Mitbestimmung in der Politik

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Mitbestimmung in der Politik
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Thema Mitbestimmung im Arbeits- und Wirtschaftsleben. Es gliedert das Thema in drei Hauptbereiche: die eigene Mitbestimmung der Arbeitnehmer, die innerbetriebliche Mitbestimmung und die externe Mitbestimmung durch Gewerkschaften und Gesetzgeber.

Bei der eigenen Mitbestimmung der Arbeitnehmer geht es um die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen im Rahmen geltender Gesetze und Verordnungen. Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen werden aufgelistet, darunter das Kündigungsschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und das Tarifvertragsgesetz.

Die innerbetriebliche Mitbestimmung wird durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt und betrifft die Rechte und Pflichten des Betriebsrats. Der Betriebsrat ist das Vertretungsorgan der Arbeitnehmer und unterstützt diese bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte. Er hat informatorische, anhörungs-, mitwirkungs- und mitbestimmungsrechte. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt zudem die Größe des Betriebsrats und die Möglichkeit der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

Die externe Mitbestimmung wird durch Gewerkschaften und Gesetzgeber ausgeübt. Gewerkschaften setzen sich in Tarifverhandlungen für die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer ein. Der Gesetzgeber legt durch Gesetze und Verordnungen die Rahmenbedingungen für das Arbeits- und Wirtschaftsleben fest.

Insgesamt handelt es sich um ein informatives Dokument, das einen guten Überblick über das Thema Mitbestimmung bietet. Es geht sowohl auf die rechtliche Grundlage, als auch auf die praktische Umsetzung der Mitbestimmungsrechte ein.
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Auszug aus Referat
WiPo Referat mitbestimmung Ann Cathrin Raab, 12. Jg. Mitbestimmung bedeutet die Beteiligung verschiedener Parteien an der Gestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeits- und Wirtschaftslebens, so z. B. an den Arbeitsbedingungen, an der Verwaltung des eingesetzten Kapitals und den Beiträgen und Leistungen der gesetzlichen Versicherungen. Um das Mitbestimmungsrecht im Betrieb zu erläutern, möchte ich es in 3 Unterpunkte glieder: Zum Ersten wäre da die eigene Mitbestimmung der lohnabhängigen Beschäftigen bzw. Arbeitnehmer. Zum Zweiten sind da die innerbetrieblichen Mitbestimmungsrechte, die den Betriebsrat und gewählten Aufsichtsratsmitgliedern obliegen. Diese sind durch das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 und 1972, das Mitbestimmungsgesetz von 1976 und das Personalvertretungsgesetz von 1972 geregelt. Als Letztes ist da noch die externe Mitbestimmung durch den Gesetzgeber sowie die Gewerkschaften, Berufsverbände und -genossenschaften. Die eigene Mitbestimmung der Arbeitnehmer Beschäftigten Aufgrund der geltenden Bestimmungen können Beschäftigte eines Betriebs ihre Rechte einfordern. Die Mindestbedingungen, auf die sie sich berufen können, sind in rund 70 verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Zu den wichtigsten dieser gehören z. B.: das Kündigungsschutzgesetz (vom 10.8.1951, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.9.1996), welches im Wesentlichen aus Regelungen im Bezug auf die soziale Rechtfertigung einer Kündigung, Abfindung und besonderen ...
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Autor:
Kategorie:
Politik
Anzahl Wörter:
2181
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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