definiert; dabei wird 1 Euro in der nationalen Währung ausgedrückt. Ein möglicher Umrechnungskurs könnte z.B. so aussehen: 1 Euro entspricht 40,4875 Luxemburgischen Franc, 1 Euro entspricht 0,760614 Irischen Pfund. (Bitte beachten Sie, dass es sich nur um Beispiele zur Veranschaulichung handelt!) Der Euro wird in 100 Cent unterteilt. Der Umrechnungskurs zwischen dem Euro und der ECU beträgt 1:1. Mit der Einführung des Euro wird die ECU ersetzt.


5. Der rechtliche Rahmen:
Der Europäische Rat hat den rechtlichen Rahmen für die Einführung des Euro auf seiner Sitzung im Dezember 1996 in Dublin festgelegt. Die Bestimmungen des Rats werden in nationales Recht umgesetzt (entsprechende Gesetzestexte für Deutschland und Österreich sind bei dem im Anhang, S.45, angegebenen Adressen erhältlich). Nachfolgend sind die Punkte genannt, die für alle Mitgliedstaaten der Wirtschafts- und Währungsunion gelten:

  • Verträge: Der Grundsatz der ”Vertragskontinuität“ bedeutet, dass alle Verträge (nationale und internationale) von der Währungsumstellung unberührt bleiben. Vertragsparteien ist es nicht gestattet, Verträge aufgrund der Umstellung auf Euro zu kündigen oder zu ändern. Während der Übergangsphase ist der Euro das gesetzliche Äquivalent der nationalen Währungen; Euro wie nationale Währungen sind untereinander völlig austauschbar.
  • Umrechnung: Vom 1. Januar 2002 an werden alle Verträge in Euro abgeschlossen, und sämtliche nationalen Währungseinheiten werden zum amtlichen Kurs in Euro umgerechnet. ECU und Euro werden im Verhältnis 1:1 umgerechnet. 


6. Entscheidende Rolle der Behörden:
Auf nationaler Ebene wurden inzwischen bedeutende Fortschritte bei der Vorbereitung auf den Euro erreicht. Doch im Bereich der öffentlichen Verwaltungen müssen die Anstrengungen noch verstärkt werden. Denn es sind gerade die nationalen Behörden, die Unternehmen die erfolgreiche Umstellung auf den Euro erleichtern können.

Viele Behörden haben groß angelegte Informationskampagnen gestartet, um Bürgerinnen und Bürger über die praktischen Aspekte der Euro-Einführung zu informieren. Sie sind entscheidend für die Stärkung von Bewusstsein und Vertrauen der europäischen Bevölkerung. Dazu gehören alle Initiativen zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger, wie zum Beispiel durch Angabe des entsprechenden Euro-Betrages auf Steuererklärungen, Stromrechnungen usw. Diese Bemühungen sollten verstärkt und in der gesamten Übergangsphase fortgesetzt werden.


7. Banken und multinationale Konzerne als Vorreiter:
Die Banken haben bedeutende Fortschritte bei der Vorbereitung auf den Euro gemacht und werden ihren Geschäfts- und Privatkunden vom 1. Januar 1999 an eine breite Palette an Serviceangeboten in Euro bieten können. Was die Verwendung des Euro betrifft, wollen sich die Geldinstitute strikt an den Grundsatz ”Kein Zwang, kein Verbot“ halten. Ab Anfang 1999 werden sie ihren Kunden Zahlungsinstrumente in Euro zur Verfügung stellen können, wie beispielsweise Kredit- und Scheckkarten, Schecks, Banküberweisungen, Geldkarten etc.

Die multinationalen Konzerne haben ihre Vorbereitungen ebenfalls intensiviert. Viele von ihnen haben bereits signalisiert, dass sie von dem Moment an, in dem die Finanzmärkte auf Euro umgestellt werden, also Anfang 1999, vorzugsweise in Euro agieren wollen. Ein frühzeitiger Einsatz des Euro in Großunternehmen dürfte auch die kleinen und mittleren Unternehmen ermutigen, diesem Beispiel zu folgen, selbst wenn sie dazu vor dem Jahr 2002 noch nicht verpflichtet sind. Das wiederum könnte einen Schneeballeffekt mit sich bringen, der zusätzlich dadurch verstärkt würde, dass die Beschäftigten in den Unternehmen, die mit dem Euro arbeiten, ja selbst Verbraucher sind. Auch bestimmte Industriezweige könnten den Wechsel zum Euro rasch vollziehen. So wird die Tourismusbranche erheblich von geringeren Transaktionskosten und größerer Währungsstabilität profitieren. Sie dürfte daher zu den ersten gehören, die eine rasche Umstellung auf den Euro fordern.


8. Umstellung für Verbraucher:
Es wird erwartet, dass die meisten Verbraucher den Euro erst nach der Einführung von Banknoten und -Münzen im Jahr 2002 benutzen. Dennoch können sie die Gemeinschaftswährung bereits von Januar 1999 an für bargeldlose Zahlungen einsetzen, wie Schecks, Wechsel, Kredit-, Scheck- und Geldkarten. Es ist nicht auszuschließen, dass es für bestimmte Kundengruppen oder Finanztransaktionen zu einer Beschleunigung der Umstellung kommt.

Wer häufig auf Geschäftsreise geht, wird wahrscheinlich eine rasche Umstellung auf den Euro verlangen. In den Grenzregionen, deren Bevölkerung es mehr oder weniger gewohnt ist, mit mehreren Währungen gleichzeitig umzugehen, ist eine schnellere Umstellung ebenfalls denkbar. Kaufvorhaben, die zeitlich über die Übergangsphase hinausreichen, dürften voraussichtlich auch bevorzugt in Euro getätigt werden. Ein Beispiel: Kauft man im Jahre 2000 ein Haus, wird die Hypothek nach 2002 automatisch auf Euro umgeschrieben - es ist daher ratsam, Immobilienpreise frühzeitig in Euro auszuweisen.


9. Was bedeutet die Umstellung für den Einzelhandel?
Einzelhändler werden eine Schlüsselrolle für die Einführung des Euro und für die Akzeptanz durch Verbraucherinnen und Verbraucher einnehmen. Der Einzelhandel spielt eine wichtige Rolle bei der Aufklärung der Kundschaft über die praktischen Aspekte der Euro-Einführung, und es ist der Einzelhandel, der sich zwischen 1999 und 2002 mit der physischen Einführung der neuen Euro-Zahlungsmittel befassen muss, insbesondere mit den Euro-Scheinen und -Münzen. Das setzt voraus, dass die Einzelhändler ihr Szenario für eine optimale Umstellung rasch festlegen.

Der Beginn der Europäischen Währungsunion im Jahre 1999 nähert sich schnell. Für den Einzelhändler besteht der erste Schritt darin, sich aktiv Wissen über den Euro und die Umstellungsphase anzueignen. Banken, öffentliche Organisationen und Berufsverbände, Handelskammern, Finanz- und Steuerberater usw. sind wertvolle Informationsquellen.

Als nächsten Schritt sollte der Einzelhändler eine langfristige Perspektive entwickeln, wie sein Unternehmen vom Euro beeinflusst werden wird. Effektive und frühzeitige Planung wird es den Firmen ermöglichen, bereits in der Frühphase Handels- und Absatzvorteile auszuschöpfen und die Anpassungskosten niedrig zu halten. Ein erfolgreiches Management des Euro-Projektes bietet Unternehmen zudem die Gelegenheit, ihre strategischen und organisatorischen Fähigkeiten besser nach außen darzustellen.

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