Europa - die Europäische Union (ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund)

Schlagwörter:
die Geschichte der Europäischen Union, die Erweiterung der Europäischen Union, Institutionen, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof, Rechnungshof, Funktionsweise der EU, Referat, Hausaufgabe, Europa - die Europäische Union (ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund)
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Referat

Die Europäische Union

1. Geschichte der Europäischen Union
Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss demokratischer europäischer Länder, die sich vorgenommen haben, Frieden und Wohlstand in ihre Länder zu bringen. Der Gedanke der europäischen Integration sollte verhindern, dass Europa jemals wieder von Krieg und Zerstörung heimgesucht wird. In einer Rede am 9. Mai 1950 sprach sich Robert Schuman, damaliger französischer Außenminister, erstmals für diese Integration aus. Darum gilt der 9. Mai als Geburtstag der heutigen EU und wird jährlich als Europatag gefeiert.

Über viele Jahrhunderte führten in Europa immer wieder einzelne Staaten gegeneinander Krieg. Darum kamen die Staatsmänner nach dem 2. Weltkrieg auf die Idee, mit einer wirtschaftlichen und politischen Einigung Europas einen dauerhaften Frieden in ihren Längern zu sichern.

  • 1951 gründeten Belgien, Deutschland, Luxemburg, Frankreich, Italien und die Niederlande die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).
  • 1957 wurden in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet.
  • 1967 trat der Fusionsvertrag zur Einsetzung gemeinsamer Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, Euratom) in Kraft. Fortan verfügten die Europäischen Gemeinschaften über eine Kommission und einen Rat. Allerdings sind beide weiterhin nach den Regelungen der jeweiligen Gemeinschaft tätig.
  • 1968 wurden die Binnenzölle zwischen den sechs Mitgliedstaaten abgeschafft. Zum ersten Mal ist ein grenzüberschreitender Freihandel möglich. Auf Güter aus Drittländern werden nun EWG-weit einheitliche Zölle erhoben. Der Grundstein für den weltweit größten Handelsraum ist gelegt. Der Handel zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen der EWG und der übrigen Welt nimmt rasch zu.
  • 1993 wurde der europäische Binnenmarkt verwirklicht.
  • 1995 trat das Schengener Abkommen in Kraft. Zwischen Deutschland, den Beneluxstaaten, Frankreich, Spanien und Portugal werden keine Personenkontrollen mehr durchgeführt. Bis 1997 folgen Dänemark, Schweden, Finnland, Italien und Österreich. Auch zwei Nicht-EU-Mitglieder beteiligen sich an dem Abkommen: Norwegen und Island.
  • 1997 wurde der Vertrag von Amsterdam unterzeichnet, der mit Blick auf die Osterweiterung institutionelle Reformen beinhaltete.
  • 2000 proklamierten (= verkünden) die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rats und der Kommission am Rande des Europäischen Rats von Nizza feierlich die Charta (= Grundsatzerklärung) der Grundrechte der Europäischen Union
  • 2002 wurden die Euromünzen und ÿscheine in den zwölf teilnehmenden Mitgliedsstaaten in Umlauf gebracht: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.
  • 2004 wurde die Europäische Verfassung in Rom durch die Mitgliedsstaaten angenommen. 

 

2. Erweiterung der Europäischen Union

Gründerstaaten 1951

  • Belgien
  • Deutschland
  • Luxemburg
  • Frankreich
  • Italien
  • Niederlande

Beitritt 1973

  • Dänemark
  • Großbritannien
  • Irland

Beitritt 1981

  • Griechenland

Beitritt 1986

  • Portugal
  • Spanien

Beitritt 1995

  • Österreich
  • Schweden
  • Finnland

Beitritt 2004

  • Estland
  • Litauen
  • Polen
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Lettland
  • Malta
  • Slowakei
  • Zypern
  • Slowenien

Beitritt 2007

  • Bulgarien
  • Rumänien


3. Institutionen der Europäischen Union

Die Zusammenarbeit der EU besteht aus sechs Organisationen mit besonderen Aufgaben:

3.1. Europäisches Parlament

  • Die 732 Mitglieder des Parlaments werden aus allen Mitgliedsstaaten von den Bürgern dieser Staaten direkt gewählt.
  • Die Parlamentswahlen finden alle 6 Jahre statt, dabei sind alle registrierten EU-Bürger stimmberechtigt.
  • Das Parlament tagt monatlich in Frankreich, Belgien und Luxemburg.
  • Seine Aufgaben sind:
    • die Gesetzgebung,
    • die demokratische Kontrolle,
    • Haushaltsbefugnis (Kontrolle über Ausgaben)


3.2. Rat der Europäischen Union

  • Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU.
  • An seinen Tagungen nimmt je ein Minister aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten teil.
  • Je nachdem, welches Thema besprochen wird, nehmen unterschiedliche Fachminister teil.
  • Alle Minister dürfen für ihr Land verbindlich entscheiden.


3.3. Europäischer Rat

  • Der Europäische Rat fällt die Grundsatzentscheidungen in der Europäischen Union.
  • Er setzt sich aus den jeweiligen Regierungschefs der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammen.
  • Der Vorsitz des Rates wechselt alle 6 Monate.


3.4. Europäische Kommission

  • Die Kommission ist ein politisch unabhängiges Organ, die Kommissare müssen im Interesse der ganzen EU entscheiden!
  • Aufgaben:
    • macht dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften
    • setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt
  • überwacht (gemeinsam mit dem Gerichtshof) die Einhaltung des europäischen Rechts
  • vertritt die Europäische Union auf internationaler Ebene gegenüber anderen Ländern


3.5. Europäischer Gerichtshof

  • Er sorgt dafür, dass Rechtsvorschriften der EU in allen Mitgliedstaaten gleich verstanden und angewandt werden = Gemeinschaftsrecht.
  • Der Gerichtshof entscheidet in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Organen der EU, Unternehmen und Privatpersonen.
  • Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Richter und zusätzlich gibt es 8 überparteiliche Generalanwälte.


3.6. Europäischer Rechnungshof

  • Er prüft alle Einnahmen und Ausgaben der Union und kontrolliert, ob der Haushaltsplan der EU wirtschaftlich ausgeführt wird.
  • Jeder Mitgliedstaat entsendet ein Mitglied für den Rechnungshof für 6 Jahre.
  • Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Rechnungshofes für 3 Jahre.
  • Werden Betrugsfälle oder Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, teilen sie dies den zuständigen Organen der EU so rasch wie möglich mit, damit diese die geeigneten Maßnahmen ergreifen können.


4. Funktionsweise der EU
In der Realität arbeitet dieses Gebilde folgendermaßen: der europäische Rat trifft sich zwei Mal im Jahr zu einem Gipfeltreffen, bei dem die allgemeinen Ziele der EU beschlossen werden. Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) ist das wichtigste gesetzgebende Organ der EU. In ihm versuchen die Minister die Entwicklungen so zu steuern, dass die Interessen ihres Landes gewahrt bleiben. Die eigentliche Regierung der EU ist aber die Kommission. Sie arbeitet Vorlagen für Gesetze und Vorschriften aus und wacht darüber hinaus über die Einhaltung der Verträge.

Die ausgearbeiteten Gesetze gehen von der Kommission ins Europäische Parlament, wo darüber diskutiert wird. Passt dem Parlament ein Gesetz nicht, wird es zurück in die Kommission geschickt, wo es überarbeitet wird. Ist das Gesetz in Ordnung, beschließt es der Rat der Europäischen Union. Im Grunde ist das Europäische Parlament nur ein Beratungs und Überwachungsorgan, denn auch ohne die Zustimmung des Parlaments kann der Rat der Europäischen Union ein Gesetz beschließen.

5. Grundprinzipien der EU
Das gesamte wirtschaftliche Geschehen in der Europäischen Union wird durch weitgehend einheitliche Regeln und Bedingungen geprägt; das heißt, es gelten gleiche Rechte, Pflichten und Chancen für alle Mitglieder.
Die Politik der Europäischen Union stützt sich daher auf 3 große Säulen:

5.1. Drei Säulen der EU

5.1.1. Erste Säule: Europäische Gemeinschaften

  • Zollunion und Binnenmarkt
  • Agrarpolitik
  • EU-Außengrenzen
  • Asylpolitik


5.1.2. Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

  • Friedenserhaltung
  • Wahrung der Menschenrechte
  • Europäische Sicherheitsordnung
  • Abrüstung, wirtschaftliche Aspekte der Rüstung


5.1.3. Dritte Säule: Innere Sicherheit und Justizpolitik

  • Polizeiliche Zusammenarbeit
  • Bekämpfung des organisierten Verbrechens
  • Terrorismusbekämpfung
  • Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit


5.2. Vier Grundfreiheiten der EU

  • Die erste Säule der EU-Politik ermöglicht den EU-Bürgern gewisse Freiheiten:
    1. Freier Warenverkehr
    2. Freier Personenverkehr
    3. Freier Dienstleistungsverkehr
    4. Freier Kapitalverkehr 

 

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