Die neue Rente - Rentenreform 2002

Schlagwörter:
Rentenreform, 2002, Rentenversicherung, Altersvorsorge, Rentenanpassungsformel, Eigenvorsorge, Staatliche Zulage, Referat, Hausaufgabe, Die neue Rente - Rentenreform 2002
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit der Rentenreform, die im Jahr 2001 eingeführt wurde. Die Reform wurde aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt notwendig, da ohne Veränderungen im Jahr 2030 der Beitragssatz auf 26% steigen würde, was die Akzeptanz des Rentensystems gefährden würde. Die neue Rentenanpassungsformel orientiert sich seit 2002 an der Veränderung der Bruttolöhne und die Rentenhöhe wird bis zum Jahr 2030 auf 67% sinken, ohne dass es zu Kürzungen der laufenden Renten kommt.

Eine wichtige Neuerung ist die regelmäßige Information der Versicherten über ihren persönlichen Kontostand bei der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 27. Lebensjahr. Die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge durch den Staat wird durch Altersvorsorgeverträge mit einer jährlichen Zulage gefördert, die vor allem Geringverdiener und Familien mit Kindern begünstigt. Es wird ausdrücklich betont, dass alle Anlageformen gefördert werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. eine lebenslange, monatliche Rentenzahlung oder die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum. Die Zulagen müssen zusammen mit dem Eigenanteil des Versicherten mindestens 1% seines Einkommens ausmachen.

Die betriebliche Altersversorgung wird als eine Möglichkeit aufgezeigt, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Die staatliche Förderung einer zusätzlichen Altersvorsorge kann auch über die betriebliche Altersversorgung erfolgen. Ab 2002 haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung.
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Auszug aus Referat
Die neue Rente Rentenreform 2001 Anlass zur Rentenreform: Die Altersstruktur der Bevölkerung und die Situation auf dem Arbeitsmarkt stellen die Rentenversicherung vor große Herausforderungen. Sinkende Geburtenzahlen und eine steigende Lebenserwartung führen zu einem Anstieg des Anteils älterer Menschen in unserer Gesellschaft. Ohne Reform würde im Jahr 2030 der Beitragssatz 26 betragen. Das würde die Akzeptanz des Rentensystems bei den Versicherten und letztlich den Bestand des Systems gefährden. Die Bundesregierung hat deshalb die Rentenreform auf den Weg gebracht. Damit wird die Finanzlage der Rentenversicherung auf lange Sicht stabilisiert. Der Anstieg des Beitragssatzes wird gebremst, so dass dieser bis 2020 unter 20 bleiben und bis 2030 maximal 22 betragen wird. Das Rentenniveau wird von derzeit 70 auf 67 im Jahr 2030 sinken, ohne dass es zu Kürzungen der laufenden Renten kommt. Der Staat stellt erhebliche Mittel zur Verfügung, mit denen eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung aufgebaut werden kann. Auf diese Weise wird die Senkung des Rentenniveaus mehr als ausgeglichen. 1. Die neue Rentenanpassungsformel Die Rentenanpassungen erfolgen weiterhin zum 1. Juli eines jeden Jahres. Während in der Vergangenheit die Renten entsprechend der Entwicklung der Nettolöhne gestiegen sind, orientieren sich die Rentenanpassungen seit 2002 an der Veränderung der Bruttolöhne. Zusätzlich werden die Belastungen berücksichtigt, die sich für die Beitragszahler aus dem ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1233
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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