Mutterschutz - das Mutterschutzgesetz in Deutschland

Schlagwörter:
Kündigungsfrist, Erziehungsurlaub, Kündigungsschutz, Krankenkasse, Beschäftigungsverbot, Referat, Hausaufgabe, Mutterschutz - das Mutterschutzgesetz in Deutschland
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt den Mutterschutz für Frauen in Deutschland. Es gibt einen Überblick über die Geschichte des Mutterschutzes und die verschiedenen Gesetzesstufen, die im Laufe der Zeit eingeführt wurden. Heute ist das Mutterschutzgesetz sehr umfassend und gilt unabhängig von der Höhe des Gehalts und der Position der Arbeitnehmerin. Es gilt auch für Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte sowie für Ausländerinnen und ausländische Unternehmen. Das Gesetz schützt die Frau vor Kündigung während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt, und es gibt Kündigungsfristen, die für bis zu drei Jahre nach der Entbindung gelten.

Das Dokument gibt auch Details zum Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld. Jede Arbeitnehmerin hat Anspruch auf Erziehungsurlaub bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, und der Urlaub kann zwischen Ehepartnern aufgeteilt werden. Das Erziehungsgeld wird für mindestens ein halbes Jahr gezahlt und kann bis zu zwei Jahre dauern, abhängig vom Einkommen des Vaters.

Insgesamt bietet dieses Dokument einen Überblick über die Rechte von schwangeren Frauen und Müttern in Bezug auf den Mutterschutz und Erziehungsurlaub in Deutschland, sowie die Pflichten der Arbeitgeber, um sicherzustellen, dass diese Rechte eingehalten werden.
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Auszug aus Referat
Gesetzesstufen zum Mutterschutz: Die Anfänge wurden 1878 geschaffen. Die ersten drei Wochen nach der Geburt wurde das arbeiten verboten. Seit 1883 erhielt man von der Krankenkasse für die Zeit die Hälfte seines Tageslohnes. Ein Meilenstein war das Gesetz über Wochenhilfe von 1919. Es verbot die Beschäftigung vier Wochen vor der Geburt und sechs Wochen danach. Die Frauen erhielten Beihilfen für Hebammendienste und ärztliche Behandlungen, außerdem Stillgeld bis zwölf Wochen nach der Geburt und für die Freistellung Wochengeld in Höhe des halben Grundlohnes. In den 50 Jahren danach ist das Mutterschutzgesetz mehr erweitert worden. Seine heutige Form erhielt es 1968. Das Beschäftigungsverbot gilt heute ab der 6. Woche vor der Geburt bis acht Wochen danach. In dieser Zeit zahlt die ...
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Autor:
Kategorie:
Politik
Anzahl Wörter:
427
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
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