Grundherrschaft im Mittelalter

Schlagwörter:
Herrschaft über Grund, Boden und Bauern, Fronhofsystem, Freiheitsunterschied, Dorfgenossenschaften, Referat, Hausaufgabe, Grundherrschaft im Mittelalter
Themengleiche Dokumente anzeigen

Referat

Die Grundherrschaft (=Herrschaft über Grund, Boden und Bauern)


Entstehung:

  • Bis 9. Jhrd: alle Bauern frei aber zum Kriegsdienst verpflichtet
  • Nach Kriegen gegen die Normannen, Awaren und die Ungern kein Geld mehr um ihre Ausrüstung zu bezahlen
  • Bauern hatten keine Kriegspflicht mehr, dafür mussten sie Abgaben an den Grundherren entrichten um den Schutz von ihm zu erhalten => Bauern = hörige Grundholde, die Abhängig von Grundherren waren
  • Grundherren waren Könige, Kirche und Adel
  • Der Grundherr führte Gericht über die hörigen Bauern
  • Durch die Eroberung Galliens war viel Land verfügbar, welches verschenkt, verliehen oder als Königsland verwendet wurde
  • Söhne höriger Eltern mussten sich auch an einen Landherren wenden um Land zu bekommen, da die Eltern nichts besaßen


Das Fronhofsystem:

  • Mittelpunkt der Fronhöfe war der herrschaftliche Domänenbetrieb mit dem zugehörigen Umland (Salland)
  • umgeben von den abhängigen Hufenbauern, die aber selbstständig wirtschaften
  • Salland wurde von Hufenbauern und Gesinde bearbeitet, die Frondienste (Hand- und Spanndienste) leisteten
  • Hufenbauern + Gesinde = „familia“ (waren dem Grundherren hörig)
    => dieses System nennt sich Villikationssystem (villici = Herr der Höfe)
  • Durch Entstehung von Märkten und der Geldwirtschaft (12.Jhrd) verlor die Villikation an Bedeutung und viele lösten sich auf

Freiheitsunterschied:

  • freie Hörige: hatten eigenes Land, haben dies aber mit in die Grundherrschaft eingebracht um Schutz zu erhalten von dem Grundherren; war grund- und gerichtsherrlich abhängig, blieb aber persönlich frei
  • unfreie Hörige: Leibeigene des Herren; konnten verkauft werden samt Hof
  • Halbfreien: ehemalige Hörige von den Herren frei gelassen
  • Nachdem es keine freien Kriegsbauern mehr gab wurden die kriegführenden Ritter zur Herrenschicht
    => Bauern wurden die Unterschicht der Standespyramide, im Gegensatz zum frühen Mittelalter


Dorfgenossenschaften:

  • 12.-14. Jhrd: nach der Entstehung von Städten konnten die Bauern ihre Erzeugnisse verkaufen oder selbst in die Stadt auswandern
  • durch die Einführung der Dreifelderwirtschaft musste der Boden neu aufgeteilt werden und die Bauern mussten ihre Arbeit miteinander abstimmen
  • durch diese Neustrukturierung entstanden aus den Ansammlungen der Höfe Dorfgenossenschaften
  • Diese Dorfgenossenschaften mussten sich um die Probleme der Bauern kümmern
  • Rangordnung in den Dörfern:
    • Vollbauern = Oberschicht
    • Tagelöhner und Dienstboten keine Mitglieder der Dorfgenossenschaften
    • Bauermeister von den Vollbauern gewählt, welcher niedere Ämter besetzte
      Der Bauermeister bekam immer mehr Rechte zugesprochen z.B. Ämter besetzen
      Allerdings war die Rechtssprechung der Dörfer verschieden

 

Zurück