Das deutsche Tarifrecht (Tarifvertragsgesetz)

Schlagwörter:
Tarifvertragsparteien, Referat, Hausaufgabe, Das deutsche Tarifrecht (Tarifvertragsgesetz)
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument ist ein Referat über das deutsche Tarifrecht bzw. das Tarifvertragsgesetz. Der Text gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für Tarifverträge, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie den Inhalt und die Laufzeit von Tarifverträgen. Es wird auch erläutert, für wen Tarifverträge gelten und welche Tarifverträge es gibt, wie zum Beispiel Verbandstarifverträge und Firmenverträge.

Das deutsche Tarifvertragsgesetz enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss, die Beendigung und weitere Punkte von Tarifverträgen ordnen. Laut dem Grundgesetz ist die Tarifautonomie geschützt, was bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich untereinander ausverhandeln. Der Staat darf sich nicht einmischen.

Tarifverträge regeln die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse, einschließlich des Lohns, des Gehalts und der Arbeitszeit. Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für Arbeitgeber, die in einem Arbeitgeberverband sind, und Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören. Wenn der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsminister Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt, sind sie für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Branche bindend.

Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen, wie Verbandstarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Spitzenverbandstarifverträge, die Verbandsspitzen im Namen der angeschlossenen Verbände abschließen, und Firmenverträge zwischen Gewerkschaften und einem einzelnen Arbeitgeber. Tarifverträge unterscheiden sich auch in Bezug auf ihren Inhalt und ihre Laufzeit. Manteltarifverträge regeln Arbeitsbedingungen über mehrere Jahre, Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge regeln Tarifgruppen und gelten mehrere Jahre und Lohn- und Gehaltstarifverträge regeln Löhne und Gehälter in den einzelnen Tarifgruppen und laufen über 12 Monate.
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Auszug aus Referat
Gerrit Bartsch SSE1B Oldenburg, den 20.01.1999 Referat über das deutsche Tarifrecht(bzw. Tarifvertragsgesetz) 1. Tarifvertragsgesetz Das deutsche Tarifvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß, die Beendigung und weiteren Punkte von Tarifverträgen ordnen. 2. Rechtliche Grundlagen In Deutschland handeln Gewerkschaften und Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich untereinander aus. Der Staat darf sich nicht einmischen. Diese Tarifautonomie ist durch das Grundgesetz im Artikel 9 Absatz 3 geschützt. Die rechtlichen Grundlagen für Tarifverträge sind im Tarifvertragsgesetz festgelegt. 3.Was regeln die Tarifverträge? Die Tarifverträge regeln die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse. Hierzu gehören z.B.: Lohn, Gehalt und die Ausbildungsvergütung, sowie die wöchentliche Arbeitszeit und noch viele andere Dinge. 4. Für wen gelten die Tarife? Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für Arbeitgeber, die in einem Arbeitgeberverband sind, und Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören. Es sei denn, es existiert ein Firmentarifvertrag wie z.B. bei VW oder ein Tarifvertrag für einen Betrieb, der die Flächentarifverträge anerkennt. Weiterhin kann der Tarifausschuß beim Bundesarbeitsminister Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären. Dann sind sie für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Branche bindend. 5. Tarifverträge Tarifverträge unterscheidet nach folgenden Kriterien: - ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
210
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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