Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid - eine Unterscheidung

Schlagwörter:
Unterschriftensammlung, Gesetzesentwurf, Gesetze einbringen, Parlament, Referat, Hausaufgabe, Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid - eine Unterscheidung
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit den Möglichkeiten, wie bürgerliche Interessen in der Politik vertreten werden können. Es werden drei Instrumente der direkten Demokratie beschrieben: Volksinitiative/Volksentscheid, Volksbegehren und Bürgerentscheid.

Bei der Volksinitiative/Volksentscheid können Bürger das Landesparlament mit einer bestimmten Anzahl von Unterschriften zwingen, sich mit einem bestimmten Sachverhalt auseinanderzusetzen und einen eigenen begründeten Gesetzesentwurf vorzulegen. Beim Volksbegehren muss eine bestimmte Anzahl von Wahlberechtigten durch Unterschrift dafür aussprechen, dass es zu einer Volksabstimmung über einen vorgelegten Gesetzesentwurf kommt. Die erforderliche Anzahl von Unterschriften beim Volksbegehren ist wesentlich höher als bei der Volksinitiative. Beim Volksentscheid wird in geheimer Abstimmung mit Ja oder Nein über den vorgelegten Gesetzesentwurf entschieden.

Es gibt jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Themen, über die abgestimmt werden kann. Abgaben-, Besoldungs- und Haushaltsgesetze dürfen nicht im Rahmen der Volksgesetzgebung beschlossen werden. Auf kommunaler Ebene gibt es Bürgerentscheide, die aufgrund eines Bürgerbegehrens (Unterschriftensammlung) durchgeführt werden müssen und an die Stelle von Gemeinderatsbeschlüssen treten.

Allerdings können Volks-/Bürgerentsheide nicht ohne die Unterstützung eingespielter Apparate von Organisationen vorbereitet werden. Aufgrund dieses Organisationszwangs bezeichnen Kritiker die Volksgesetzgebung als Fortsetzung der Parteiendemokratie mit lediglich anderen Mitteln.

Zusammenfassend beschreibt das Dokument die Möglichkeiten der direkten Demokratie in Form von Volksinitiative/Volksentscheid, Volksbegehren und Bürgerentscheid sowie deren Einschränkungen und organisierte Vorbereitung.
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Auszug aus Referat
bürgerliche Interessen in der Politik zu vertreten 1. Volksinitiative Volksentscheid Mit einer bestimmten Zahl von Unterschriften (Sachsen z.B. verlangt 40.000, Niedersachsen 70.000) können Bürger das Landesparlament zwingen, sich mit einem bestimmten Sachverhalt auseinander zu setzen und sie dazu anzuhören. Sie können auch einen eigenen begründeten Gesetzesentwurf vorlegen. 2. Volksbegehren Im Volksbegehren muss ich eine bestimmte Zahl der Wahlberechtigten durch Unterschrift dafür aussprechen, dass es zu einer Volksabstimmung über einen vorgeleten Gesetzesentwurf kommt. Entweder ist das der Entwurf der Volksinitiative, dem das Landesparlament nicht gefolgt ist, oder wenn keine Volksinitiative vorangegangen ist ein Gesetzentwurf, der jetzt in das Volksgesetzgebungsverfahren ...
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Autor:
Kategorie:
Politik
Anzahl Wörter:
277
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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