Betriebsrat

Schlagwörter:
Rechte und Pflichten, Arbeitsplatz, Referat, Hausaufgabe, Betriebsrat
Themengleiche Dokumente anzeigen

Referat

Der Betriebsrat

Der Betriebsrat vertritt die Interessen des Arbeitnehmers im Betrieb.

Die Rechte und Pflichten des Betriebsrates sind sehr weitführend und beziehen sich auf die Bereiche, Beraten und Informieren der Arbeitnehmer, Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Mehrarbeit, Vergütung usw., aber auch Mitwirkung bei Einstellungen, Versetzungen und Umgruppierungen der Arbeitnehmer.

Bei Streitigkeiten zwischen Rat und Arbeitgeber entscheidet das Arbeitsgericht. Dessen Entscheidung ist folge zu leisten, jedoch kann der Arbeitgeber in bestimmten Situationen bis zu einer Urteilsfindung eine Übergangslösung veranlassen.

Der Betriebsrat wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt und kann bereits ab einer Betriebsgröße von 5 Angestellten eingerichtet werden. Die Wahlen finden bundesweit einheitlich in einer bestimmten Zeitspanne statt, die in der Regel drei Monate beträgt. In dieser Zeit kann in den Betrieben der neue Rat gewählt werden. Bei Betrieben die noch keinen Rat besitzen, kann zu jeder Zeit außerhalb der drei Monate ein solcher bestimmt werden.

Der Betriebsrat ist auch für die Gestaltung des Arbeitsplatzes, des Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen zuständig. Er bringt auch die Interessen der Arbeitnehmer an.
Er bestimmt zudem über Beginn und Ende der Arbeitszeiten, über Gleitzeitregelungen und über die Urlaubsregelungen.
Bei Kündigungen kann der Betriebsrat widersprechen. Eine ohne Anhörung des
Betriebsrates erfolgte Kündigung ist immer unwirksam.

Zurück