Obdachlose

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Obdachlose
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Beschreibung / Inhalt
Das dokumentierte Material dreht sich hauptsächlich um das Thema Obdachlosigkeit in Deutschland. Einerseits wird der Begriff Obdachloser definiert und die Aufgaben von Ordnungsamt und Polizei im Umgang mit Obdachlosen erläutert. Andererseits werden Gründe für Obdach- und Wohnungslosigkeit aufgezeigt und auch auf das Thema Straßenkinder eingegangen. Es wird erklärt, dass das Bild von den Straßenkindern oft trügerisch ist und viele Jugendliche nur kurzzeitig obdachlos sind. Außerdem werden neue Betreuungsangebote für 12-15-jährige Kinder und Jugendliche entwickelt, um ihnen in schwierigen Situationen helfen zu können. Schließlich wird noch ein „Crashkurs Obdachlos in Berlin“ vorgestellt, der es Interessierten ermöglicht, für 24 Stunden das Leben auf der Straße zu erleben und dadurch mehr Verständnis für die Situation von Obdachlosen zu bekommen.
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Auszug aus Referat
Der Begriff Obdachloser Nicht alle Leute, die auf der Straße leben sind rechtlich gesehen, als Obdachlose zu bezeichnen. Der Begriff ist wie folgt definiert: Als Obdachloser gilt: wem der Verlust seiner Unterkunft unmittelbar bevorsteht oder sie gegen seinen Willen verloren hat, wer in unzumutbaren Wohnverhältnissen oder in Notunterkünften lebt. Aufgaben von Ordnungsamt und Polizei: Es ist die Aufgabe des Ordnungsamtes, die sogenannten Nicht-Störer (Allgemeinheit) von den Störern (Obdachlosen) zu befreien. Dies geschieht, indem die Obdachlosen in sogenannte Notunterkünfte gebracht werden. Hier leben sie dann für eine geringe Miete, die allerdings nicht wie ein richtiger Mietvertrag gehandhabt, sondern auf staatlicher Ebene geführt wird. Es besteht die Möglichkeit, aus einer sehr einfachen Wohnung durch gute Führung und regelmäßiges Bezahlen der Miete in eine bessere umgesiedelt zu werden. Die Polizei ist lediglich dazu da, mögliche Anpöbelungen der Störer zu vermeiden. Diese werden jedoch in der Regel unter harmlose Fälle abgehakt. Das Betteln gilt schon lange nicht mehr als Vergehen, für das die Polizei die Wohnsitzlosen verhaften dürfe. Kommt es aber zu Belästigungen von Passanten, könnten Platzverweise erteilt werden. Nicht so gut verläuft es, wenn Körperverletzungen oder Diebstähle vorliegen. In diesen Fällen werden die betreffenden Wohnsitzlosen angezeigt und kommen bei wiederholter Straftat vor Gericht. Die Strafe hängt natürlich auch von der Schwere der Tat und der ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
787
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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