Umweltpolitik - Beispiel Ökosteuer in Deutschland

Schlagwörter:
Umweltprogramm, Umweltschutz, das Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip, Kooperationsprinzip, Benzin, Ölpreis, Referat, Hausaufgabe, Umweltpolitik - Beispiel Ökosteuer in Deutschland
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Referat

Umweltpolitik am Beispiel der Ökosteuer


Geschichtliches:

  • Umweltpolitische Maßnahmen wurden in Deutschland erstmalig im Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971 zusammenhängend dargestellt
  • und 1974 im Bundes-Immissionsschutzgesetz rechtlich verankert
  • Die übergreifende und aufstrebende Bedeutung der Umweltpolitik führte 1974 zur Errichtung des Umweltbundesamtes
  • in der Folge 1985 zur Einrichtung entsprechender Länderministerien sowie eines Bundesumweltministeriums


Definition:

  • Gesamtheit der Maßnahmen mit dem allgemeinen Oberziel:
    • Umwelt als Lebensgrundlage d. Menschen auch für die nachfolgenden Generationen zu erhalten und zu verbessern
  • sind glesichzeitig Politische Maßnahmen zur Sicherung und Gestaltung des Umweltschutzes.
  • Umweltpolitik ist zunächst die Aufgabe der gewählten Parlamente und Bund, Ländern, Kreisen und Gemeinden
  • täglich fallen auf diesen Ebenen Entscheidungen, die unsere Umwelt beeinflussen
  • umfasst Boden, Luft und Wasser sowie Pflanzen und Tierwelt


Umweltpolitik in Deutschland beruht auf 3 Prinzipien:

  1. Das Verursacherprinzip
    • der Grundsatz, dass die Kosten einer Umweltbelastung derjenige tragen soll, der für ihre Entstehung verantwortlich ist.
    • Hierbei ist nicht nur der als Verursacher anzusehen, bei dem am Ende eines Produktions- oder Konsumprozesses die Umweltbelastung offensichtlich wird.
    • Verursacher ist auch der, der durch Anwendung eines bestimmten Produkts die Grundlage für die spätere Umweltbelastung legt.
    • Als wichtige Instrumente zur Durchsetzung des Verursacherprinzips sind Gebote, Verbote und Abgabenregelungen anzusehen.
  2. Das Vorsorgeprinzip
    • grundlegende Verpflichtung, dass sich Umweltpolitik nicht in der Gefahrenabwehr erschöpfen darf, sondern auch Maßnahmen umfassen muss, die zukünftige Gefahren und Umweltschäden gar nicht erst auftreten lassen.
    • Das Vorsorgeprinzip wird zunehmend durch den Begriff „Nachhaltigkeit” ausgefüllt.
    • In der Praxis orientiert sich das Vorsorgeprinzip an der „Machbarkeitsgrenze”, z. B. am Stand der Technik.
  3. Das Kooperationsprinzip
    • eines der Grundprinzipien der Umweltpolitik auf der Grundlage einer freiwilligen Zusammenarbeit von Staat, Gesellschaft und Industrie.
    • Der Selbstverpflichtung wird - zumindest vorübergehend - der Vorzug gegenüber einer gesetzlichen Regelung gegeben.


Ökosteuer

Was sind Ökosteuern?

  • auch Umweltsteuern gennant
  • Dienen als Instrument der Umweltpolitik
  • sind ein Sammelbegriff für die Abgaben, die als allg. Deckungsmittel der öffentlichen Haushalte dienen
  • und keiner zweckgebundenen Verwendung unterliegen
  • Einführung und Ausgestaltung soll als reine Wirkungssteuer dienen
  • mit dem Ziel: das Umweltverhalten in die von der Umweltpolitik festgelegten Richtungen zu lenken
  • Die Bundesregierung will mittels der Ökologischen Steuerreform zum Energiesparen und zur rationellen Energieverwendung anregen sowie erneuerbare Energien fördern.
  • Diese Säulen der Energiewende sind entscheidend für den Klimaschutz und schaffen Arbeitsplätze. 
  • durch die Ökosteuer sollen der Energieverbrauch und die damit verbundene Umweltbelastungen reduziert werden.
  • die Einnahmen der Ökosteuer fließen fast vollständig in die Rentenkasse
  • ohne dies wäre der Beitragssatz der Rentenversicherung um 1,5 % höher
  • damit wird die Rentenkasse entlastet
  • das hilft Arbeitsplätze zu sichern
  • mit Beginn der Ökosteuer am 1. April 1999 wurden die Energiepreise teurer
  • Kraftstoffe um 3,07 Cent (6 Pfennig) je Liter
  • leichtes Heizöl um 2,05 Cent (4 Pfennig) je Liter
  • Erdgas um 0,164 Cent (0,32 Pfennig) je Kilowattstunde
  • außerdem wurd die Stromsteuer eingeführt in Höhe von 1,02 Cent (2 Pfennig) je Kilowattstunde
  • Gleichzeitig wurden die Beitragssätze zur Rentenversicherung, und damit die Lohnnebenkosten, um 0,8 Prozentpunkte 
  • So verringern sich für Arbeitgeber die Lohnzusatzkosten und Arbeitnehmer erhalten mehr Nettolohn
  • Der Bundestag hat am 11. November 1999 dem Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform zugestimmt. Mit dem Gesetz werden die zukünftigen Schritte dieser Reform konkretisiert.
  • Danach wird die Mineralölsteuer auf Kraftstoffe für die Jahre 2000 bis 2003 um jeweils 6 Pfennig je Liter und die Stromsteuer im gleichen Zeitraum um jeweils 0,5 Pfennig je Kilowattstunde erhöht.

 

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