Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung

Schlagwörter:
Deutschland, Arbeitsrecht, Arbeitsförderung, Arbeitsförderungsgesetz, Langzeitarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Konkursausfallgeld, Teilzeitarbeit, Referat, Hausaufgabe, Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit verschiedenen Maßnahmen zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung in Deutschland. Es geht dabei um die Arbeitslosenversicherung, speziell um die Arbeitsförderung nach verschiedenen Paragraphen des Arbeitsförderungsgesetzes. Im Detail wird auf die Arbeitsförderung nach §249h AFG in den neuen Bundesländern und nach §242s AFG in den alten Bundesländern eingegangen. Dabei werden die Voraussetzungen, Dauer und finanziellen Grundlagen der Maßnahmen erläutert. Des Weiteren werden die verschiedenen Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit aufgeführt, wie Arbeits- und Berufsberatung, Vermittlung von Arbeitsplätzen, Förderung der beruflichen Eingliederung und soziale Hilfe bei Arbeitslosigkeit. Zudem wird die individuelle Förderung der beruflichen Bildung erklärt, Unterschiede zwischen Trainingsmaßnahmen, Förderung der Arbeitsaufnahme und individueller Förderung erläutert sowie die finanziellen Grundlagen der Bundesanstalt für Arbeit aufgeschlüsselt. Das Ziel all dieser Maßnahmen ist es, möglichst viele Frauen und Männer in Beschäftigung zu bringen oder zu halten.
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Auszug aus Referat
- Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung - Quellen: Bundesministerium für Arbeit, Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Industrie, Soziale Marktwirtschaft im Schaubild Universität Freiburg u.d.a. Landes Arbeitsämter Arbeitsförderung nach 249h AFG in den neuen Bundesländern Mit diesem 1993 eingeführten Instrument der Arbeitsförderung können arbeitslose Arbeitnehmer in bestimmten Bereichen beschäftigt werden. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die bisher in ABM beschäftigt waren oder kurzarbeiten mußten. Die Beschäftigung war bisher möglich im Rahmen von Umweltsanierungs- und -verbesserungsarbeiten, im Bereich der sozialen Dienste und der freien Jugendhilfe sowie in den Bereichen Breitensport, freie Kulturarbeit und Vorbereitung denkmalpflegerischer Maßnahmen. Ab 1.4.1997 wurde der Anwendungsbereich des Förderinstruments auf die Bereiche städtebaulicher Erneuerung und Verbesserung des Wohnfeldes erweitert. Außerdem können erstmalig Lohnkostenzuschüsse nach 249h AFG für zusätzliche Personaleinstellungen in gewerblichen Wirtschaftsunternehmen gewährt werden. Der Arbeitgeber erhält einen pauschalierten Zuschuß zum Arbeitsentgelt in Höhe der ersparten durchschnittlichen Aufwendungen für Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe. Dabei gilt eine wichtige Voraussetzung: Das Arbeitsentgelt des geförderten Arbeitnehmers darf höchstens 80 Prozent dessen betragen, was ein vergleichbarer ungeförderter Arbeitnehmer erhält. Andernfalls ist der Zuschuß entsprechend zu kürzen. Ein ...
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Autor:
Kategorie:
Geschichte, Politik, Recht, Wirtschaft
Anzahl Wörter:
3612
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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