Geldwäsche

Schlagwörter:
Geldwäsche, Banken, Bank, Sparkasse, Schweiz, Geldwäschegesetz, Referat, Hausaufgabe, Geldwäsche
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Referat


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Geldwäsche

Def.: Geldwäsche bezeichnet das Einschleusen von illegal erworbenen Vermögensgegenständen (meist Geld) in den legalen Finanz- und Wirtschafts-kreislauf.

Mehrstufiger Prozess:
Drogenkriminalität und organisierte Kriminalität steigen weltweit rapide an. Dies ist erschreckend und alarmierend, weil die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Folgen unübersehbar sind. Besonderes Kennzeichen der Drogenkriminalität und der organisierten Kriminalität ist, dass Gewinne in immenser Größenordnung erzielt werden. Teilweise hoch organisierte Kriminelle versuchen, unter Ausnutzung vor allem der internationalen Finanzmärkte dieses schmutzige Geld in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuschleusen. Mit dieser Tarnung sollen die illegal erworbenen Vermögenswerte erhalten und zugleich dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen werden.
1. Einspeisen Zuerst wird das schmutzige Geld durch Einzahlung auf ein Bankkonto in den Buchgeld-kreislauf gebracht.






2. Verschleiern Hierbei wird die kriminelle Her-kunft des Geldes verwischt und der Anschein einer wirtschaftlich plausiblen Herkunft geschaffen.






3. Integrieren Drittens wird das gewaschene Geld in der legalen Wirtschaft investiert.






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Geldwäschegesetz:

Geldwäsche ist bereits seit dem 22. September 1992 durch § 261 StGB unter Strafe gestellt. Mit dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz / GWG) wurden auch den Kreditinstituten ab 29. November 1993 neue bzw. zusätzliche Pflichten auferlegt. Dies betrifft insbesondere eine verschärfte Art der Legitimationsprüfung und Anzeigepflicht im Verdachtsfall.



Identifizierungspflicht (nach GwG) bei ...
Annahme oder Abgabe von Bargeld, Wertpapieren oder Edelmetallen ab 15.000 € (bei Sorten ab 2.500 €)
Aufsplittung in Teilbeträge die zusammen 15.000 € ergeben (Smurfing)
  • Abschluss von Lebensversicherungen, wenn Prämienzahlung nicht über ein Konto des Versicherungsnehmers erfolgt
  • bei Verdacht auf Geldwäsche
Identifizierung durch ...
Personalausweis oder Reisepass (Name, Geburtsdaten, Anschrift, Ausweisdaten)
Kopie der Dokumente

Erleichterung der Identifizierungspflicht, wenn ...
Kunde bekannt und bereits identifiziert
Mitarbeiter eines Unternehmens das häufig große Summen einzahlt / abhebt
  • Mitarbeiter eines gewerblichen Geldbeförderungsunternehmens




















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Vorgehen bei Verdachtsfällen

bei konkretem Verdacht auf Geldwäsche sollte das Geschäft abgelehnt werden
eine Verdachtsmeldung hat in jedem Fall an die intern zuständige Stelle zu erfolgen (auch bei Ablehnung der Transaktion)
über Verdacht und eingeleitete Maßnahmen darf der Kunde nicht informiert werden

Eine Verdachtsanzeige des Kreditinstitutes gegenüber der Strafverfolgungsbehörde verletzt nicht das Bankgeheimnis!

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Die für die Erstattung von Verdachtsanzeigen vorgesehene Stelle ist der Geldwäschebeauftragte des jeweiligen Kreditinstitutes. Der Mitarbeiter hat aber auch die Möglichkeit, eine Verdachtsanzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu erstatten.


Anhaltspunkte für Verdachtsfälle:

Kontoeröffnung/-führung
mit Ausnahme der Kontoeröffnung kaum persönliche Kontakte zum Institut und Benennung anderer Personen als Verfügungsberechtigte
  • Nutzung von Telekommunikationsmitteln, um in geschäftsunüblicher Weise den persönlichen Kontakt zum Finanzinstitut zu meiden
  • Konten, die sprunghaft erhebliche Umsatzzuwächse aufweisen oder über die Umsätze getätigt werden, die mit den bekannten geschäftlichen Aktivitäten in Widerspruch stehen

Bargeldgeschäfte
regelmäßig wiederkehrende Bareinzahlungen auf das auffällige Konto durch den Verfügungsberechtigten oder Dritte – zum Teil mehrmals täglich – in beträchtlicher Höhe
auffällige Geldtransporte unbekannter Einzahler, z.B. große Beträge in kleinen Scheinen, in Plastiktüten, Mantel- und Jackentaschen
  • ungewöhnlich hohe Bargeldtransaktionen in erkennbarem Drittinteresse

unbare Geschäfte

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häufige Überweisung hoher Beträge ins Ausland (oder umgekehrt), insbesondere wenn unbekannte oder exotische Banken eingeschaltet sind
Überweisungen auf Nummernkonten (ohne Angabe des Empfängernamens)
  • Konten, die intensiv zum Auslandszahlungsverkehr genutzt werden

Kreditgeschäfte
vorzeitige Rückführung durch Dritte nach auffallend kurzer Zeit



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