Singer, P.: Rechtfertigung der Tötung behinderter Säuglinge

Schlagwörter:
Glück, Abtreibung, Amniozentese, Referat, Hausaufgabe, Singer, P.: Rechtfertigung der Tötung behinderter Säuglinge
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument beschäftigt sich mit den Thesen des Philosophen Peter Singer in Bezug auf die Rechtfertigung der Tötung von behinderten Säuglingen. Singer ist ein Vertreter der praktischen Philosophie und wendet eine philosophisch begründete Ethik auf praktische Probleme an. Seine Rechtfertigungslehre setzt voraus, dass das Menschsein anhand von Rationalismus, Autonomie und Selbstbewusstsein definiert wird. Die Tötung eines behinderten Säuglings kann nicht mit dem Töten einer Person gleichgesetzt werden. Es ist oft kein Unrecht und nur auf den Wunsch der Eltern hin gerechtfertigt. Singer führt utilitaristische Argumente an, wonach eine Tötung gerechtfertigt ist, wenn die Gesamtsumme des Glücks durch den Tod steigt. Als Beispiel wird eine Frau genannt, die ein gesundes und ein behindertes Kind hat. Durch den Tod des kranken Kindes wird Platz für ein weiteres, gesundes Kind geschaffen, welches bessere Aussichten auf ein glückliches Leben hat. Singer stellt ebenfalls eine Gleichsetzung mit der Abtreibung her. Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen, sehen den Fötus als austauschbar an. Es gibt laut Singer keine logische Erklärung dafür, die Entscheidung der Eltern auf behinderungsbedingte Abtreibungen zu beschränken. Allerdings stellt Singer auch fest, dass keine Behinderung ein Leben nicht lebenswert macht, sondern nur im Vergleich zu einem normalen Leben unglücklicher ist. Singer beschränkt seine Thesen nicht auf Neugeborene, sondern bezieht sich auch auf ältere Kinder und Erwachsene, die geistig auf der Stufe eines Kleinkindes stehen.
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Auszug aus Referat
Referat, 22.4.1999 Esther Wolffhardt P.Singer: Rechtfertigung der Tötung behinderter Säuglinge Zu Peter Singer: Anhänger der praktischen Philosophie (Anwendung einer philosophisch begründeten Ethik oder Moral auf praktische Probleme, mit denen wir alle konfrontiert sind und die auch rechtlich geregelt werden müssen). Voraussetzung für die Rechtfertigungslehre: - Definition vom Mensch-sein : Rationalismus, Autonomie und Selbstbewußtsein Z Tötung eines behinderten Säuglings kann nicht mit dem Töten einer Person gleichgesetzt werden. Es ist oftmals kein Unrecht - Nur auf Wunsch der Eltern. Utilitaristische Argumente: - Eine Tötung gilt dann als gerechtfertigt, wenn die Gesamtsumme des Glücks durch den Tod steigt. Beispiel: Eine Frau beabsichtigt zwei Kinder zu bekommen. Das zweite Baby wird behindert geboren und die möchte aus Zeit- oder Geldmangels kein weiteres Kind in die Welt setzen. Tod des kranken Kindes Z Geburt eines dritten, gesunden Kindes. Dieses gesunde Kind hat bessere Aussichten auf ein glückliches Leben als ein behindertes (Z Gesamtsumme des Glücks steigt ) Gleichsetzung mit Abtreibung: - Frauen die auf Grund einer Amniozentese (Verfahren um einige Behinderungen schon zu Beginn der Schwangerschaft zu erkennen) eine Abtreibung durchführen läßt, sieht den Fötus als austauschbar an. - Es gäbe keine logisch Erklärung dafür, die Entscheidung der Eltern auf derartige Behinderungen zu beschränken, würde man behinderte Neugeborene die ersten Wochen nach der Geburt nicht ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
319
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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