Absolutismus als Herrschaftsform - Staat und Gesellschaft im 17. Jahrhundert

Schlagwörter:
Entstehung des absoluten Staates, Legitimation des Absolutismus, Staatstheoretische Begründungen für den Absolutismus als Herrschaftsform, Jean Bodin, Thomas Hobbes, Jacques-Benigne Bossuet, Referat, Hausaufgabe, Absolutismus als Herrschaftsform - Staat und Gesellschaft im 17. Jahrhundert
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Referat

Staat und Gesellschaft im 17. Jahrhundert - Der Absolutismus als Herrschaftsform

1. Entstehung des absoluten Staates

  • Religionskriege verursachten in allen beteiligten Ländern gewaltige materielle und soziale Kosten
  • die wirtschaftliche, politische und religiöse Lage auf dem Kontinent veränderte sich und das politische Denken stellte sich darauf ein
  • politische Philosophen und Staatsmänner entwarfen eine durch den Staat zu schaffende und zu überwachende Ordnung
    → je mehr Unordnung in diesen Staaten herrschte, desto mehr Faszination übte eine solche Idee aus
  • Menschen glaubten an die Vorstellung, der Staat sei eine über den Interessen der Bevölkerung insbesondere über den Parteien stehende Kraft
    → diese wiederum verfüge über eine Räson eine eigene, nicht weiter ableitbare Begründung = Staatsräson (Räson = Vernunft, Einsicht)
  • in diesem Zusammenhang entwickelt sich auch die Auffassung den Repräsentanten des Staates den Fürsten, müsse eine deutlich über alle Untertanen herausgehobene Stellung eingeräumt werden, wenn sie der Ordnungskraft Staat und ihren Interessen wirkungsvoll dienen soll

2. Legitimation des Absolutismus

  • man sprach nun von der Absolutie oder vom Absolutismus
  • diese Epoche brach nach dem Ende der Religionskriege (im Übergang vom späten Mittealter zur frühen Neuzeit) an
  • vor allem im westlichen, mittleren und nördlichen Europa (Frankreich, Spanien, Schweden, Brandenburg-Preußen) war er eine wesentliche Triebkraft für die Herausbildung des modernen europäischen Staatensystems zwischen 15. und 17. Jhd.
  • das Wort „absolut“ entstammt der römischen Rechtslehre und wird mit „losgelöst“ übersetzt
  • mit diesem Begriff wird eine Herrschaftsform bezeichnet, bei der der Inhaber der Staatgewalt eine Macht ausübt, die nicht durch Stände, Zünfte, Adlige oder Städte beschränkt wird
  • Herrscher ( souverän = unabhängig) verfügt über richterliche (judikative), ausführende (exekutive) und gesetzgebende (legislative) Gewalt
    → war oberster Heerführer (Entscheidung über Krieg und Frieden), oberster Richter und bestimmte über Finanzen, Steuern und die Verwaltung
  • die besonderen Interessen z.B. des Adels mussten sich der Staatsräson, also dem übergeordneten Nutzen des Staates und der Krone fügen
  • der Monarch, der den Staat durch Amt und Person verkörperte, durfte aber nach Auffassung der Zeit keine Willkürherrschaft ausüben, sondern die Grundsätze des göttlichen und natürlichen Rechts beachten
  • im absoluten Staat liefen beim Fürsten bzw. Territorialherrscher zunehmend die Hoheitsfunktionen z.B. Verwaltung zusammen


3. Geschichtliche Errungenschaften des Absolutismus

  • Wirtschaft / Verwaltung / Gesellschaft
    • Ausbau einer Demokratie
    • Aufgaben:
      • Einziehung der Steuern
      • Organisation der Polizei und der Gerichtsbarkeit, des Militärwesens und des Landesausbaus
    • der Konzentration der Macht beim Monarchen entsprach ein zentraler und hierarchischer Aufbau der Behörden
    • im Auftrag des Königs arbeitete eine abhängige, weisungsgebundene Beamtenschaft
    • die Spitzen der Verwaltung waren direkt dem König gegenüber verantwortlich, dieser berief und entließ sie
    • nicht nur der Adel sondern auch immer mehr das Bürgertum stellte die Fachleute zur Verfügung, die der bürokratische Obrigkeitsstaat brauchte
    • großes „stehendes Heer“ (ständig einsatzbereit)
      → der Großteil der Staatsausgaben floss damit in die Wirtschaft
    • große und disziplinierte Heere waren für die Monarchen unerlässliche Werkzeuge im wirtschaftlichen, diplomatischen und militärischen Konkurrenzkampf mit anderen Mächten
    • Heer als eine der wichtigsten Stützen der Macht
  • Staat
    • drei Dinge erzeugten ein großes Geldbedürfnis
      • die wachsenden Aufgaben des Staates
      • zahlreiche Kriege um Territorien und Vormacht
      • verschwenderische Hofhaltung
    • das machte den Ausbau des staatlichen Finanz- und Steuerwesens notwendig
      • z.B. Merkantilismus


Staatstheoretische Begründungen für den Absolutismus als Herrschaftsform

Jean Bodin (1529 oder 1530 – 1596)

  • mit seiner Staatstheorie entwarf er in den „6 Büchern über die Republik“ 1576 eine schon zu ihrer Zeit epochenmachende, einflussreiche Begründung der absolutistischen Monarchie
  • stammte aus einfachen Verhältnissen
  • war zunächst Mönch
  • als junger Mann der Ketzerei verdächtigt, entging er nur knapp dem Scheiterhaufen
  • nach Studium und Lehre der Rechtswissenschaft stieg er später zum Advokaten am Pariser Parlament (Gerichtshof), Berater des Königs und Kronenanwalt auf
  • seine wissenschaftlichen Werke und sein politisches Handeln stellte er ganz in den Dienst der französischen Monarchie
  • in den Religionskriegen zwischen den Katholiken und den protestantischen Hugenotten nahm er eine vermittelnde, auf Toleranz gerichtete Position ein
  • Jean Bodin über die Stellung des Monarchen im Staat (1576) :
    • „Souveränität“ bei Bodin
      • Hauptmerkmal des souveränen Fürsten besteht darin, der Gesamtheit und den Einzelnen das Gesetz vorschreiben zu können
      • unabhängig von der Zustimmung eines Höheren oder Gleichberechtigten oder Niederen
      • höchste und unabhängige Staatsgewalt nach innen und außen
      • wenn der Fürst kein Gesetz ohne die Zustimmung eines über ihm stehenden erlassen darf, ist er in Wirklichkeit Untertan


Thomas Hobbes (1588 - 1679)

  • Philosoph und Staatstheoretiker
  • geboren am 05.04.1588 in Westport
  • Vater war Landpfarrer
  • trotz ärmlicher Verhältnisse besuchte er mit 14 Jahren die Universität Oxford
  • erlebte die Puritanische Revolution 1649 im Exil in Paris und reflektierte die Bürgerkriegswirren in seinem Hauptwerk „Leviathan“
  • im 3./4. Werk geht er gegen die Kirche vor
    → er ist für eine Kirche, die dem Staat unter
  • vollzog den Bruch der englischen Philosophie mit der mittelalterlichen Scholastik (christliche Theologie – engstimmig und dogmatisch)
  • gleichzeitig legte er den Grundstein für die wissenschaftliche Soziologie, indem er versuchte, die Prinzipien der Naturwissenschaften auf die menschliche Gesellschaft zu übertragen
  • Hobbes war Hofmeister und ab 1645 Lehrer des späteren englischen Königs Karls II und des Kronprinzen von Wales
  • als der Prinz von Wales 1660 den Thron bestieg, stieg das Ansehen Hobbes bei der Obrigkeit wieder
  • mit 84 schrieb er seine Autobiografie in lateinischen Versen
  • er starb am 04.12.1679
  • Hauptregeln der Vernunft nach T. Hobbes
    1. Suche den Frieden und bewahre ihn. Verteidige sich aber im Kriegszustand mit allen Mitteln.
    2. Zur Erhaltung des Friedens muss sich der Mensch aber unterordnen und muss sein Recht entsagen können und sich mit einem gewissen Maß an Freiheit begnügen.

      zu 1. mit allen Mitteln → Frieden bewahren, suchen → schlecht möglich
      weitere Daten siehe Arbeitsblätter


Jacques-Benigne Bossuet (1627 – 1704)

  • franz. Theologe & Kanzelredner
  • Sohn eines Advokaten beim Parlament (Gerichtshof von Dijon)
  • wurde im Jesuitenorden von Dijon erzogen
  • bereits 1640 Kanonikus(Körperschaft von Geistlichen) in Meta
  • 1652 Priester
  • 1670 Erziehung von Franz Dauphin (franz. Thronfolger) → verzichtet auf das Bistum Condom
  • für Thronfolger schrieb er 1700 eine Verteidigung des Absolutismus
  • Bewunderer Ludwig XIV.
  • 1682 Bistum Meaux erhalten
  • 1688 versuchte Protestantismus zu widerlegen
  • bedeutend durch rednerische Begabung & literarische Werke gehörten zur Klassik


Zusammenfassung

  • nach dem Ende der Religionskriege in Europa
    → neue Epoche: absolute Monarch oder Absolutismus
  • „absolut“ = „losgelöst“
  • franz. Jurist Jean Bodin:
    • Wesensmerkmal des Staates = Souveränität
    • Ausführung des Herrscheramtes auf Lebenszeit durch den König (absolute Macht)
    • Wahlkönigtum ausgeschlossen
    • König besaß Recht, Gesetze zu erlassen + aufzuheben
    • Beachtung der Gebote Gottes
  • engl. Philosoph Thomas Hobbes:
    • Fürst besitzt absolute Macht
    • Mensch ist von Natur aus eigensüchtig
  • franz. Theologe, Bischof & Prinzenerzieher Jacques-Bénuque Bossuet:
    • König hatte alleinige Recht auf Gewaltanwendung
      => Verfügungsgewalt über das Heer

 

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