Aussterben von Tierarten - Rettung bedrohter Tierarten

Schlagwörter:
Tiere, Artenschutz, Wasserverschmutzung, World Wide Fund for Nature, WWF, Referat, Hausaufgabe, Aussterben von Tierarten - Rettung bedrohter Tierarten
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Referat

Wie können vom Aussterben bedrohte Tierarten gerettet werden?

Ich habe mir das Thema „Wie können vom Aussterben bedrohte Tierarten gerettet werden?“ gewählt, weil ich mich sehr für Tiere interessiere und weil ich schon immer mal wissen wollte, welche Tiere auf der Roten Liste stehen, warum sie bedroht sind und wie man sie retten kann. Zuerst habe ich mir die Frage gestellt: „Was bedeutet eigentlich bedroht?“. Als bedroht gelten Tierarten, deren Bestand ganz oder in bestimmten Gebieten so herabgesunken ist, dass ein völliges Verschwinden der Art wahrscheinlich wird. Es gibt viel zu viel bedrohte Tierarten, um sie alle aufzuzählen, deshalb habe ich mir nur ein paar Tiere herausgesucht, die ich etwas näher beschreiben möchte. Weil für manche Menschen Schildkrötenfleisch eine Delikatesse ist, wird sie bald aussterben, wenn nichts unternommen wird. Der Luchs wird gejagt, wegen seinem Fell und weil man ihn als Nahrungskonkurrenten und Wildschädling einstuft. Dabei sorgt er nur dafür, dass der Wildbestand gesund bleibt. Der Ozelot steht kurz vor der Ausrottung. Wie bei fast allen Raubkatzen ist das Fell äußerst begehrt.
Die Robbe hat ein wunderschönes, seidenweiches Fell. Und das wird ihr erbarmungslos über die Ohren gezogen. Jedes Jahr werden zehntausende für die Pelzindustrie abgeschlachtet und teilweise noch lebendig gehäutet.

Der Schneeleopard ist die wohl schönste Raubkatze der Welt und genau diese Schönheit wird ihm zum Verhängnis. Für sein Fell wird unbeschreiblich viel Geld auf dem Markt bezahlt. Bedrohte Tierarten findet man auf der Roten Liste. In Deutschland bezieht sie sich auf Länder- oder Bundesebene. Diese regelmäßig aktualisierten und auf neue Artengruppen erweiterten Listen dienen als Entscheidungshilfe bei Naturschutzmaßnahmen. Man unterscheidet in den deutschen Roten Listen die Kategorien 0 (ausgestorben oder verschollen), 1 (vom Aussterben bedroht), 2 (stark gefährdet), 3 (gefährdet) und 4 (potentiell gefährdet). Die von der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) herausgegebene Red List of threatened Animals beinhaltet eine internationale Auflistung vom Aussterben bedrohter Tierarten. Durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) werden die so aufgelisteten Tiere im Rahmen der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna (CITES) vor unzulässigem Handel geschützt (z. B. Elfenbein). Aus der Roten Liste geht hervor, dass fast ein Viertel aller Säugetierarten vom Aussterben bedroht sind. Insgesamt wurden 5205 Arten hinsichtlich ihrer Gefährdung beurteilt, 1096 davon erwiesen sich als bedroht – unter anderem 46 Prozent aller Primatenarten, 36 Prozent aller Spitzmausarten und 33 Prozent aller Paarhuferarten. Von den 514 regelmäßig in Europa vorkommenden Vogelarten sind nach einer 1995 veröffentlichten Studie einer britischen Vogelschutzorganisation 40 Prozent bedroht; gravierende Rückgänge gab es vor allem in den letzten 20 Jahren. Besonders betroffen sind unter anderem Wiesenvögel. Manche Tiere, zum Beispiel der Kalifornische Kondor, können ohne unmittelbare Eingriffe des Menschen nicht überleben. Andere sind noch in recht großer, aber abnehmender Individuenzahl vorhanden. Und wieder andere sind in ihrem Verbreitungsgebiet nur durch relativ wenige Exemplare vertreten, ohne dass aber die unmittelbare Gefahr des Aussterbens besteht.

Das Aussterben ist im Verlauf der Evolution ein normaler Vorgang. Insgesamt ist die Zahl in der Erdgeschichte ausgestorbener Arten weit größer als die der heute lebenden. Viele Arten sind allmählich verschwunden, weil das Klima sich veränderte oder weil sie sich nicht an Bedingungen wie Konkurrenz und natürliche Feinde anpassen konnten. Seit dem 17. Jahrhundert hat sich jedoch das Artensterben durch das Wachstum der menschlichen Bevölkerung und durch die Auswirkungen der Technik auf die natürlichen Ökosysteme stark beschleunigt. Heute verändert sich die Umwelt in weiten Teilen der Erde so schnell, dass die meisten Arten sich daran nicht durch natürliche Selektion anpassen können. Für das Aussterben und die Gefährdung von Arten gibt es eine ganze Reihe von Gründen – der wichtigste ist die Zerstörung von Lebensräumen. Die Trockenlegung von Feuchtgebieten, die Umwandlung von Buschland in Viehweiden, die Rodung von Wäldern sowie der Bau von Städten, Wohnsiedlungen, Autobahnen und Staudämmen haben die vorhandenen Lebensräume stark eingeschränkt. Seit dem 17. Jahrhundert führt die wirtschaftliche Nutzung von Wildtieren, um Nahrung und andere Produkte zu gewinnen, zum Aussterben oder zur Gefährdung vieler Arten. Das Abschlachten von Walen wegen ihres Tranes und Fleisches brachte etliche dieser Arten an den Rand des Aussterbens. Der Riesenalk starb im 19. Jahrhundert durch übermäßige Bejagung aus, und der Karolina-Sittich verschwand sowohl durch die Jagd als auch durch die Vernichtung seiner Lebensräume. Stark gefährdet sind auch die afrikanischen Nashörner, die noch heute von Wilderern wegen ihrer Hörner gejagt werden. Hauptursache für die Ausrottung von Nashörnern, Tigern, Leoparden, Bären und etlichen anderen Arten ist die Traditionelle Chinesische Medizin, die Teile dieser Tiere zu Pillen, Salben und Tinkturen verarbeitet. Von Bären werden unter anderem Galle und Tatzen verwendet. Auch eingeschleppte Krankheitserreger, Parasiten und Räuber (also Tiere, die andere Tiere erbeuten), gegen die es in der einheimischen Tierwelt keine Abwehrmöglichkeiten gibt, führen zur Ausrottung oder zum starken Rückgang mancher Arten. In Nordamerika sind vor allem Süßwasserlebewesen durch eingewanderte Arten gefährdet. Die aus Europa stammende Zebramuschel hat bereits mehrere Muschelarten aus Flüssen und Seen verdrängt. Die Bekämpfung von Räubern und Schädlingen wirkt sich ebenfalls nachteilig aus. So hatte die übertriebene Bekämpfung der Präriehunde fast das Aussterben ihres natürlichen Feindes, des Schwarzfußiltis, zur Folge. Eine weitere wichtige Ursache des Aussterbens ist die Umweltverschmutzung. Giftige Chemikalien, insbesondere chlorierte Kohlenwasserstoffe wie Dichlor-Diphenyl-Trichlorethan (DDT) und polychlorierte Biphenyle (PCBs), haben sich in den Nahrungsnetzen angereichert und schädigen vor allem diejenigen Arten, die am Ende der Nahrungsketten stehen. Beispielsweise beeinträchtigen sowohl DDT als auch die PCBs den Calciumstoffwechsel der Vögel, so dass die Eier weiche Schalen haben und die Jungen missgebildet sind. Auch bei manchen Fleisch fressenden Tieren stören PCBs die Fortpflanzung.

Wasserverschmutzung und steigende Wassertemperaturen haben in vielen Gewässern zum Aussterben der dort beheimateten Fische geführt. Um den Schutz bedrohter Arten bemühen sich einerseits private Organisationen wie der World Wide Fund for Nature (WWF) oder der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND). Andererseits haben staatliche Institutionen die Aufgabe, Bestimmungen des Naturschutzes durchzusetzen. Das Bundesnaturschutzgesetz und die Naturschutzgesetze und -verordnungen der Bundesländer sind die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für den Schutz von Arten und Lebensräumen. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen hat das Ziel, die Ausbeutung der wildlebenden Tierwelt durch Regelung und Beschränkung des Handels mit solchen Arten zu vermindern. Die am 1. Juni 1997 in Kraft getretene EU-Artenschutzverordnung hat die Aufgabe, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen für die Länder der Europäischen Union als Schutzgebiete auszuweisen. Die Bemühungen zur Rettung bedrohter Arten umfasst auch die Nachzucht von Tieren, die ausgewildert werden, entweder um eine ausgestorbene Population wieder herzustellen oder um sie zu ergänzen. Ein weiteres Verfahren besteht darin, Lebensräume gefährdeter Arten als Schutzgebiete auszuweisen.

Eine internationale private Naturschutzorganisation ist die World Wide Fund for Nature (kurz WWF) und die größte überhaupt. Gegründet wurde der WWF als World Wildlife Fund 1961 in London. Sein Ziel besteht in der Sicherung der natürlichen Umwelt und Artenvielfalt sowie in der internationalen Koordination des Umweltschutzes als einer kulturellen, ökonomischen, sozialen und wissenschaftlichen Aufgabe. Besonderes Interesse gilt hierbei der Öffentlichkeitsarbeit, die darauf abzielt, Kinder und Erwachsene zu ökologischem Verantwortungsbewusstsein zu erziehen. Darüber hinaus soll in politische Entscheidungen eingegriffen werden. Eine unabhängige, private Umweltschutzorganisation in Deutschland ist der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND). Der BUND wurde 1975 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Er setzt sich in allen Bereichen für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland ein. Besonders bei geplanten Großbauprojekten (wie zum Beispiel dem Rhein-Main-Donau-Kanal) weist der eingetragene Verein warnend auf die ökologischen Folgen hin. Insbesondere der 1. Vorsitzende des Vereins, Hubert Weinzierl (1983-1998) verschaffte dem BUND auch internationale Popularität.

Es gibt natürlich auch Gesetze für bedrohte Tierarten, zum Beispiel:

  • §1 Tierschutzgesetz
  • §20d Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere
  • §20e Besonders geschützte Tierarten
  • §20f Schutzvorschriften für besonders geschützte Tierarten

Nach dem §1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wenn man das Tier trotzdem quält oder misshandelt, kann man mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Laut §20d ist es verboten

  • wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
  • ohne vernünftigen Grund Lebensstätten wildlebender Tierarten zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Im §20e wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmte wildlebende Tierarten oder Populationen solcher Arten unter besonderen Schutz zu stellen, soweit dies

  1. wegen der Gefährdung des Bestandes heimischer Arten durch den menschlichen Zugriff im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder wegen der Verwechslungsgefahr mit solchen gefährdeten Arten oder
  2. wegen der Gefährdung des Bestandes nichtheimischer Arten oder Populationen durch den internationalen Handel oder wegen der Verwechslungsgefahr mit solchen gefährdeten Arten erforderlich ist (besonders geschützte Arten).

Besonders geschützte Arten, die vom Aussterben bedroht sind, sind in der Rechtsverordnung als solche zu bezeichnen (vom Aussterben bedrohte Arten). Im §20f steht, dass es verboten ist

  • wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
  • wildlebende Tiere der vom Aussterben bedrohten Arten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
    (2) Es ist ferner verboten, Tiere der besonders geschützten Arten
    • in Besitz zu nehmen, zu erwerben, die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben oder sie zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote),
    • zu verkaufen, zum Verkauf vorrätig zu halten, anzubieten oder zu befördern oder zu kommerziellen Zwecken zur Schau zu stellen (Vermarktungsverbote), sofern sich inhaltsgleiche Vermarktungsverbote nicht bereits aus Artikel 6 Abs. 1 oder 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 ergeben,
    • zu anderen als den in Nummer 2 genannten Zwecken in den Verkehr zu bringen, zu befördern oder zur Schau zu stellen (sonstige Verkehrsverbote).

Jeder Mensch kann seinen Teil zum Natur- und Artenschutz beitragen, indem er die Gesetzmäßigkeiten und Bestimmungen der Naturschutz- und Umweltorganisationen befolgt. Man muss nicht unbedingt Stiefel, Gürtel oder Taschen aus Schlangenleder besitzen oder einen Tierschädel an der Wand hängen haben. Und jetzt noch ein kleiner Aufruf an die Frauen. Liebe Damen, wenn euch kalt ist, wärmt auch ein Kunstpelz und wenn ihr euch unbedingt schmücken müsst, hängt euch Ketten um den Hals. Wer sich mit Pelzen behängt, darf sich nicht wundern, wenn er Blut an den Händen hat.

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