Grundherrschaft im Mittelalter
Referat
Die Grundherrschaft (=Herrschaft über Grund, Boden und Bauern)
Entstehung:
- Bis 9. Jhrd: alle Bauern frei aber zum Kriegsdienst verpflichtet
- Nach Kriegen gegen die Normannen, Awaren und die Ungern kein Geld mehr um ihre Ausrüstung zu bezahlen
- Bauern hatten keine Kriegspflicht mehr, dafür mussten sie Abgaben an den Grundherren entrichten um den Schutz von ihm zu erhalten => Bauern = hörige Grundholde, die Abhängig von Grundherren waren
- Grundherren waren Könige, Kirche und Adel
- Der Grundherr führte Gericht über die hörigen Bauern
- Durch die Eroberung Galliens war viel Land verfügbar, welches verschenkt, verliehen oder als Königsland verwendet wurde
- Söhne höriger Eltern mussten sich auch an einen Landherren wenden um Land zu bekommen, da die Eltern nichts besaßen
Das Fronhofsystem:
- Mittelpunkt der Fronhöfe war der herrschaftliche Domänenbetrieb mit dem zugehörigen Umland (Salland)
- umgeben von den abhängigen Hufenbauern, die aber selbstständig wirtschaften
- Salland wurde von Hufenbauern und Gesinde bearbeitet, die Frondienste (Hand- und Spanndienste) leisteten
- Hufenbauern + Gesinde = „familia“ (waren dem Grundherren hörig)
=> dieses System nennt sich Villikationssystem (villici = Herr der Höfe)
- Durch Entstehung von Märkten und der Geldwirtschaft (12.Jhrd) verlor die Villikation an Bedeutung und viele lösten sich auf
Freiheitsunterschied:
- freie Hörige: hatten eigenes Land, haben dies aber mit in die Grundherrschaft eingebracht um Schutz zu erhalten von dem Grundherren; war grund- und gerichtsherrlich abhängig, blieb aber persönlich frei
- unfreie Hörige: Leibeigene des Herren; konnten verkauft werden samt Hof
- Halbfreien: ehemalige Hörige von den Herren frei gelassen
- Nachdem es keine freien Kriegsbauern mehr gab wurden die kriegführenden Ritter zur Herrenschicht
=> Bauern wurden die Unterschicht der Standespyramide, im Gegensatz zum frühen Mittelalter
Dorfgenossenschaften:
- 12.-14. Jhrd: nach der Entstehung von Städten konnten die Bauern ihre Erzeugnisse verkaufen oder selbst in die Stadt auswandern
- durch die Einführung der Dreifelderwirtschaft musste der Boden neu aufgeteilt werden und die Bauern mussten ihre Arbeit miteinander abstimmen
- durch diese Neustrukturierung entstanden aus den Ansammlungen der Höfe Dorfgenossenschaften
- Diese Dorfgenossenschaften mussten sich um die Probleme der Bauern kümmern
- Rangordnung in den Dörfern:
- Vollbauern = Oberschicht
- Tagelöhner und Dienstboten keine Mitglieder der Dorfgenossenschaften
- Bauermeister von den Vollbauern gewählt, welcher niedere Ämter besetzte
Der Bauermeister bekam immer mehr Rechte zugesprochen z.B. Ämter besetzen
Allerdings war die Rechtssprechung der Dörfer verschieden
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