Freiheitsstrafe

Schlagwörter:
Freiheitsstrafe, Todesstrafe, Verbrechen bestrafen, Strafe, Ethik, Zuchtmittel, Erziehungsmaßregeln, Resozialisierung, Referat, Hausaufgabe, Freiheitsstrafe
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Referat

Freiheitsstrafe

Der Verzicht auf Freiheitsstrafe - eine Utopie oder langfristiges Ziel einer demokratischen Gesellschaft?

Um den Sinn des Verzichts auf Freiheitsstrafe klären zu können, steht meiner Meinung nach die zentrale Bedeutung von Strafen, ihren Folgen und deren Nutzen, sowohl für die Gesellschaft als auch für den Bestraften, im Allgemeinen und der Freiheitsstrafe im Besonderen, im Mittelpunkt.

Eine Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das in der Regel als Unrecht eingestuft wird. Grundlegend kann eine Strafe gegenüber einer Person nur verhängt werden, indem ihr eine tatbestandsmäßige, rechtwidrige und schuldhafte Handlung nachgewiesen werden kann. Solch eine Strafzumessung erfolgt vor allem nach Schwere der vorliegenden Tat, sowie unter Berücksichtigung von Begleitumständen und mit dem Blick auf die Persönlichkeit des Täters. In erster Linie verfolgen Strafen bzw. strafrechtliche Verbote dabei bestimmte Ziele, z.B. den Schutz bestimmter öffentlicher und privater Rechtsgüter, zum anderen soll der Täter durch die ihm auferlegte Strafe von der Begehung weiterer Straftaten abgeschreckt werden. Dies ist meinem Erachten nach sehr sinnvoll, wenn es sich um kleinere (Erst-)Delikte, wie Bußgeldverfahren oder Diebstähle handelt. In den meisten Fällen wird dem Täter dann eine, meiner Meinung nach angemessen hohe Strafe auferlegt, z.B. der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Geldstrafe, die den Bestraften davon abhalten soll, erneut strafrechtlich auffällig zu werden bzw. über sein Fehlverhalten nachzudenken. Diese Art der Sanktion sehe ich jedoch in diversen Fällen als nicht mehr zureichend an. Nehmen wir beispielsweise an, der Halter eines Fahrzeuges ist aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit, oder seines Partners auf das Auto angewiesen, so ist, denke ich, die Wirkung eines Fahrverbotes enorm, ebenso eine Geldstrafe, die einem nicht sehr wohlhabenden oder gar arbeitlosen Bürger auferlegt wird. Einschränkend muss man dazu sagen, dass die Behörden natürlich die Lebensumstände nicht völlig außer Acht lassen und es auch zu einem Ermessensentscheid kommen kann, das heißt das Fahrverbot wird in ein Bußgeld umgewandelt. Man muss sich jedoch nach dem Sinn und der Wirkung fragen, die ein Fahrverbot auf einen Gelegenheits-(urlaubs)fahrer hat. Ihm macht der Entzug des Führerscheins nicht allzu viel aus und somit scheint mir diese Sanktion nicht angemessen hoch und vor allem nicht wirkungsvoll. (Ebenso ein Bußgeld bei einem Hochverdienenden Unternehmer) Ich denke deshalb man sollte nicht nur bei der Verurteilung oder der Einschätzung des Strafmaßes die persönlichen Umstände berücksichtigen, sondern auch bei der Festlegung der Höhe der Sanktion.
Ebenso verhält es sich meiner Meinung nach auch bei der Freiheitsstrafe im Besonderen. Hierbei ist es jedoch wichtig zwischen den zwei Arten? der Freiheitsstrafe zu unterscheiden. Zum einen die lebenslängliche Freiheitsstrafe und zum anderen die zeitlich begrenzte, die maximal 15 Jahre und minimal einen Monat dauern kann. Bei der Bemessung der Strafdauer berücksichtigt das Gericht sowohl den Aspekt der Sühne, als auch den Resozialisierungsgedanken, d.h. Die Wiedereingliederung in die soziale Gesellschaft. Vollzugsziele sind sowohl der Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten, als auch die Befähigung des Gefangenen, sich nach der Freiheitsstrafe wieder an die gesellschaftlichen Normen/ „Spielregeln“ halten zu können und auch zu wollen.

Zieht man nun den Verzicht auf Freiheitsstrafe in betracht, so muss man dies getrennt beurteilen. Ich denke der Verzicht des Urteils LL d.h. der lebenslangen Freiheitsstrafe ist sehr sinnvoll. Erst recht wenn man sich einmal vor Augen führt welchen Nutzen ein solches Urteil sowohl für die Gesellschaft als auch den Häftling hat. Auf der einen Seite würde die Gesellschaft vor einem gewalttätigen oder sogar psychisch gestörten Menschen geschützt werden, aber man sollte auch den finanziellen Aspekt nicht komplett vergessen. Selbst bei dem Ableisten eines Ersatzfreiheitsstrafe, die vergleichsweise preiswert sind, kostet der Gefängnisplatz zwischen 80 und 90 Euro am Tag. Kann der Verurteilte ein Bußgeld von z.B. 500 Euro nicht bezahlen, wird er zu einem Tagessatz von 10 Euro verurteilt. Ingesamt muss er demzufolge 50 Tage im Knast bleiben und kostet dem Staat damit 4000 Euro. Auch für die Häftlinge ist der Nutzen dieses Strafmaßes anzuzweifeln. So kommen beispielsweise in dem 1998 erschienen Buch "Lebenslänglich. Texte von zu lebenslanger Haft Verurteilten" die Gedanken und Gefühle solcher Personen zum Ausdruck. Diese Personen haben keinerlei Lebensperspektiven und manchmal kommt es auch zum Selbstmord solcher Inhaftierten. Zwar ist sie mit der sofortigen Tötung (wie bei der Todesstrafe) des Verurteilten nicht zu vergleichen, wird jedoch von vielen Betroffenen wie eine Todesstrafe auf Raten oder schlimmer empfunden. Nicht selten, so sagen die Personen in dem Buch, fänden sie die sofortige Tötung humaner als die langsame psychische Folter bzw. der psychische Tod, dem dann schließlich nach vielen Jahrzehnten der körperliche Tod folgt. Eine weitere Frage stellt sich mir wen ich gerade über diese Perspektivlosigkeit solcher Personen nachdenke. Denken sie überhaupt so intensive über die von ihnen begangene Tat nach? Erübrigt sich dies für viele vielleicht in Hinblick auf ihrer Zukunft? Ich bin der Meinung, dass man deswegen die lebenslängliche Strafe abschaffen und stattdessen nur noch die zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe mit einer maximalen Dauer von 15 Jahren beibehalten sollte. Wenn sich nun Mancher in Hinblick auf die schwere der Straftaten, z.B. Sexualstraftaten oder Morde, denkt, dass eine Zeitspanne von 15 Jahren nicht ausreichend ist, so sollte sich dieser einmal bewusst werden WIE lang 15 Jahre wirklich sind. Wenn man einmal nachdenke und ganze 15 Jahre seines Lebens ausblendet und man sich dann bewusst wird, was man alles verpasst hätte, wenn man beispielsweise die zeit seiner Jugend, vom fünften bis zum zwanzigsten Lebensjahr nicht in dem maße verbracht hätte, so wird sicherlich jedem klar wie lang 15 Jahre sein können. Aus diesem Grund betrachte ich diese zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe als ausreichend.

Die Abschaffung der zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe sehe ich jedoch auch nicht vollständig als Utopie an. So ist es meiner Meinung nach für die Gesellschaft nicht sehr sinnvoll, wenn eine Person, die ein Bußgeld zu bezahlen hat, auch wahlweise für eine kurze Dauer inhaftiert werden kann. Dies fügt dem Staat und damit verbunden der Gesellschaft aufgrund der angesprochenen, hohen Gefängniskosten mehr Schaden zu als man Nutzen hat. Sinnvoller wäre da das Verrichten eines Arbeitsdienstes in einer sozialen oder allgemeinen Einrichten oder der Strafvollzug in einem Arbeitslager oder einer Fabrik.

Teilweise könnte bzw. sollte die zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe auch ersetzt werden, z.B. dann wenn die Person aufgrund seiner Tat schon genug gestraft wurde. Beispielsweise bringt es meines Erachtens wenig, eine Mutter die ihre Aufsichtspflicht verletzt hat und der dadurch ihr eigenes Kind zu Tode kommt, noch zusätzlich mit einer Inhaftierung zu strafen, da diese vermutlich sowieso schon vor einem nervlichen Zusammenbruch steht. Da fände ich es angebrachter solche Personen in einer, eventuell auf ihr Schicksal/ Vergehen bezogenen, sozialen Einrichtung arbeiten zu lassen, gekoppelt mit psychologischen Gesprächen, damit diese Personen auch aus ihren Fehlern lernen können.

Die generelle Abschaffung der Freiheitsstrafe für Mörder oder anderen Straftätern halte ich jedoch nicht für ein erstrebenswertes Ziel einer demokratischen Gesellschaft. Leider gibt es in unserer Gesellschaft genug Bespiele an denen deutlich wird dass man mit Gesprächen und Therapien nicht immer weiter kommt bzw. nicht immer die Einsicht des Täters folgt, sondern eher im Gegenteil mit einer solch laschen Bestrafung ( Zwangsgespräche/-therapien) nur die Bereitschaft gegenüber solchen Taten steigen würde. In solchen Fällen sollte man also auf gar keinen Fall auf die Freiheitsstrafe verzichten. Zusätzlich würde ich es jedoch wichtig finden, wenn verstärkt Psychologen eingesetzt werden würden, vielleicht sogar im getarnten Zustand, da denke ich die Bereitschaft höher ist, sich von Häftling zu Häftling zu unterhalten und dann sogar mal darüber nachzudenken. Dagegen würde ein Gespräch zu einem Psychologen/Arzt vielleicht nur ein inneres Abblocken im Gefangenen verursachen. 

Alles in allem bin ich der Meinung dass man an diese Frage nur so differenziert herangehen kann und man deshalb auch keine eineindeutige schwarz-weiß antwort geben kann. 


Quelle: Wikipedia, Internet

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