Genossenschaft - ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen

Schlagwörter:
Personenvereinigung, Kooperative, Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, Gründung, Anteile, Arten einer Genossenschaft, Referat, Hausaufgabe, Genossenschaft - ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen
Themengleiche Dokumente anzeigen

Beschreibung / Inhalt
Dieses Dokument beschäftigt sich mit dem Thema Genossenschaften. Zunächst wird ihre Geschichte vorgestellt, angefangen mit der Gründung der ersten landwirtschaftlichen Genossenschaft durch Raiffeisen im Jahr 1847 und der ersten gewerblichen Genossenschaft durch Schultze-Delitsch im Jahr 1849. Im zweiten Abschnitt wird der Begriff „Genossenschaft“ erklärt. Es handelt sich dabei um eine Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, die den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder fördert. Die Geschäftsführung wird gemeinsam übernommen, nicht mit dem Ziel der Gewinnmaximierung, sondern um sich gegen Großbetriebe zu behaupten.

Im dritten Abschnitt wird die Gründung einer Genossenschaft beschrieben. Dazu sind mindestens sieben Personen erforderlich, die ein Statut aufstellen und sich ins Genossenschaftsregister eintragen lassen müssen. Dadurch wird die Genossenschaft zu einer juristischen Person. Sie erhält eine Sachfirma mit dem Zusatz „eG“ und verfügt über verschiedene Organe: den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Der Vorstand ist das leitende Organ und hat die Gesamtbefugnis für die Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit der Genossenschaft und wird von der Generalversammlung gewählt. Die Generalversammlung ist das beschließende Organ und wählt den Vorstand und den Aufsichtsrat. Sie beschließt außerdem über Jahresabschlüsse und Satzungsänderungen. Die Abstimmung erfolgt dabei nach Köpfen und nicht nach Geschäftsanteilen.

Eine wichtige Rolle spielen auch die Anteile. Geschäftsanteile sind der Betrag, den ein Genosse maximal an der Genossenschaft beteiligen kann. Mindestanteile sind der Betrag, der mindestens einbezahlt werden muss, und entsprechen mindestens einem Zehntel des Geschäftsanteils. Das Geschäftsguthaben eines Genossen setzt sich aus den Einzahlungen und Gewinnen und den Verlusten zusammen.

Abschließend werden im fünften Abschnitt die verschiedenen Arten von Genossenschaften vorgestellt. Es gibt Einkaufs-, Produktions-, Verkaufs-, Betriebs-, Bau-, Kredit- und Konsumgenossenschaften. Diese haben jeweils unterschiedliche Schwerpunkte, Aufgaben und Maßnahmen, um die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern und zu vertreten.

Zusammenfassend beschreibt dieses Dokument die Grundlagen und Strukturen von Genossenschaften. Es erklärt, wie sie gegründet werden können und welchen Zweck sie haben. Ebenso werden die Rolle und Aufgaben der Organe innerhalb der Genossenschaften erläutert. Darüber hinaus werden die verschiedenen Arten von Genossenschaften aufgeführt, die es gibt und ihre Besonderheiten kurz erläutert.
Direkt das Referat aufrufen

Auszug aus Referat
1. Geschichte: 1847 Erste Landwirtschaftliche Genossenschaft durch Raiffeisen gegründet 1849 Erste gewerbliche Genossenschaft durch Schultze Delitsch gegründet 2. Begriff: Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder Gemeinsame Geschäftsführung Nicht um Gewinnmaximierung sondern Selbsthilfe gegen Großbetriebe 3. Gründung einer Genossenschaft: Mindestens 7 Personen Aufstellen eines Statutes Eintragung ins Genossenschaftsregister Dadurch juristische Person Firma: Sachfirma mit Zusatz eG Organe: Vorstand: Leitendes Organ Mindestens 2 Mitglieder Vom Aufsichtsrat oder Generalversammlung gewählt Gesamtbefugnis für die Geschäftsführung Aufsichtsrat: Überwachendes Organ Mindestens 3 Mitglieder Von der ...
Direkt das Referat aufrufen

Autor:
Kategorie:
Politik, Wirtschaft
Anzahl Wörter:
190
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
Diese Hausaufgabe wurde bisher 5 mal bewertet. Durchschnittlich wurde die Schulnote 3 vergeben.
Zurück