Entnazifizierung in Österreich

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Entnazifizierung in Österreich
Themengleiche Dokumente anzeigen

Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit der Entnazifizierung Österreichs nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Die Grundlage dafür bildete das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, welches unter anderem das Verbot der NSDAP und ihrer Wehrverbände sowie die Registrierung von Nationalsozialisten vorsah. Das Kriegsverbrecher Gesetz vom 26. Juni 1946 sollte alle Personen, die während des Hitlerkrieges Verbrechen begangen haben, einer gerechten Strafe zuführen. Es wurden verschiedene Einordnungen von Nationalsozialisten in Gruppen vorgenommen, je nach Schweregrad ihrer Beteiligung. Es wurden Konsequenzen und Strafen je nach Gruppenzuordnung festgesetzt, wie beispielsweise Einkommens- und Grundsteuererhöhungen, Vermögensabgaben oder Verbote bestimmter Berufsausübungen. Es wurde auch ein Gesetzesentwurf für die endgültige Lösung des Naziproblems erstellt, welcher auf dem Schutz der demokratisch-freiheitlichen Entwicklung und der Vernichtung der Machtstellung des Nationalsozialismus basierte. Es wurden individuelle vorgesehene Maßnahmen wie das Gnadenrecht des Bundespräsidenten und das komissionelle Verfahren für bestimmte Berufszweige und Künstler festgelegt. Ein generelles Behandlungsprinzip, welches die Einteilung der Nationalsozialisten in Kriegsverbrecher, Belastete und Minderbelastete vorsieht, soll die schnellste Liquidierung des Naziproblems bringen. Es wird erwähnt, dass die Durchführung der Gesetze durch die erst kürzlich einheitlich wirksame Polizei- und Justizverwaltung sowie den mangelnden geeigneten Richtern behindert wurde. Auch wird die Problematik der Befreiungsansuchen genannt, welche durch das individuelle Behandlungsprinzip entstanden waren und lediglich Lippenbekenntnisse darstellten.
Direkt das Referat aufrufen

Auszug aus Referat
Entnazifizierung in österreichDie Grundlage der von den Alliierten geforderten Maßnahmen zur Entnazifizieruing österreichs bildete das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945: Artikel 1: Verbot der NSDAP Wehrverbände der NSDAP (SS, SA, NSKK, NSFK) sind aufzulösen und ihre Neubildung ist verboten. Mandate der Mitglieder von Gebietskörperschaften oder Berufsvertretungen sind erloschen. Weiters ist es untersagt, sich für die NSDAP irgendwie zu betätigen. Wer sich weiterhin betätigt, wird mit dem Tode bestraft. Artikel 2: Registrierung der Nationalsozialisten Alle Personen mit ordentlichen Wohnsitz in österreich, die zwischen dem 1. Juli 1933 und dem 27. April 1945 einem der Wehrverbände angehört haben, werden in besonderen Listen verzeichnet. Diese Listen sind öffentlich zugänglich. Weiters kann schriftlich Einspruch und Beschwerde eingereicht werden. Artikel 3: Bestimmungen gegen Illegale , schwerer belasteter Nationalsozialisten und Förderer. Wer zwischen dem 1. Juli 1933 und dem 13. März 1938 jemals der NSDAP angehört hat, wird des Verbrechens des Hochverrates beschuldigt und mit dem Verfall des gesamten Vermögens bestraft. Artikel 4: Sonstige Bestimmungen über Nationalsozialisten Illegale und Angehörige der Wehrverbände der NSDAP können unter Polizeiaufsicht und Zwangsarbeit herangezogen werden. Bezüge, welcher Art auch immer, werden sofort eingestellt. Artikel 5: Volksgerichte Mit der Aburteilung wegen der nach diesem Gesetz für strafbar erklärten Handlungen und mit der ...
Direkt das Referat aufrufen

Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1718
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
Diese Hausaufgabe wurde bislang noch nicht bewertet.
Zurück