Die Wahlen zum Deutschen Bundestag

Schlagwörter:
Wahlen, wählen, Bundestag, Verhältniswahl, Mehrheitswahl, Referat, Hausaufgabe, Die Wahlen zum Deutschen Bundestag
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit den Wahlen zum Deutschen Bundestag und beschreibt das Wahlverfahren sowie die Voraussetzungen für den Wahlvorgang. Es wird erklärt, dass 656 Abgeordnete gewählt werden und dass die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim ist. Dabei werden 328 Abgeordnete durch Kreiswahlvorschläge in den Wahlkreisen gewählt, während der Rest nach Landesvorschlägen bestimmt wird. Die Wähler haben zwei Stimmen, eine für den Wahlkreisabgeordneten und eine für die Landesliste. Parteien müssen mindestens 5% der Wählerstimmen oder in drei Wahlkreisen einen Sitz erringen, um berücksichtigt zu werden. Wählen dürfen alle Deutschen über 18 mit Wohnsitz in Deutschland seit mindestens 3 Monaten. Wahlberechtigt sind auch Personen, denen das Wahlrecht nicht entzogen wurde. Wählbar sind Personen über 18, die seit mindestens einem Jahr deutsch sind. Der Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt und muss an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden.

Das Dokument beschreibt außerdem das Verhältniswahlrecht (Listenwahl) und das Mehrheitswahlrecht (Persönlichkeitswahl). Beim Verhältniswahlrecht gibt es keine Unterteilung in Wahlkreise, die Parteien stellen vorher Kandidatenlisten auf und die Bürger haben eine Stimme. Die Parteien entsenden Abgeordnete entsprechend ihres Stimmenanteils und ihrer Liste in die Volksvertretung. Beim Mehrheitswahlrecht gibt es eine Aufteilung in Wahlkreise, Kandidaten werden aufgestellt und die Wähler haben eine Stimme. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt. Es wird auch zwischen absoluter, relativer und qualifizierter Mehrheit unterschieden.

Des Weiteren wird die Fünf-Prozent-Klausel erläutert, die dafür sorgt, dass nur noch Parteien mit Abgeordneten vertreten sein dürfen, die mindestens 5% der Zweitstimmen oder drei Direktmandate errungen haben. Die Klausel wurde eingeführt, um die Mehrheitsfindung im Parlament zu erleichtern und eine Vielzahl von Parteien zu vermeiden.

Zusammenfassend beschreibt das Dokument das Wahlverfahren zum Deutschen Bundestag sowie die Voraussetzungen für den Wahlvorgang und die Bedeutung von Verhältniswahlrecht, Mehrheitswahlrecht und der Fünf-Prozent-Klausel.
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Auszug aus Referat
Die Wahlen zum Deutschen Bundestag So wird der Deutsche Bundestag gewählt - gewählt werden 656 Abgeordnete (Ausnahmen möglich) - Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim - 328 Abgeordnete werden durch Kreiswahlvorschläge in den Wahlkreisen gewählt, der Rest nach Landesvorschlägen - Wähler hat 2 Stimmen (1. für Wahlkreisabgeordneten, 2. für Landesliste) - Parteien brauchen 5 der Wählerstimmen bzw. in drei Wahlkreisen einen Sitz um berücksichtigt zu werden (siehe unten) - Wählen dürfen alle Deutschen über 18 mit Wohnsitz in Deutschland seit mindestens 3 Monaten, und denen nicht das Wahlrecht entzogen wurde - Wählbar sind Personen über 18, die seit mindestens einem Jahr deutsch sind - Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt: muß Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein Das Verhältniswahlrecht (Listenwahl) - aufgerufen sind BürgerInnen eines bestimmten Gebietes - keine Unterteilung in Wahlkreise - Parteien stellen vorher Kandidatenlisten auf - Bürger haben eine Stimme - Parteien entsenden Abgeordnete entsprechend ihres Stimmenanteils und ihrer Liste in die Volksvertretung Mehrheitswahlrecht (Persönlichkeitswahl) - Aufteilung in Wahlkreise - Aufstellung von Kandidaten (auch von Parteien Unabhängige) - Wähler haben eine Stimme und wählen Person direkt - Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt (Unterscheidung zw. absoluter, relativer und qualifizierter 1 Mehrheit) Fünf-Prozent-Klausel - Verhältniswahlrecht würde eine Vielzahl von Parteien ermöglichen - ...
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Autor:
Kategorie:
BWL, Politik, Wirtschaft
Anzahl Wörter:
206
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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