Arbeitsrecht und Tarifrecht - allgemeine Einführung in das Recht (Stichpunkte)

Schlagwörter:
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Referat

Arbeits- und Tarifrecht

Allgemeine Einführung in das Recht

Aufgabe : Das Recht schafft die Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft.
Verfassung Deutschlands : Grundgesetz ( GG )

  • Rechte und Pflichten der einzelnen Bürger
  • Grundrechte der Menschen
  • Organe des Staates und ihre Aufgaben
  • Verhältnis des Bundes zu den Ländern


Bundesrepublik :

  • Gewaltenteilung auf Bund und Länder ( Föderalismus )
  • Aufgaben in der Gesetzgebung die der Bund nicht regelt sind damit Aufgaben der einzelnen Länder
  • Städte und Gemeinden sind keine Gesetzgeber ( machen nur Bestimmungen )
  • Länder sind z.B. zuständig für den Rundfunk, Polizei, Schulen und Hochschulen usw.
  • Land Thüringen hat auch seine eigene Verfassung ( Freistaat Thüringen )
  • Bundesebene der Gesetzgeber : Bundestag
  • Bundesrat ist die Ländervertretung
  • Gesetze die die Länder betreffen, können nur verabschiedet werden wenn der Bundesrat zustimmt
  • Steuergesetze sind Gesetze die die Länder betreffen, durch die Steuern werden die Länder finanziert, und Steuerausfall kann große Löcher in die Länderkassen reißen


Zentralstaat :

  • Problem : eine Person hat zuviel Macht, die Gefahr eines Machtmißbrauchs ist zu groß
  • Beispiel : Frankreich : alle Macht geht im diesem Staat vom Präsidenten aus, er vereint mehrere Ämter in einem


Föderalistischer Staat :

  • Gesetzgebung ist schwerfälliger gegenüber einem Zentralstaat
  • Organe blockieren sich bei der Gesetzgebung
  • Beispiel : In Deutschland gibt es in den 16 Bundesländern verschiedene Schulsysteme, manche Bundesländer bauen auf dem System 13 Jahre bis zum Abitur ( Bayern ), andere haben nur 12 Jahre bis zum Abitur ( Thüringen )


Träger staatlicher Gewalt :

  • Legislative ist die Gesetzgebende Gewalt ( Bundestag )
  • Exekutive ist die vollziehende Gewalt ( Bundesregierung )
  • Judikative Gewalt übt die Rechtsprechung aus ( Bundesverfassungsgericht )

Alle drei Gewalten sind unabhängig voneinander.


Grundgesetz :

  • Grundrechte der Menschen ( Artikel 1- 19 )
  • Stehen am Anfang des GG, sind der Grundrechtskatalog
  • Menschenrechte : betreffen jeden Menschen
  • Grundrechte : betrifft die Menschen des Staates, soll sie vor staatlichen Handeln schützen

Die Verfassung Deutschland greift nicht in die Wirtschaftsordnung ein. In der Verfassung steht nicht geschrieben nach welchem Wirtschaftssystem das Land aufzubauen ist. In Deutschland herrscht die soziale Marktwirtschaft. Die Planwirtschaft wäre in Deutschland auch möglich unter der Bedingung das erstens Eigentum der Menschen beachtet wird und das die Freiheit der Person nicht behindert
wird. Das heißt jeder Mensch hat die Wahl welchem Beruf er nachgehen möchte und das Privateigentum an Produktionsmitteln erlaubt ist.


Sozialstaatsgedanke :
Jeder Mensch in Deutschland hat ein Recht darauf, ein Dach über dem Kopf zu haben. Jeder Mensch hat zum Beispiel das Recht auf Sozialhilfe. Die Stadt Erfurt ist verpflichtet den Menschen die auf der Straße leben ein Obdachlosenheim zur Verfügung zustellen wo sie essen und schlafen können.


Recht unterteilt sich in 3 große Gruppen:

  1. Zivilrecht
  2. Strafrecht
  3. Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht regelt das Recht zwischen dem Staat und den Bürgern, dort wo der Staat seine Recht ausübt. Regelt aber auch das Recht zwischen den Staatsorganen. Zivilrecht regelt die privaten Rechtsbeziehungen, hat nichts zu tun mit dem Staat. Prinzip der Privatautonomie : Rechtsbeziehung können autonom unter den Parteien geklärt werden, ohne das der Staat eingreift.
Strafrecht bei Verstoß des einzelnen gegen Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens.

Es gibt 2 große Rechtsobjekte.

  • natürliche Personen handeln selbst ( von Geburt an )
  • juristische Personen ( handeln durch Vertreter )


Zivilrecht
Die Bibel des Zivilrechts ist das BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ). Aus dem Zivilrecht entwickelten sich verschiedene Rechte, z.B. Arbeits- und Tarifrecht Für das Arbeitsrecht ist das BGB zuständig, es wird allerdings ergänzt durch verschiedene Sondergesetze. Für das Wirtschaftsrecht ist das HGB ( Handelsgesetzbuch ) zuständig.


Arbeitsrecht
Vertrag kommt zustande durch übereinstimmende Willenserklärung. Arbeitgeber bietet Arbeit, Arbeitnehmer nimmt Arbeit an. Beispiel : Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer Arbeit und der Arbeitnehmer gibt dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft. Leistung gegen Entgelt . Persönlich Abhängig ist die Person die Weisungsabhängig ist, und seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Nur für den Arbeitnehmer gilt das Arbeitsrecht. Freie Mitarbeiter fallen nicht unter das Arbeitsrecht, deshalb sind viele Firmen darum bemüht Freie Mitarbeiter zu bekommen, obwohl sie eigentlich Weisungsgebunden sind. Firmen sparen durch freie Mitarbeiter das sie für sie keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen. Freie Mitarbeiter sind Leistungsabhängig. Der Staat hat dies durch ein neues Gesetz eingedämmt.

Es gibt 4 Bausteine der Sozialversicherung : Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung


Das Arbeitsrecht hat 7 Rechtsquellen :


Europäisches Recht :

  • es gibt eine Vielzahl von Bestimmungen die Europaweit Geltung haben
  • z.B. Gleichberechtigung von Mann und Frau
  • jede Person kann Europaweit seinem erlernten Beruf nachgehen
  • z.B. Ich habe die Möglichkeit in Portugal ein Maklerbüro aufzumachen, genauso kann der Portugiese nach Deutschland kommen um hier ein Geschäft zu eröffnen.


Verfassungsrecht in Deutschland

  • Artikel 9 Absatz 3 GG
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen sich zu Koalitionen zusammen ( Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände )


Staatliche Gesetze

  • Mutterschutzgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Kündigungsschutzgesetz


Tarifvertragsgesetz

  • ist ein Vertrag zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden
  • Regelt : Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
    • Lohntarifvertrag
    • Manteltarifvertrag ( Arbeitszeit, Sonderzahlungen, Urlaub .... )
  • Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber nur für die Beteiligten in den Koalitionen.
  • Der Bundesarbeitsminister bestimmt welche Tarifverträge für alle gelten und welche nicht.
  • In den großen Branchen gibt es allgemein verbindliche Verträge.
  • Tarifvertrag regelt Mindestbedingungen, Bedingungen dürfen für den Arbeitnehmer nur besser, niemals schlechter ausfallen als im Tarifvertrag geregelt .
  • Wenn sich die Koalitionen nicht einigen gibt es auf der Seite der Arbeitnehmer die Möglichkeit des Streiks und auf der Seite der Arbeitgeber die Möglichkeit der Aussperrung .
  • Streiks in Deutschland zum Glück selten, man einigt sich lieber vorher, führt sonst zu Produktionsausfall, dies würde zu Standortproblemen führen, Firmen würden in Deutschland nicht mehr investieren wollen, wenn die Gefahr von Streiks hier sehr hoch wäre.
  • Streiks kann sich nur der Öffentliche Dienst leisten.
  • Warnstreiks sind zulässig zu laufenden Tarifverhandlungen.
  • Aussperrung : Suspendierung der Arbeitnehmer, bekommen für diese Zeit kein Geld von den Arbeitgebern. Sie werden in dieser Zeit durch die Gewerkschaften unterstützt, dies belastet sehr die Kassen der Gewerkschaften, darauf bauen die Arbeitgeber, denn sie wollen die Gewerkschaften schwächen. Gewerkschaften rechtfertigen damit ihren hohen Beitrag von 1% des Bruttolohnes pro Monat.


Betriebsvereinbarung
Vereinbarung zwischen Betriebsrat und den Arbeitnehmern. Regelt nur Dinge die nicht im Tarifvertrag geregelt sind.


Arbeitsvertrag
Regelt die Vereinbarungen wenn kein Tarifvertrag vorhanden ist und auch keine Betriebsvereinbarung vorliegt. Bei kleinen Unternehmen. Arbeitsrechtliches Gewohnheitsrecht

  • betriebliche Übung
  • wenn Arbeitgeber eine freiwillige Leistung 3 mal gewährt, dürfen die Arbeitnehmer darauf vertrauen das er dies auch ein viertes mal gewährt.
  • Es entsteht ein Vertrauenschutz

Beispiel : Ein Arbeitgeber zahlt seinen Arbeitnehmern am Ende jeden Jahres ein 14. Monatsgehalt. Dies hat er in den letzten 3 Jahren gemacht, weil die Geschäfte gut liefen. In diesem Jahr sind die Geschäfte nicht so gut gelaufen, er möchte am Ende den selben Gewinn für sich haben und beschließt deshalb dieses Jahr kein 14. Monatsgehalt auszuzahlen. Laut Arbeitsrechtlichen Gewohnheitsrecht muß er dieses 14. Monatsgehalt zahlen, weil bei den Arbeitnehmern sich eine Gewohnheit darauf eingestellt hat.

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