Arbeitslosigkeit

Schlagwörter:
Hartz IV, Fördern und Fordern, 1-Euro-Jobs, ALG, Arbeitslosengeld, Referat, Hausaufgabe, Arbeitslosigkeit
Themengleiche Dokumente anzeigen

Referat

Arbeitslosigkeit


Arbeitslosengeld
Jeder Arbeitende zahlt in die Arbeitslosenversicherung ein. Durch diese wird eine Grundsicherung für die Arbeitslosen finanziert. Es gibt Arbeitslosengeld (ALG) I und II

ALG I - Nach SGB 3 (Sozialgesetzbuch)
Das ist das normale Arbeitslosengeld. Es beträgt 62% des letzten Nettogehaltes.

nach einem Jahr wird ALG II gezahlt.

ALG II - Nach SGB 2
Ehemalige Sozialhilfe, seit 1. 1. 2005 durch Hartz IV ersetzt. Es ist für alle gleich, aber es gibt einen Zuschlag zur Abfederung.

Früher war das ALG II nach
Erwerbsfähig und nicht Erwerbsfähig eingeteilt

ALG Sozialhilfe
Da durch Hartz IV diese beiden zusammengelegt worden sind, kam die Arbeitslosenzahl kurzfristig über die 5 Millionen-Grenze.

Bei Hartz IV ist das Prinzip

Fördern und Fordern:

Fördern:
Zum Beispiel durch

Fortbildungen

Förderung von Selbstständigkeit

1-Euro-Jobs
Durch die 1-Euro-Jobs soll der Arbeitslose nicht primär mehr Geld verdienen, es soll damit verhindert werden dass allzu große Lücken im Lebenslauf entstehen und dem Arbeitslosen soll wieder ein besseres soziales Netzwerk aufgebaut werden, damit er Kontakte knüpfen kann und dadurch nach Möglichkeiten selbst eine feste Anstellung finden.

Fordern:
Die Arbeitslosen müssen sich Bewerben und den Willen zur Arbeit zeigen. Dies ist die sogenannte Eingliederungsvereinbarung. In dieser steht dass der Arbeitslose zusätzliche Leistungen erhält wenn er Aktiv ist, aber es steht auch drin, dass es Sanktionen gegen den Arbeitslosen gibt wenn er nicht mitarbeitet. Diese Sanktionen sind zum Beispiel Kürzungen des ALGs oder weniger Geld für Miete usw. Es gibt dabei mehrere Stufen, diese gehen bis zur Senkung des ALGs auf Null wenn der Arbeitslose ohne erfindlichen Grund ein Jobangebot ablehnt.

Leistungsberechtigte

Ein Recht auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende haben alle Menschen zwischen 15 und 65 Jahren die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihre Angehörigen.


Als erwerbsfähig gelten dabei Personen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden arbeiten können.


Nach Definition ist "hilfebedürftig", wer seinen Lebensunterhalt und den seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen mit seinen Mitteln und Kräften nicht in vollem Umfang decken kann.


Die Grundsicherung für Arbeitssuchende umfasst neben Geldleistungen auch Dienst- und Sachleistungen. Die Geldleistungen heißen für die erwerbsfähigen Arbeitssuchenden Arbeitslosengeld II, für die Angehörigen Sozialgeld.


Darüber hinaus erhalten auch Ausländerinnen und Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, Zugang zu der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang gesonderte Bestimmungen und Ausnahmen.

Hartz IV

mit Wirkung seit dem 1. Januar 2005

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt:

Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Arbeitslosenhilfe.


Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (so genannte kommunale Option oder Optionsmodell).


Das bisherige Arbeitslosengeld, die Leistung zum Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung, wird auf die Hälfte der bisherigen Laufzeit reduziert (max. 1 Jahr) und zum Arbeitslosengeld I. Wer keine Ansprüche (mehr) auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dann Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von Arbeitslosengeld II die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt.

Christoph Schimbera, Martin Buck, Pascal Casper

Zurück