Frauen im Mittelalter - Aufgaben und Pflichten

Schlagwörter:
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Referat

Aufgaben und Pflichten der Frauen im Mittelalter



Die Frauen waren im Mittelalter dem Mann untergeordnet. Der Mann durfte seine Frau bestrafen beziehungsweise schlagen. Die Frauen galten als geistig und körperlich unterlegen. Vor Gericht besaßen ihre Aussagen wenig Gewicht.

Gegen viele Kinderkrankheiten gab es kein Mittel. Schwangerschaften und Geburten bedeuteten häufig Komplikationen und mangelnde Hygiene. Das führte immer wieder zum Tod von Mutter und Kind. Die Säuglinge schnürte man in der früheren Kindheit fest ein. Man glaubte, Arme und Beine krumm würden, wenn sie sich zu früh bewegten. Die Nahrung der Säuglinge bestanden in den Jahren aus Muttermilch, die durch einen Brei aus Brot und Milch oder Wasser ergänzt wurde.

Die Mädchen wuchsen auch auf der Burg auf und wurden von ihren Eltern erzogen. Während aber die Knaben von einem Ritter ausgebildet wurden, besuchten die Edelfräulein eine benachbarte Klosterschule, oder aber eine Fürstin am Königshof nahm sie in ihr Gefolge auf. Hier wurden sie auf ihre zukünftige Aufgabe als Burgherrin vorbereitet. Sie lernten kesen, schreiben, dichten, singen und die laute spielen. Auch Kenntnisse im Spinnen, Weben und Nähen von Kleidungsstücken erwarben sie, n dem wenige Mußestunden besticken sie kunstvolle Lacken und Taschentücher.

Eine künftige Burgherrin war auch Hausfrau und verstand etwas von der Führung eins Haushaltes, denn sie musste Köchin und Mägde in der Küche anleiten oder selbst mitarbeiten. Eine künftige Burgherrin erhielt natürlich auch Unterricht im Reiten und nahm an der Falkenjagd teil. Selbst die Heilkunst wurde sie unterwiesen, da es häufig geschah, dass sich bei Arbeiten und Kämpfen, Jagden und Turnieren jemand verletzte und fachkundige Hilfe notwendig wurde. Zur Vervollständigung der Ausbildung lernte sie noch die Regeln des höfischen Benehmens, damit sie sicher am Fürsten oder Königsleben bewegen konnte.


Die Schwiegereltern ehren

Die erste Pflicht jeder Frau war die, ihre Schwiegereltern in Ehren zu halten. Das bedeutete, ihnen in Worten und Taten ehrerbietig gegenüberzutreten, ihnen in Notlagen gehorsam zu sein, und konkrete Hilfeleistungen entgegenzubringen. Formen des Respekts wie Hilfsbereitschaft, Ehrerbietung und Freundlichkeit, sind auch im vierten Gebot („Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren“) enthalten, und deshalb nicht wegzudenken. Die Eltern des Ehegatten zu ehren bedeutet also nichts anderes, als ihnen den gleichen Respekt wie den eigenen (leiblichen) Eltern entgegenzubringen. Außerdem waren alle Verwandten des Ehegatten genauso zu Ehren und zu respektieren, wie die Eigenen. Die Ehe legt beiden Eheleuten den Respekt und die Sorge für die Schwiegereltern als Pflicht auf. Den Hauptteil der moralischen Bürde trug jedoch die Ehefrau, die in die Familie des Gatten aufgenommen wurde. Das Erhalten der Ehe wurde zu einem allgemeinen sozialen Anliegen, weil sie nicht nur einen Bund zwischen den Brautleuten, sondern auch zur Bildung eines ganzen Netzes von Verwandtschaftsbeziehungen bildete. Dieses Netz von Verwandtschaftsbeziehungen und Allianzen konnte den ganzen Kontext der Gemeinschaft verändern.

Auch die politischen Funktionen wurden ideologisch immer sehr hochgehalten. Es wird in vielen Texten daran erinnert, dass der eheliche Bund unter anderem auch dazu da war den Frieden zu wahren, den Streit einzudämmen und Bündnisse zu festigen. Unter diesen Punkten wurde einer Hochzeitsfeier eine unmittelbar soziale, und nicht nur eine religiöse Bedeutung auferlegt. Die soziale Eintracht wurde durch stabile Ehren und Familien garantiert. Eintracht und Zwietracht des Ehepaares spiegelten sich in den Beziehungen ihrer Freunde wieder, während diese Beziehungen wiederum die familiären Bindungen festigten. In der Praxis allerdings trug die Frau die alleinige Verantwortung für den ehelichen Frieden, der sich vor allem durch ihre Unterordnung unter ihren Ehemann herstellte.
Zusätzlich hatte sie noch die Aufgabe die guten Beziehungen zu den Verwandten des Ehemannes zu sichern.

Ihr wurde die Aufgabe auferlegt aufgeregte Gemüter in der Verwandtschaft zu beschwichtigen, und Konflikte zu besänftigen. Diese Aufgabe wurde ihr auf Grund ihrer Sensibilität, ihres Sanftmutes, ihrer Fähigkeit zur Unterordnung und ihres Einfühlungsvermögens zugeteilt.


Den Ehegatten lieben

Der Ehegatte war der Mittelpunkt im Leben jeder verheirateten Frau. Er war nicht nur Ziel und Profitierender einer ganzen Reihe von Verhaltensweisen und Einstellungen der Frau, sondern auch derjenige, um den sich das gesamte Leben und Handeln der Ehefrau drehte, und der Werteordnung, die den verheirateten vorgeschrieben wurde. Vor allem hatten die Ehefrauen ihre Gatten zu lieben. Man unterschied jedoch zwei Arten von Liebe. Die fleischliche, und die eheliche Liebe. Die fleischliche Liebe mit ihrer Triebfeder „Wolllust “, trieb ungebändigt zum Übermaß. Sie war moralisch gleichgestellt mit Ehebruch, hat die selben (schlechten) Auswirkungen: Hemmungslosigkeit, Wahnsinn und Eifersucht.

Dagegen war die eheliche Liebe eine soziale Tugend. Sie stellt unter Eheleuten eine gleichberechtigte Beziehung her.

Gleichheit oder Unterordnung

Der Mann erwiderte die Liebe seiner Ehefrau damals nur in Maßen. Die Frau hingegen liebte, wenn ihr Gefühl sie blind gegenüber ihrem Mann gemacht hatte und sie ihn für den Schönsten, Besten und Klügsten hielt, vollkommen. Sie fand an allem was ihn umgab Gefallen, und stimmte allem zu was er sagte oder zu tun gedachte. Dieser Mangel an Selbstbeherrschung war dem Gatten hingegen nicht vergönnt. Seine Liebe musste nach außen hin immer beherrscht, gemäßigt, niemals all zu ungehalten, leidenschaftlich und glühend sein. Diese verbotene, exzessive Liebe zur Ehefrau wurde oft mit dem Vergehen eines Ehebruches gleichgesetzt. Die Liebe des Ehemannes musste jeder Zeit durch Mäßigung gezügelt, und durfte niemals vom Affekt beherrscht sein. Eifersucht, Leidenschaftlichkeit und (im äußersten Falle) Wahnsinn, waren häufig die Folgen der hemmungslosen Liebe zur Ehefrau. Der ehelichen Freundschaft lag die Gerechtigkeit zu Grunde, und musste daher die unterschiedlichen Grade an Tugend der Ehegatten Ausdruck verleihen.

Damals wurde geglaubt, dass dem Ehemann ein größeres Maß an Liebe zustehen würde, weil er durch ein höheres Maß an Intelligenz ausgezeichnet sei. Die weniger intelligente Ehefrau hatte sich also damals mit einem geringeren Quantum von Zuneigung zu begnügen. Damals waren die Menschen der Ansicht, dass der Mann aus einer edleren Liebe als die Frau heraus lieben würde, insofern er sich an die Vorschriften der ehelichen Liebe halten würde. Damals hieß es auch nicht (so wie heute) dass die Frau dem Mann den Nachwuchs schenke, sondern dass der Mann der Frau den Nachwuchs gebe und die Frau ihn vom Mann empfange. Die Frau wurde durch diese Anforderungen in eine überaus paradoxe Lage verstrickt: Es war ihre oberste Pflicht als Ehefrau ihren Mann zu lieben, jedoch erwies sich diese Aufgabe zugleich als eine unerfüllbare Aufgabe und als Zeichen ihrer Unterlegenheit. Die Frau, die von ihrer Sinnlichkeit beherrscht wurde, war anders als ihr Mann, unfähig zur Kontrolle ihrer Gefühle.

Sie sollte sich einerseits dem vom Mann verkörperten Ideal der vernunftgemäßen Liebe annähern, war jedoch durch ihre Natur dazu absolut unfähig. Ihr wurde obendrein auch noch die Verantwortung für das Bestehen des ehelichen Bundes auferlegt. Sie hatte dem Mann für seine Triebabfuhr zur Verfügung zu stehen, um mit dieser Liebe den kirchlichen, heiligen Zweck der Ehe zu erfüllen. Sie hatte jedoch ihrer liebenden Zuwendung auch Grenzen zu setzen, um in ihrem Ehegatten keine sündhaften Gefühle zu wecken. Mit anderen Worten, sie sollte maßlos lieben, ihrem Ehemann jedoch auch jene Mäßigung aufzwingen, die sie selbst ihren Gefühlen nicht auferlegen darf. Falls die Frau unfähig war ihre eigene Gefühlswelt ordentlich zu steuern, konnte und musste ihr der Ehemann vernünftige Ziele und Zwecke verordnen. Von der Frau wurde dem entsprechend nichts anderes verlangt als stumme Ehrerbietung und vollkommener Gehorsam.

Das Lob des Gehorsams ist in allen Vorschriften für Ehefrauen der damaligen Zeit, und an den unmöglichsten Stellen zu finden. Die Einmütigkeit zwischen den Ehegatten ist das Ergebnis des wohlgeordneten Regimes in dem der Ehemann regiert, und die Frau gehorcht. Nicht jedoch als das Resultat eines gemeinsamen Wollens zu verstehen!

Eheliche Pflicht und Treue

Die eheliche Sexualität, der keine tragende Rolle für die Ehe zuerkannt wurde, schien noch einen letzten Zufluchtsort der Gleichheit und Gegenseitigkeit darzustellen, da sie gegen die sündhafte Promiskuität gerechtfertigt wurde. Die eheliche Pflicht stellte sowohl für den Mann als auch für die Frau einen ebenbürtigen Austausch dar: Jeder der beiden Partner hatte dieselben Möglichkeiten zu fordern (um die Sünde zu vermeiden), und dieselben Rechte zurückzuweisen (allerdings nur wenn die Bedingungen legitim waren).

Die traditionellen Bußtexte legten sehr genau Orte und Zeiten für sexuelle Betätigungen fest; die Ehelehren erlaubten sexuelle Betätigungen ausschließlich zur Zeugung von Nachwuchs, der dann im Geiste der Religion zu erziehen war. Die Kontrolle der Sexualität sollte durch die eheliche Keuschheit sichergestellt werden. Für diejenigen, die nicht vollständig auf Sexualität verzichten konnten, wie eben die Ehepaare, bedeutete die eheliche Keuschheit, ihre Sexualität streng innerhalb der durch die Ehelehren vorgeschriebenen Grenzen auszuüben. Die Wechselseitigkeit der ehelichen Pflichten implizierte zumindest vom Prinzip her Einigkeit in allen Entscheidungen, die die Sexualität betrafen. Der wechselseitige Besitz der Körper implizierte aber auch die Ausschließlichkeit der Beziehung, und folglich auch die gegenseitige Treue. Das war eine unverzichtbare Bedingung der Ehe. Die Treue war ein zentrales Gut der Ehe, und sie wurde als wechselseitige Verpflichtung der Eheleute dargestellt. Dass die Treue, die doch beiden Eheleuten auferlegt war für die Frauen bindender zu sein schien, wird in Literatur die sich mit Ehebruch befasst deutlich.

Dass die Frau sich nur an einen Mann binden konnte, leitete sich nicht nur aus der allgemein bewährten Praxis ab, sondern auch aus einer Reihe „vernünftiger“ Gründe: Die Beziehung einer Frau zu mehr als einem Mann untergrub die natürliche Unterordnung der Ehefrau unter den Mann und störte den häuslichen Frieden. Vor allem aber war sie für die Nachkommen schädlich. Häufig wechselnde Beziehungen beeinträchtigten „die Zeugung des Nachwuchses, wie man bei Huren sehen kann, die unfruchtbarer sind als andere Frauen“. Der Segen des Nachwuchses geriet dadurch ins Zentrum des Diskurses, der die Beziehung zwischen Mann und Frau regelte. Die Fortpflanzung wurde von einem Element das die Ehe begründet zum Schlüssel begriff für die Ethik der Ehe. Schamhaftigkeit, Keuschheit und Treue sollten für dem Mann ein Höchstmaß an Garantien für die legale Vaterschaft gewähren, die ihm die Natur nicht geben konnte. Alle anderen weiblichen Tugenden bezogen sich in der einen oder anderen Weise auf die Notwendigkeit der Sicherheit. Enthaltsamkeit und Nüchternheit mäßigten den natürlichen Hang der Frau zur Ausschweifung, Schweigsamkeit und Beständigkeit beruhigten den Mann hinsichtlich ihres Lebenswandels. In der Kontrolle des Mannes über den Körper der Frau sah man damals die einzige Möglichkeit, die die Zweifel an der Vaterschaft beseitigen konnte.

So wurde die Treue am Ende zu einer rein weiblichen Tugend, weil sie nicht mehr als eine auf Gegenseitigkeit beruhenden Tugend gesehen wurde. Nur diese Annahme konnte den Widerspruch erklären, in dem sich die Bewertung des Ehebruches bewegte. Die größere moralische Verantwortung des Mannes verpflichtete ihn zu einer tugendhafteren Lebensführung, und trug ihm im Falle eines Vergehens ein um so größeres Schuldgefühl ein. Auf der anderen Seite waren die Konsequenzen des Ehebruches einer Frau mit Sicherheit wesentlich schwerwiegender: Die Spannbreite der Schuld reichte damals von der Ausschweifung bis hin zum Verrat, von Entweihung bis zu Betrug. Den ehelichen wie den unehelichen Kindern wurde schwerer Schaden zugefügt, denn ersteren wurde die Erbschaft verringert, während letztere auf Grund ihrer unsicheren Herkunft von Vaterseite dem Risiko des Inzest ausgesetzt waren.

Die Debatten darüber, wie man sich der ehebrecherischen Frau zu verhalten habe (Vergebung, Bestrafung, Verstoßung bis hin zur Todesstrafe), bewirken nichts anderes, als die ungleiche Bewertung des Ehebruchs des Mannes und der Frau zu unterstreichen. Sie bekräftigten den Eindruck, die Verpflichtung zur Treue gelte praktisch nur für Frauen. Die Frau bedurfte um so mehr der Aufsicht, da jetzt eine neue Ideologie der Ehe die Fortpflanzung und die ehelichen Kinder in den Mittelpunkt rückte. Die Aufsicht über den weiblichen Körper diente nicht mehr Gott, sondern dem Mann. Sie war auch bei verheirateten Frauen oberstes Gebot.

Die häusliche Seelsorgerin

Ein Beichtvater konnte damals verheirateten Frauen eine einzigartige Form der Buße auferlegen: die Frauen mussten zu „Predigerinnen ihren Männern gegenüber werden“. Jede Ehefrau sollte „im Schlafzimmer, wenn sie in den Armen ihres Mannes liegt, sanft zu ihm sprechen; ist er grausam und gnadenlos und ein Unterdrücker der Armen, dann soll sie ihm zum Mitleid auffordern; ist er ein Räuber, dann soll sie seine Raubzüge beklagen; ist er ein Geizhals, dann soll sie ihn drängen, freigiebig zu sein und heimlich Almosen zu geben für das allgemeine Wohlergehen“. Dieser Aufgabe, der eine Wirkung zugeschrieben wurde, die kein Priester je hätte erreichen können und die besonders den Frauen der Wucherer anempfohlen wurde, bezeugte keine geringere Achtung vor der Redegabe der Frauen, die dadurch in der Ehe das christliche Heilswerk fördern konnten. Die typische „Weichheit“ der Frau, die ein charakteristischer Zug ihrer Unterlegenheit war, wurde zu jenem Element, auf das man setzen konnte, wenn es galt einen allzu hartherzigen Mann zu beeinflussen. Doch wurde innerhalb eines ideologischen Systems das die vollständige Unterordnung der Frau unter den Mann vorsah, die Möglichkeit, den Ehefrauen die moralische Verantwortung für die Lebensführung des Mannes zu übertragen, nur flüchtig gestreift. Nur selten wurde die von der Bibel geforderte Hilfe der Frau für den Ehemann als aktives Mitwirken am Ziel der Erlösung interpretiert. Neben der dienenden Rolle der Frau bei der Zeugung, half sie ihrem Mann im Kampf gegen die Sünde, denn die Bereitschaft der Frau zur ehelichen Sexualität trug dazu bei, den Gefahren der Ausschweifungen auszuweichen, als Gefährtin und moralischer Trost, vor allem aber als Hilfe bei der Führung der Familie.

Königinnen wurde geraten nicht nur dem Gemahl in den Dingen des Alltags zur Seite zu stehen, sondern ihn auch in Fragen der moralischen Lebensführung und bei politischen Entscheidungen zu beraten und zur Milde anzuhalten. Zudem sollte sie über ihn wachen und höfische Intrigen von ihm fernhalten. Ihr wurde zu dem auch die Aufgabe anvertraut den Mann mit Sanftmut und Diskretion wieder zu beruhigen, wenn sein Verhalten in „Wahnsinn“ und Ungerechtigkeit ihr gegenüber umschlug. Für die Frauen der Gesellschaftsschichten bestand die erste Aufgabe in der Ehe darin, dem Ehemann in allen Fragen des öffentlichen und privaten Lebens sowie in materiellen und geistlichen Belangen zu helfen. Den Fürstinnen wurde geraten sich der Seele des Bräutigams ebenso sehr anzunehmen wie seines Körpers. Sie sollte ihn sanft ermahnen und dem Beichtvater helfen ihn zu bessern.

Den Bürgerlichen Frauen wurde nahe gelegt sich dem Ehemann gegenüber immer heiter zu zeigen und ihm zu helfen, seine Sorgen zu vergessen. Den Frauen von Handwerkern und Bauern wurde zur Pflicht gemacht, die Arbeitsmoral ihrer Ehemänner zu prüfen und ihnen ganz konkret zu helfen, indem sie sich die Grundkenntnisse ihres Berufes aneigneten. Die Frauen der Armen schließlich sollten ihnen Trost spenden und sie ermutigen, die Hoffnung nicht zu verlieren. In diesen Ratschlägen schienen sich alle Empfehlungen zu vollenden: Das Wort der Frau wurde zum Werkzeug einer häuslichen Seelsorge.

Die Wahl der Frau

Oft wurde der Darlegung der familiären Pflichten eine genaue Betrachtung der Kriterien vorangestellt, nach denen der Ehepartner ausgewählt werden soll. Den Frauen wurden nur selten und zudem meist ungenaue und allgemeine Ratschläge gegeben (sie sollten beim Mann nicht auf Reichtum achten, sondern auf gutes Benehmen und Weisheit); den Männern dagegen wurde eine weit genauere Darlegung des Problems gewidmet. Zu wissen wie man eine gute Frau fand, erschien als erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Ehe. Die richtige Wahl war nicht leicht, nach einigen Angaben nur mit Gottes Hilfe möglich. Oft erschien dieses Problem als geradezu unlösbar. Es wurde oft die scharfe Äußerung wiederholt , dass die Ehefrau immer, sei sie nun fruchtbar oder unfruchtbar, schön oder hässlich, eine Qual sei. Andere Äußerungen sagen aus, dass die Mitgift praktisch unerheblich war, obwohl sie im Alltag eine erhebliche Rolle einnahm.

Auch aus einem weltlichen Blickwinkel war sie anderen und wichtigeren äußeren Gütern nachzuordnen, als da sind: eine gute Familie, viele Freundschaften und ein guter Ruf. Wesentlich war ein ehrbares Verhalten, wofür der Lebenswandel der Mutter oder gar der der Großmutter die beste Garantie war. Aber auch die physischen Eigenschaften waren nicht außer Acht zu lassen: Das Alter der Ehefrau sollte dem des Mannes entsprechen, was für eine gute eheliche Beziehung unabdingbar war. Es wurden häufig Frauen von unauffälligem Aussehen bevorzugt : Mit den Schönen hatte man Mühe bei der Überwachung, die Hässlichen empfand man als abstoßend.

Wenn schöne, große Frauen bevorzugt wurden hatte es meistens den Grund, dass sie ihre natürlichen Gabe auf die Kinder übertrug, denn die erben von der Mutter einen Großteil ihrer physischen Eigenschaften. In einem Punkt stimmten alle überein: Die Frauen mussten jung sein, denn eine junge Frau war wesentlich besser als eine Witwe. Im Unterschied zur Witwe, die der neuen Familie alt eingefahrene Gewohnheiten und Verhaltensweisen, wenn nicht gar die Kinder aus der früheren Ehe einbrachte, was letztlich den Ehefrieden nur stören konnte, war die Jungfrau noch formbar und bereit, alles, was ihren neuen Status als Ehefrau betraf, von ihrem Mann zu lernen. 

Die Pflichten des Mannes

Die überlegene Stellung des Mannes erlaubte ihm, die kardinalen Aufgaben der Unterstützung, Belehrung und Korrektur zu übernehmen. Diese drei Pflichten des Mannes standen untereinander in engem Zusammenhang, sie gründeten auf der „natürlichen“ Unterlegenheit der Ehefrauen gegenüber ihren Männern und waren zugleich ein Element zu deren Befestigung.

Die erste Pflicht des Mannes war es aber für den Unterhalt der Frau zu sorgen, die dadurch von jeder Beziehung zur Produktion abgeschnitten war. Aber selbst die banale Feststellung, dass die Frau alles, was sie benötigte, von ihrem Mann erhielt, bekam eine unmittelbar moralische Bedeutung. Die Sorge für die Frau war nicht nur etwas im engeren Sinne Ökonomisches, denn es war auch die Aufgabe des Mannes, festzustellen, ob die Forderungen der Frau tatsächlich ihren Bedürfnissen entsprachen und nicht einem eitlen und überflüssigen Verlangen entsprangen. Die Pflicht zum Unterhalt stand somit im engen Zusammenhang mit dem moralisierenden Eifer. Dass die Ehefrau ihren Verhältnissen entsprechend gekleidet und geschmückt sein wollte, verwandelte sich für den Ehemann in die Pflicht, diese Bedürfnisse auf den sozialen Status des Paares abzustimmen. Eine Domäne der Frau wurde dadurch der moralischen Verantwortung des Mannes unterstellt. Der Mann, der kein wachsames Auge auf der Putzsucht der Frau hatte machte sich schuldig, weil er dadurch Hochmut, Eitelkeit und Leichtsinn bei ihr förderte. Die Frauen spielten den Männern zwar vor sie machten sich ihretwegen schön, insgeheim aber gierten sie nach dem Auftritt auf öffentlicher Bühne, wo sie nur die unzüchtigen Begierden der Gaffer auf sich zogen.

Beim Unterhalt konnte der Mann also zumindest indirekt den Lehrer spielen; in der Erfüllung der Pflicht der Unterweisung tat er dies unverhüllt. Die Frau hatte alles vom Mann zu lernen. Der Ehemann war das Bindeglied zwischen der Gemeinde der Gläubigen und der zur Schweigsamkeit verurteilten Ehefrau. Er war ihr geistlicher Führer, und der oberste Führer der Kinder. Er unterrichtete erst einmal die Frau in Hauswirtschaftslehre, schließlich musste sie ja sein Haus gut verwalten und den Besitzstand fleißig wahren und mehren. Sodann musste der Mann sich um die moralische und religiöse Unterweisung der Frau kümmern und ihr Benimmregeln eintrichtern. Bei einer Flugschrift religiösen Inhalts handelte es sich um eine genaue und vollständige Unterweisung der jung verheirateten Frau. Ausgangspunkt waren die religiösen Pflichten (das Gebet, die Messe, die Beichte), es ging weiter mit der Moral, wobei alle Laster und Tugenden abgehandelt wurden. Schließlich verbreitete sich diese Flugschrift mit besonderem Nachdruck über die ehelichen Pflichten und die Unablässlichkeit einer vollkommenen Hausfrau von der Sorgfalt in der Küche bis hin zur Gartenarbeit.
Tatsächlich war die Unterweisung der Frau eher eine Kontrolltätigkeit als eine kulturelle Förderung. Sie schwankte beständig zwischen Erziehung und Überwachung. Die Frau zu überwachen hieß vor allem ihre Umgangsformen zu beobachten, ihre physischen und moralischen Schwächen zu lindern, Schlupflöcher für Verfehlungen zu verkleinern und ihre Schwachstellen zu korrigieren.

Neben der Unterweisung und Überwachung war die moralische Besserung der Ehefrau eine Pflicht des Mannes. Der verschwenderische Umgang mit Kleidung und Kosmetika hatte schon manche Familien in den wirtschaftlichen Ruin getrieben; am Ende landete die Frau in der Prostitution. Indes war übertriebene Strenge nicht angesagt, sie ängstigte die Frau nur. Die Ideale der Gleichrangigkeit, Einstimmigkeit und wechselnden Hilfe der Ehegatten zerschellten an der rauen Wirklichkeit der tatsächlichen Unterordnung.

Für die Familie sorgen

Die dritte Pflicht der Frau war es, die Familie zusammenzuhalten. Das hieß, sich um die Kinder und die Dienerschaft zu kümmern. Die Möglichkeiten die sich die Frauen bei der Leitung des häuslichen Leben eröffneten, wurden drastisch eingeschränkt, da auch innerhalb der Familie der Mann in jeder Beziehung in den Mittelpunkt gestellt wurde. Nun handelte es sich darum, die Aufgaben der Frau in einer Weise zu definieren, die einerseits die uneingeschränkte Macht des Familienoberhauptes über Kinder und Dienerschaft unangetastet lässt, andererseits der Frau ihren uneingeschränkten Wirkungskreis zubilligte.

Was die Dienerschaft betraf war die Sache einfach: Die Aufgaben der Hausherrin waren auf eine unbestimmte Pflicht zur Liebe, zur Unterweisung und zur Kontrolle der Moral begrenzt. Das tägliche Engagement der Frau bestand nicht so sehr in der Überwachung der Dienerschaft, als darin, jede Form von Sittenlosigkeit zwischen Knechten und Mägden zu verhindern. So bewahrte sie die Wohlanständigkeit der Familie und vermeidete jede Gefährdung für den Lebenswandel, auch des Hausherren.

Schwieriger und komplexer war die Beziehung u den Kindern. Fortpflanzung und Erziehung des Nachwuchses waren, wie bereits gesehen, eine der Segnungen der Ehe, und sie bildeten ein tragendes Element für Ansehen und Stabilität der Beziehung. Für die Mutter bedeuteten die Tatsachen von Empfängnis und Geburt der Kinder zugleich die Strafe für die Sünde Evas, und Mittel zur Wiedergutmachung jener Sünde und zur Erlangung des Heils, und schließlich auch noch die natürlichste Form der Unterstützung des Mannes, die Gott vorgesehen hat.

Es war nur konsequent, wenn auch der moralische Diskurs stark von den Aspekten der Mutterschaft beherrscht wurde: Fortpflanzung, Schwangerschaft, Geburt und Stillen standen im Mittelpunkt der Erörterung über die Kinder und ihre Erziehung durch die Mütter. Die Furcht, kranke oder behinderte Kinder in die Welt zu setzen, zog ebenso wie die Besorgnis um die Legitimität der Nachkommenschaft sexuelle Tabus und moralische Reglementierungen nach sich. Schwangerschaft und Geburt waren Zeichen des menschlichen Elends. Die Pflicht der Mutter, dem Nachwuchs Leben und gute Gesundheit zu sichern, lastete die Verantwortung für jene Sünden, die zur Kontrolle der Geburten begangen wurden (Empfängnisverhütung, Abtreibung, Kindsmord ), fast ausschließlich den Frauen auf.

Die moralische und religiöse Instruktion der Kinder konnte durchaus der Mutter überlassen werden, vorausgesetzt, sie zügelte ihre Liebe zu ihnen und entwickelte spirituelle Scheu. Wenn eine Mutter auf das geistliche Wohl ihrer Kinder bedacht war, sorgte sie für ihre Moral und ihre Teilnahme an religiösen Bräuchen, aber nicht für eine Erziehung im eigentlichen Sinne. Besonders hatte sie ein Auge auf den Lebenswandel der Töchter. Falsche Bekanntschaften mussten von ihnen ferngehalten, die Teilnahme an Festlichkeiten verhindert werden. Die Mütter wiederholten an ihren Töchtern dieselben Maßregelungen, die ihnen von ihren Vätern und Ehemännern widerfuhren. Oberster Wert war die Jungfräulichkeit. Die Kontrolle über die Sexualität der Töchter erscheint hier als erste Aufgabe der mütterlichen Erziehung, die einzige, für die sie wirklich verantwortlich war. Überstiegen die erzieherischen Aufgaben jedoch die schlichte Kontrolle und wurden inhaltlich, dann fielen sie nicht mehr in die Zuständigkeit der Frauen, sondern in die der Männer.

Die Mutter, die von Natur aus dazu neigt, sich um ihre Kinder zu kümmern, musste den Vater in allen erzieherischen Dingen um Rat fragen. Die Mutter hatte dafür zu sorgen, dass die Kinder vor allem Gott dienten, dass die Schönen Künste, Latein und die Wissenschaft studierten. Es war ihr Wunsch, dass sie, wenn sie größer werden, Anstand und Sittlichkeit erlernten. Ihr Bemühen war darauf gerichtet, dass auch die Töchter Lesen und Schreiben lernten, und sie wachte persönlich über ihre Lektüren.

Diese Aufgaben blieben jedoch nicht auf die adligen Frauen beschränkt. Je nach der Stellung ihrer privaten Hierarchie bekamen die Mütter spezifische Erziehungsaufgaben: Die bürgerlichen Frauen sollten die Kinder höchstpersönlich erziehen, die Frauen von Handwerkern sollten ihnen, wenn möglich, ein Handwerk beibringen, die Ehefrauen der Arbeiter sollten sich vorrangig um die Moral ihrer Kinder kümmern und deren Verhalten aufmerksam überwachen.

Das Haus verwalten

Eine gute Frau war diejenige, die zu Hause blieb und sich um den Haushalt kümmerte. Diese Auffassung war schon immer weit verbreitet. Im Haus kümmerte sich die Frau um den Besitzstand, regelte die häuslichen Arbeiten der Knechte und Mägde; die Hausherrin webte und nähte, sie hielt das Haus in Ordnung, kümmerte sich um die Haustiere, sie wartete den Freunden ihres Mannes auf und kümmerte sich um die Kinder. Sie leistete also genauso viel wie der Mann, der in der Welt draußen für die Beschaffung der Mittel zum Lebensunterhalt tätig war. Aber nicht einmal das Haus konnte die Frau in voller Autonomie führen. Der Mann blieb auch innerhalb der vier Wände der Herr, denn er war für alles darin verantwortlich, für die Menschen wie für den Besitz. Über das Vermögen hatten die Frauen keine Verfügungsmacht. Verträge durften sie nicht abschließen. Zur wesentlichen Tugend des häuslichen Wirtschaftens wurde hingegen die „natürliche“ Sparsamkeit der Frau, die glücklich mit ihrer Aufgabe des Bewahrens harmonierte.

Das Haus war für die Frau als wesentlicher Lebensinhalt auch ein moralischer Raum. Das häusliche Dasein gewährte der Ehefrau und den jungfräulichen Töchtern Schutz vor Gefahren, es verkörperte alle Tugenden, die zur Beruhigung des Mannes beitrugen: Treue, Keuschheit, Schamhaftigkeit. Aber die Frau, die nicht für sich alleine sorgen konnte, die selber überwacht werden musste, war andererseits doch verantwortlich für das Verhalten der Familie. Hinter den schützenden häuslichen Mauern war es ihre erste Aufgabe über die Moral zu wachen, das Ungestüm des Ehemanns zu bremsen und die Tugendhaftigkeit der Bediensteten und Kinder zu kontrollieren. Nur die stets wache Aufsicht der Frau konnte verhindern, dass das Haus, der Ort der erlaubten Sexualität des Ehepaares, zu einem Ort geschlechtlicher Zügellosigkeit, der Unzucht, oder schlimmer noch, des Inzest wurde. Im überwachten häuslichen Raum konnte die Frau sogar ihren religiösen Pflichten nachkommen.

Die häuslichen Pflichten jedoch sollten die Frau nicht vollkommen auffressen, sie musste innerhalb ihrer Tätigkeiten noch die Möglichkeit zu Besinnung und zum Gebet finden können, damit sich der Raum der alltäglichen Geschäfte in einem religiösen Raum verwandeln konnte.


Tadellosigkeit

Die letzte Pflicht der Frau war es, sich als untadelig zu erweisen. Nach der Aufzählung ihrer Pflichten gegenüber den Schwiegereltern, dem Ehemann, den Kindern, den Bediensteten sowie ihrer Aufgaben im Haushalt wurde ihr zu allem Überfluss auch noch eine untadelige Lebensführung verordnet: Die Frau, die ihren Aufgaben als Ehefrau, Mutter und Hausherrin gerecht geworden war, war mit Sicherheit auch in den Augen des allmächtigen Richters untadelig. Die Erfüllung der häuslichen Pflichten bekam daher beinahe eine religiöse Weihe. Die gute Ehefrau war daher zugleich auch eine untadelige Christin.

Der gute Ruf war der einzige wirkliche Schmuck, mit dem sich die Frau in der Öffentlichkeit zeigen sollte. Sich als untadelig erweisen bedeutete für die Frauen nicht nur sich ehrenhaft zu betragen, sondern auch, jeder nur erdenklichen Unterstellung den Boden zu entziehen, ganz egal ob sie wahr oder falsch war, denn das hätte in jedem Fall ihr Bild und das der ganzen Familie beschädigt.

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